Ein Brand im Erdgeschoss und nur wenige Minuten später ist das gesamte Treppenhaus verraucht. Der Rauch gelangte über den Aufzugsschacht in die oberen Etagen. Solche Szenarien sind kein Ausnahmefall, sondern ein bekanntes Risiko in Gebäuden mit unzureichender Entrauchung. Wer Verantwortung trägt, etwa als Betreiber, Verwaltung oder Architekturbüro, sollte die technischen und rechtlichen Vorgaben zur Entrauchung genau kennen, um Menschen zu schützen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Dieser Beitrag erklärt, welche Vorschriften für die Entrauchung von Aufzugsschächten gelten, wann eine Nachrüstung notwendig ist und worauf Sie bei Planung, Ausführung und Wartung achten sollten. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Aufzugbau und über 2000 betreuten Objekten begleitet GüDe Aufzugtechnik Sie bei jedem Schritt: von der ersten Beratung bis zur Nachweisdokumentation.
Warum die Entrauchung von Aufzugsschächten so wichtig ist
Ein Aufzugsschacht verläuft in der Regel über mehrere Stockwerke. Genau das macht ihn im Brandfall zu einem gefährlichen Verbreitungsweg für Rauch. Anders als viele denken, sind Aufzugtüren nicht rauchdicht. Bereits kleinste Undichtigkeiten genügen, damit sich Brandrauch aus einem einzigen Geschoss über den gesamten Schacht im ganzen Gebäude verteilt. Die Entrauchung sorgt dafür, dass dieser Rauch kontrolliert abgeführt wird – nach außen statt in andere Etagen.
Für Betreiber bedeutet das einen wesentlichen Sicherheitsgewinn: Rauchfreie Fluchtwege retten Leben, erleichtern die Arbeit der Feuerwehr und schützen Sachwerte. Vor allem in Gebäuden mit vielen Menschen, etwa Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Bürogebäuden, ist die Entrauchung extrem wichtig.
Folgen fehlender Entrauchung:
- Verrauchung mehrerer Etagen innerhalb kürzester Zeit
- Gefährdung von Personen in angrenzenden Bereichen
- Starke Einschränkungen für Evakuierung und Brandbekämpfung
- Potenzielle Verstöße gegen geltendes Baurecht
Die Entrauchung schützt dabei nicht die Personen in der Aufzugskabine selbst. Diese wird im Brandfall automatisch ins Erdgeschoss gefahren und bleibt dort mit geöffneten Türen stehen. Vielmehr geht es um alle anderen Menschen im Gebäude und um den kontrollierten Abzug des Rauchs ins Freie.
Sicherheitsvorteile auf einen Blick
- Schnelle Rauchableitung: verhindert Verrauchung angrenzender Bereiche
- Rettungswege bleiben nutzbar: sicheres Verlassen des Gebäudes möglich
- Unterstützung der Feuerwehr: klare Sichtverhältnisse für Löschmaßnahmen
- : vermeidet Bußgelder und Betriebsrisiken
Gesetzliche Grundlagen: Was gilt für die Aufzug-Entrauchung?
Die Entrauchung von Aufzugsschächten ist in mehreren Regelwerken vorgeschrieben. Ziel ist es, Rauch sicher ins Freie abzuleiten und eine Gefährdung von Menschen auszuschließen. Dabei gelten klare Vorgaben zur Größe der Öffnungen, zur Steuerung im Brandfall und zur baulichen Umsetzung.
Relevante Vorschriften im Überblick
Mehrere Regelwerke definieren die Ansprüche an die Entrauchung:
- Musterbauordnung (MBO) § 39 Abs. 3
- Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer
- DIN EN 81-Reihe (z. B. EN 81-20 und EN 81-73)
- VDI 6211 (seit 2024)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 13 und 26
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1121 und TRBS 3121
Diese Normen und Vorschriften greifen ineinander und regeln, wie ein Aufzugsschacht zu entrauchen ist – sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden mit Nachrüstpflicht.
Regeln für die Entrauchungsöffnung
Laut MBO und LBO gilt:
- Die Öffnung zur Rauchableitung muss mindestens 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachts betragen.
- Die Öffnung muss so angeordnet sein, dass Windeinfluss die Rauchableitung nicht stört.
- Die Mindestgröße liegt bei 0,10 m², auch bei kleinen Schächten.
- Verschließbare Klappen sind zulässig, wenn sie automatisch bei Rauchentwicklung öffnen.
Diese Regeln können durch fest verbaute Öffnungen oder automatische Entrauchungsklappen erfüllt werden. Letztere verbessern die Energieeffizienz, da sie den Schacht im Normalbetrieb geschlossen halten.
Regelwerk | Vorgabe zur Öffnungsgröße | Besondere Hinweise |
MBO / LBO | min. 2,5 % der Schachtfläche, mind. 0,10 m² | Öffnung muss rauchwirksam positioniert sein |
DIN EN 81-20 | Ansprüche an Konstruktion und Lüftung | Gilt für neue Anlagen |
VDI 6211 | Detaillierte Vorgaben zur Rauchableitung | Neu seit 2024, ersetzt frühere Einzelnormen |
GEG §§13, 26 | Gebäude müssen luftdicht sein | Nur zulässig mit automatischer Öffnung bei Brandfall |
GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Regeln: von der Planung über die Auswahl geeigneter Systeme bis zur Abnahme durch die zuständige Behörde.
Technische Bestimmungen zu Entrauchungseinrichtungen
Entrauchungseinrichtungen müssen so angeordnet sein, dass Rauch schnell und sicher nach außen gelangen kann. Dafür ist die Lage der Öffnung am oberen Ende des Aufzugsschachtes sehr wichtig. Bei natürlichen Varianten bleibt die Öffnung permanent offen oder wird durch eine Klappe verschlossen, die sich bei Rauchentwicklung automatisch öffnet. Viele Betreiber entscheiden sich jedoch für verschließbare Systeme mit Brandfallansteuerung. Diese kombinieren Brandschutz und einen reduzierten Wärmeverlust, da sie im Normalbetrieb geschlossen sind.
Natürliche Rauchableitung kommt häufig bei kleineren Gebäuden zum Einsatz, wohingegen verschließbare Klappen öfter in größeren Objekten zu sehen sind. Damit solche Klappen einwandfrei funktionieren, benötigen sie eine klare Ansteuerung durch Thermostate oder Rauchmelder. Thermostate messen die Temperatur und lösen ab einer festgelegten Grenze das Öffnen aus. Rauchmelder reagieren direkt auf sichtbare Rauchpartikel. Beide Systeme stellen sicher, dass sich die Klappen rechtzeitig öffnen und Rauch nicht in angrenzende Bereiche zieht.
Energiebedarf vs. Brandschutz
- Permanente Öffnungen leiten Rauch ohne Verzögerung ab, steigern aber den Wärmeverlust
- Verschließbare Klappen halten den Aufzugsschacht im Regelbetrieb geschlossen und verhindern unnötige Zugluft
- Automatische Steuerungen über Melder oder Thermostate passen das Entrauchungsverhalten an aktuelle Ereignisse an
Wer ist wofür verantwortlich? Zuständigkeiten bei der Entrauchung vom Aufzug im Überblick
Bereits in der Planungsphase muss geklärt werden, wer die einzelnen Schritte übernimmt. In der Regel liegt die Entscheidung über das Konzept bei Architekten oder Fachplanern. Sie stimmen sich mit Betreiberinnen und Behörden ab und kümmern sich um die Einhaltung aller Vorgaben. Das Bauunternehmen oder die Errichterfirma sorgt anschließend für die korrekte Installation. Betreiberinnen und Betreiber haben danach die Pflicht, die Anlage betreiben und instand halten zu lassen.
Ein lückenloser Ablauf ist wichtig, damit keine Zeit beim Bau oder bei der späteren Nutzung verloren geht. Mit klaren Zuständigkeiten werden Verzögerungen vermieden und alle Beteiligten wissen jederzeit, wer zu informieren ist.
Pflichten bei der Entrauchung:
- Architektinnen/Fachplanerinnen: Konzeption und Nachweisführung
- Errichterfirma: Montage und Inbetriebnahme der Anlagen
- Betreiberinnen/Betreiber: Wartung, Organisation regelmäßiger Prüfungen und Dokumentation
GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie gerne während jeder Projektphase. Ob Beratung, Montage oder Wartung – wir stellen sicher, dass Ihre Entrauchung funktioniert. Wenn Sie Erweiterungen wünschen oder Ihren Servicevertrag anpassen möchten, sind wir gerne für Sie da.
Aufzugsschachtentrauchung: Praxis-Tipps für Betreiber und Bauherren
Wer als Betreiber oder Bauherr ein sicheres Aufzugssystem plant, sollte früh auf eine solide Entrauchungsstrategie achten. Dazu zählt zunächst die Prüfung, ob bereits während der Bauphase passende Öffnungen für den Rauchabzug vorgesehen sind. Bei bestehenden Anlagen kann dagegen eine Nachrüstung erforderlich sein, damit aktuelle Vorschriften erfüllt werden.
Eine sorgfältige Abstimmung zwischen Fachplanern, Architekten und Aufzugsexperten ist ratsam, um alle baulichen und technischen Punkte zu erfassen. Vor allem die Größe und Position der Rauchabzugsöffnung sind für einen wirksamen Abzug wesentlich. Bei verschließbaren Klappen sind funktionierende Steuerungen unumgänglich, damit sich diese sofort öffnen, wenn Rauch oder Hitze registriert wird. Sensoren wie Thermostate oder Rauchmelder übernehmen diese Aufgabe und sorgen für einen automatisch gesteuerten Abzug.
- Durchführung einer Bestandsanalyse für ältere Gebäude
- Gemeinsame Planung mit Fachleuten sowie Aufzugsfirmen
- Frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Behörde
- Dokumentation über Einbau und Prüfungen
- Regelmäßige Aufzugswartung und Funktionskontrollen
Fazit: Vorschriften einhalten, Sicherheit erhöhen – mit GüDe an Ihrer Seite
Wer eine gesetzeskonforme Aufzugsentrauchung anstrebt, legt die Grundlage für ein sicheres Gebäude. Fest definierte Vorgaben der Landesbauordnungen und weitere Richtlinien machen deutlich, dass eine lückenlose Planung und Installation unumgänglich ist. Betreiber, Bauherren und Planer profitieren von klaren Abläufen, weil sie Haftungsrisiken senken und das Vertrauen der Nutzer stärken.
GüDe Aufzugtechnik steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Wir bringen die Erfahrung aus vielen Projekten ein und decken alle Bereiche von der Nachrüstung bis zur regelmäßigen Betreuung ab. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Aufzug jederzeit einsatzbereit bleibt. Falls Sie Ihren Wartungsvertrag erweitern möchten, finden Sie bei uns faire Konditionen und eine schnelle Kündigungsmöglichkeit.
Individuelle Aufzüge von GüDe
Aufzug-Entrauchung Vorschriften – Häufige Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Entrauchung und Belüftung bei Aufzugsschächten?
Die Entrauchung dient ausschließlich der sicheren Ableitung von Brandrauch im Notfall und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Belüftung hingegen sorgt im täglichen Betrieb für einen Luftaustausch im Schacht, ist aber nicht in allen Fällen verpflichtend.
Wie groß muss eine Entrauchungsöffnung im Aufzugsschacht mindestens sein?
Laut Musterbauordnung und Landesbauordnungen muss die Öffnung mindestens 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachts betragen – in jedem Fall jedoch mindestens 0,10 m². Zusätzlich muss die Öffnung so platziert sein, dass Windeinfluss den Rauchabzug vom Aufzug nicht beeinträchtigt.
Muss ein bestehender Aufzug nachgerüstet werden, wenn keine Entrauchungsöffnung vorhanden ist?
Ja, bei baulichen Änderungen oder bei sicherheitsrelevanten Prüfungen kann eine Nachrüstung erforderlich sein, wenn die Anlage nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dies gilt vor allem, wenn die Anlage nicht mehr den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung oder den einschlägigen Richtlinien entspricht.
Wer haftet, wenn die Vorschriften zur Aufzug-Entrauchung nicht eingehalten werden?
Die Verantwortung liegt bei der Betreiberin oder dem Betreiber der Aufzugsanlage. Bei fehlerhafter Planung oder Ausführung kann auch die verantwortliche Fachplanerin oder Errichterfirma in die Haftung genommen werden.
Welche Systeme zur Entrauchung sind aktuell zulässig und wie funktionieren sie?
Zulässig sind feste Öffnungen sowie verschließbare Klappen mit Brandfallsteuerung. Letztere öffnen automatisch bei Rauchentwicklung – gesteuert durch Thermostate oder Rauchmelder – und verbessern gleichzeitig die Energiebilanz des Gebäudes.
Warum lohnt sich eine Beratung durch GüDe Aufzugtechnik?
GüDe begleitet Sie von der Planung bis zur Wartung mit fachkundiger Unterstützung und rechtssicherer Umsetzung. Unsere Aufzugsexperten helfen Ihnen dabei, alle Vorschriften einzuhalten und Ihre Anlage dauerhaft betriebsbereit zu halten – auch bei Nachrüstungen.