Haben Sie sich schon einmal gefragt, ab wann in einem Mehrfamilienhaus ein Aufzug verpflichtend ist? Besonders für Eigentümer und Bauherren ist diese Frage wichtig, da die Landesbauordnungen in Deutschland je nach Region unterschiedliche Vorgaben machen. Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Pflicht, sondern auch um Barrierefreiheit, Sicherheit und den langfristigen Mehrwert der Immobilie.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den rechtlichen Vorgaben, den geeigneten Aufzugstypen für Mehrfamilienhäuser und den damit verbundenen Kosten. Zudem zeigt Ihnen GüDe Aufzugtechnik, wie Sie mit professioneller Planung und Umsetzung einen Aufzug finden, der genau Ihren Wünschen entspricht.
Ab wann ist ein Aufzug im Mehrfamilienhaus Pflicht?
Die Pflicht, einen Aufzug in Mehrfamilienhäusern zu installieren, ist in Deutschland von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig und richtet sich in der Regel nach der Höhe des Gebäudes oder der Anzahl der Geschosse. Grundsätzlich gilt:
- Höhe von mehr als 13 Metern: In den meisten Bundesländern (z. B. Hessen, Hamburg, Sachsen) ist ein Aufzug erforderlich, wenn die Gebäudehöhe diese Marke überschreitet. Dabei wird die Höhe vom tiefsten Punkt des Gebäudes bis zur Deckenoberkante des höchsten Geschosses gemessen.
- Mehr als drei oberirdische Geschosse: In Nordrhein-Westfalen besteht eine Aufzugspflicht bereits ab vier oberirdischen Geschossen (BauO NRW § 39 Abs. 4).
Für Neubauten gelten diese Regelungen verbindlich, während bestehende Gebäude oft von der Pflicht ausgenommen sind, sofern der nachträgliche Einbau mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
In denkmalgeschützten Gebäuden erfolgt eine Einzelfallprüfung, da die bauliche Substanz nicht beeinträchtigt werden darf. Alternativen wie Treppenlifte oder Plattformlifte können hier eine Lösung darstellen, allerdings ersetzen sie die Ansprüche der Bauordnung nicht vollständig. Auch bei baulichen Erweiterungen wie Aufstockungen kann die Aufzug-Pflicht entfallen, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind.
Hier finden Sie eine Tabelle mit den gesetzlichen Vorschriften für Aufzüge für ausgewählte Bundesländer inklusive der zugehörigen Gesetzesartikel: Ab wann ist ein Aufzug Pflicht in Bayern? Wann gilt für einen Aufzug im Mehrfamilienhaus eine Pflicht in NRW? Diese Fragen klären wir für Sie:
Bundesland | Regelungen zur Aufzugspflicht | Gesetz |
Bayern | Gebäude mit einer Höhe über 13 m müssen über Aufzüge in ausreichender Zahl verfügen. Mindestens ein Aufzug muss stufenlos erreichbar sein und Kinderwagen, Rollstühle sowie Lasten aufnehmen können. | Art. 37, BayBO |
Baden- Württemberg | Aufzüge sind bei Gebäuden mit einer Höhe über 13 m erforderlich. Mindestens ein Aufzug muss für Rollstühle, Krankentragen und Lasten geeignet sein. Bei Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse entfällt die Pflicht, wenn die ursprüngliche Genehmigung älter als 5 Jahre ist. | § 29, LBO BW |
Nordrhein- Westfalen | Ab wann ist ein Aufzug Pflicht in NRW? Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen müssen mit einem barrierefreien Aufzug ausgestattet sein, der von allen Wohnungen aus erreichbar ist. | § 39 Abs. 4, BauO NRW |
Niedersachsen | Gebäude mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden mehr als 12,25 m über der Eingangsebene liegt, müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Mindestens ein Aufzug muss Kinderwagen, Rollstühle und Lasten transportieren können. | § 38, NBauO |
Berlin | Ab wann gilt die Aufzug-Pflicht in Berlin? Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen benötigen mindestens einen Aufzug, der stufenlos erreichbar ist und Kinderwagen, Rollstühle sowie Krankentragen aufnehmen kann. | § 39, BauO Bln |
Mecklenburg- Vorpommern | Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m müssen mit Aufzügen ausgestattet sein. Diese müssen barrierefrei und stufenlos erreichbar sein und Kinderwagen, Rollstühle sowie Lasten aufnehmen können. | § 39, LBauO M-V |
Welche Vorschriften gelten für Aufzüge in Mehrfamilienhäusern?
In Deutschland sind die Vorschriften für Aufzüge in Mehrfamilienhäusern hauptsächlich in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese legen nicht nur fest, ab welcher Gebäudehöhe oder ab wie viel Etagen ein Aufzug Pflicht ist, sondern auch, welche Richtlinien erfüllt sein müssen:
- Barrierefreiheit: Der Zugang muss stufenlos erfolgen. Die Kabine muss ausreichend groß für Rollstuhlfahrer sein (mindestens 1,10 m x 1,40 m).
- Brandschutz: Innenaufzüge müssen in einem eigenen Fahrschacht installiert sein, um die Brandausbreitung zu verhindern.
- Haltestellen: Aufzüge müssen Haltestellen in allen Geschossen haben, es sei denn, besondere bauliche Schwierigkeiten machen dies unmöglich.
GüDe Aufzugtechnik bietet umfangreiche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Aufzügen – auch bei Nachrüstungen oder bei baulichen Gegebenheiten, die eine maßvolle Anpassung erfordern. Mit Erfahrung aus über 2.000 Projekten steht Ihnen das Team von GüDe beratend zur Seite, um die Vorgaben Ihres Bundeslandes umzusetzen.
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Welche Arten von Aufzügen eignen sich für Mehrfamilienhäuser?
Aufzüge in Mehrfamilienhäusern erfüllen weit mehr als den reinen Transportzweck. Sie schaffen Barrierefreiheit, erhöhen die Lebensqualität und tragen dazu bei, den Immobilienwert zu steigern. Doch welche Art von Aufzug ist die richtige Wahl? Die Entscheidung hängt von Faktoren wie den baulichen Gegebenheiten, der Nutzungshäufigkeit und den Ansprüchen der Bewohner ab.
Personen- oder Lastenaufzüge?
Personenaufzüge sind die häufigste Wahl für Mehrfamilienhäuser. Sie ermöglichen den bequemen Transport für Bewohner und Gäste und eignen sich hervorragend für Kinderwagen, Rollstühle oder kleinere Lasten. Um den Vorgaben der DIN 18040-2 zu entsprechen, sollten diese Aufzüge barrierefrei zugänglich sein. Wichtige Mindestmaße umfassen eine Türbreite von 90 cm sowie eine Kabinengröße von mindestens 1,10 m x 1,40 m, um Rollstuhlfahrern und Begleitpersonen ausreichend Platz zu bieten.
Für Gebäude mit hoher Lastennutzung, wie etwa bei regelmäßigen Möbeltransporten oder gewerblichen Einsätzen, sind Lastenaufzüge eine sinnvolle Option. Sie verfügen über eine höhere Tragkraft und größere Kabinen, die auch sperrige Gegenstände problemlos aufnehmen können.
Hydraulische oder elektrische Aufzüge?
Die Entscheidung zwischen hydraulischen und elektrischen Aufzügen hängt von den baulichen Voraussetzungen und der Nutzung ab. Hydraulische Aufzüge eignen sich besonders für Gebäude mit begrenztem Platzangebot, da sie keinen separaten Maschinenraum benötigen. Sie arbeiten langsamer und sind in der Wartung oft kostenintensiver. Elektrische Aufzüge überzeugen durch ihre geringeren Betriebskosten und eine schnellere Fahrgeschwindigkeit. Sie sind ideal für Mehrfamilienhäuser mit höherem Personenverkehr.
Innen- oder Außenaufzüge?
Abhängig von den baulichen Gegebenheiten und dem Budget kann ein Innen- oder Außenaufzug die bessere Wahl sein. Innenaufzüge sind oft die erste Wahl bei Neubauten und erfordern einen Aufzugsschacht. Außenaufzüge sind eine praktische Nachrüstmöglichkeit, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Aufstockungen. Sie erfordern weniger Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur und sind häufig kostengünstiger umzusetzen.
Welche Kosten entstehen bei der Installation eines Aufzugs?
Die Kosten für die Installation eines Aufzugs in einem Mehrfamilienhaus variieren je nach Typ, Größe und baulichen Gegebenheiten. Hier eine Übersicht der wichtigsten Einflussfaktoren und Kostenpunkte:
Grundkosten für die Aufzugsinstallation
Die Preise für Personenaufzüge liegen in der Regel zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Die genaue Summe hängt von folgenden Faktoren ab:
Tragfähigkeit und Größe: Ein Aufzug für bis zu sechs Personen oder eine Traglast von ca. 450 kg ist für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Etagen meist ausreichend.
Anzahl der Haltestellen: Jeder zusätzliche Halt steigert die Kosten.
Art der Steuerung und Türen: Automatische Türen oder barrierefreie Steuerungen erhöhen den Aufwand.
Zusätzliche Bau- und Installationskosten
Neben den reinen Anschaffungskosten kommen weitere Aufwendungen hinzu:
- Bauliche Anpassungen: Diese umfassen den Bau eines Aufzugsschachts (bei Innenaufzügen) oder die Vorbereitung der Gebäudeaußenhülle (bei Außenaufzügen). Je nach Gebäudetyp können hier zwischen 10.000 und 30.000 Euro anfallen.
- Genehmigungen und Prüfungen: Die Einholung von Baugenehmigungen sowie die Begleitung durch Sachverständige (z. B. TÜV) verursachen zusätzliche Kosten.
- Fördermittel: In einigen Fällen können Sie Förderungen, z. B. von der KfW, beantragen, was die finanziellen Belastungen reduziert.
Laufende Kosten für Betrieb und Wartung
Neben den einmaligen Investitionen sind regelmäßige Kosten einzuplanen:
- Wartung und Reparatur: Durchschnittlich belaufen sich diese Kosten auf 1.500 bis 3.000 Euro jährlich, abhängig von der Nutzungshäufigkeit und der Art des Aufzugs.
- Energiekosten: Hydraulische Aufzüge haben höhere Betriebskosten als elektrische Systeme, da sie mehr Energie benötigen.
- Notrufsysteme und Prüfungen: Ein vorgeschriebenes Notrufsystem sowie regelmäßige TÜV-Prüfungen sorgen für zusätzliche Ausgaben.
Ihr kompetenter Partner für Mehrfamilienhaus-Aufzüge: GüDe Aufzugtechnik
Ein Aufzug in einem Mehrfamilienhaus erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern steigert auch den Wohnwert und die Barrierefreiheit der Immobilie. Die Richtlinien variieren je nach Bundesland und Gebäudetyp, wobei Faktoren wie Höhe, Geschossanzahl und Nutzung wichtig sind. Egal ob Innen- oder Außenaufzug, Personen- oder Lastenaufzug – die Wahl des passenden Modells hängt von den baulichen Gegebenheiten und den Ansprüchen der Bewohner ab. Dabei sind Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung ebenso wichtig wie die Einhaltung von Normen wie der DIN 18040-2.
GüDe Aufzugtechnik steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Von der Planung über die Installation bis hin zur Wartung: GüDe bietet Ihnen persönliche Angebote, die alle Ihre Wünsche erfüllen. Buchen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie GüDe Ihre Immobilie optimal aufwerten kann!
Aufzug Mehrfamilienhaus Pflicht – Häufige Fragen und Antworten
Ab wann ist ein Aufzug Pflicht in einem Mehrfamilienhaus?
Ab wann eine Aufzug-Pflicht gilt, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen ab. In vielen Bundesländern ist ein Aufzug ab einer Gebäudehöhe von 13 Metern oder bei mehr als drei oberirdischen Geschossen vorgeschrieben.
Ab welcher Etage ist ein Aufzug Pflicht in Berlin?
In Berlin ist ein Aufzug ab vier oberirdischen Geschossen Pflicht, gemäß § 39 der Berliner Bauordnung (BauO Bln). Mindestens ein Aufzug muss barrierefrei und stufenlos erreichbar sein sowie Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Krankentragen bieten.
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen barrierefreie Aufzüge erfüllen?
Barrierefreie Aufzüge müssen Normen wie der DIN 18040 und der DIN EN 81-70 entsprechen. Diese definieren unter anderem Mindestmaße der Kabine, Türbreiten sowie die Anordnung von Bedienelementen.
Welche Arten von Aufzügen sind für Mehrfamilienhäuser geeignet?
Personenaufzüge sind die häufigste Wahl, da sie den täglichen Transport von Bewohnern und Gegenständen ermöglichen. Alternativ können Lastenaufzüge sinnvoll sein, wenn regelmäßig größere Objekte oder schwere Lasten transportiert werden müssen.
Welche Kosten entstehen beim Einbau eines Aufzugs?
Die Kosten variieren je nach Typ und Größe des Aufzugs sowie den baulichen Gegebenheiten. Die Preise starten bei etwa 40.000 Euro für die Installation, zuzüglich Bauanpassungen und laufender Wartungs- sowie Energiekosten.
Können bestehende Gebäude nachträglich mit einem Aufzug ausgestattet werden?
Ja, der nachträgliche Einbau eines Aufzugs ist in vielen Gebäuden möglich, sowohl innen als auch außen. Außenaufzüge sind oft eine kostengünstigere Alternative, da sie weniger bauliche Eingriffe erfordern.
Wie unterstützt GüDe Aufzugtechnik bei der Planung und Umsetzung?
GüDe bietet eine umfangreiche Beratung und Betreuung von der Planung bis zur Installation Ihres Aufzugs. Mit über 30 Jahren Erfahrung und über 2.000 erfolgreich abgeschlossenen Projekten sorgt GüDe für Aufzüge, die auf Ihre Immobilie und Wünsche abgestimmt sind.