Aufzug-Mindestmaße: Wichtige Grundlagen für Ihre Planung

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Ein Zentimeter zu wenig – und der Aufzug passt nicht.“ So oder so ähnlich beginnen viele Gespräche mit Bauherren, wenn der Aufzug erst spät eingeplant wird. Wer beim Thema Mindestmaße zu lange zögert, muss später oft umbauen und das kostet Zeit, Nerven und Geld.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maße Sie für Kabine, Tür und Schacht frühzeitig kennen sollten. Sie lesen, welche Normen gelten, was barrierefrei wirklich bedeutet und worauf es in der Praxis ankommt. Als erfahrener Dienstleister zeigt Ihnen GüDe Aufzugtechnik, wie Sie Ihre Planung von Beginn an sicher und wirtschaftlich umsetzen, auch bei wenig Platz oder komplexen Gebäuden.

Gesetzliche Mindestmaße für Aufzüge nach DIN und EN-Normen

Wer einen Aufzug plant, muss die geltenden Maßvorgaben frühzeitig kennen – denn sie haben direkte Auswirkungen auf die Größe von Fahrkorb, Tür und Schacht. Die technischen Mindestwerte richten sich dabei nach der Gebäudenutzung und orientieren sich an Normen wie DIN EN 81-70, DIN 18040, DIN 15306 und DIN 15309.

Relevante Maße im Überblick

Je nach Einsatzbereich unterscheidet sich die Mindestgröße. Folgende Angaben sind verbindlich:

Typ nach DIN EN 81-70 Mindestgröße Fahrkorb (B x T) Lichtes Türmaß Nutzlast
Typ 1 (Nur Bestandsimmobilien) 1,00 m x 1,30 m 0,80 m 450 kg
Typ 2 (Neubauten) 1,10 m x 1,40 m 0,90 m 630 kg
Typ 3 (öffentlicher Bereich) 1,10 m x 2,10 m 0,90 m 1.000 kg
Typ 4 1,40 m x 1,60 m (oder umgekehrt) 0,90 m 1.000 kg
Typ 5 1,40 m x 2,00 m (oder umgekehrt) 1,10 m 1.275 kg

Die lichte Türbreite beschreibt den tatsächlichen Durchgangsbereich bei geöffneter Tür. Dieser Wert ist wichtig für die Zugänglichkeit mit Rollstuhl, Trage oder Rollator.

Personenaufzug: Schachtmaße und Maschinenräume

Die Maße des Aufzugsschachts hängen vom Fahrkorbmaß und der Türanordnung ab. Normwerte sind nicht pauschal geregelt, sondern ergeben sich aus dem gewählten Aufzugssystem. Der Maschinenraum (Triebwerksraum) ist gemäß DIN 15306 und 15309 so anzuordnen, dass Wartung und Betrieb sicher durchgeführt werden können.

Wichtige Normen

  • DIN EN 81-70 regelt die Zugänglichkeit für Personen, auch mit Einschränkungen.
  • DIN 18040-1 und -2 beschreibt die Ansprüche barrierefreien Bauens in öffentlichen Gebäuden und im Wohnbereich.
  • DIN 15306 / DIN 15309 legt Maßvorgaben für Fahrkörbe und Schachtbereiche fest – getrennt nach Wohn- und Sondernutzung.

Barrierefreie Aufzüge: Mindestmaße für rollstuhlgerechte Nutzung

DIN EN 81-70 beschreibt mehrere Typen von Aufzügen, die für Personen im Rollstuhl geeignet sind. Typ 2 bis Typ 5 weisen jeweils unterschiedliche Kabinenabmessungen auf, damit Sie den nötigen Platz für Rollstühle oder Rollatoren einplanen können.

Die Vorgaben richten sich an die benötigte Bewegungsfreiheit für Rollstühle. Sie umfassen das sichere Einfahren, Drehen sowie das Ausfahren ohne Rückwärtsmanöver. Bei kleineren Kabinen ohne Wendefläche empfiehlt sich ein Spiegel an der Kabinenrückwand, um die Ausfahrt zu erleichtern.

Beachten Sie, dass barrierefrei, behindertengerecht und rollstuhlgerecht nicht identisch sind. Ein barrierefreier Aufzug kann mit seinen Maßen des Schachts zwar den Einstieg für Personen mit Gehhilfen unterstützen, aber erst eine rollstuhlgerechte Kabine nach Typ 2 oder höher bietet genug Platz für einen Rollstuhl plus Begleitperson. Für öffentlich zugängliche Gebäude verweist DIN 18040-1 auf diese Mindestmaße, wohingegen DIN 18040-2 die Vorschriften für Wohnbauten zusammenfasst.

Tipp für die Planung: Eine frühzeitige Abstimmung mit einem Fachbetrieb wie GüDe Aufzugtechnik spart Zeit und Kosten. Wir begleiten Sie von der Maßermittlung bis zur passenden Anlagenkonfiguration – auch bei Sonderaufzügen.

✓ Keine langen Vertragslaufzeiten ✓ Kündigung jederzeit möglich ✓ Über 2000 zufriedene Kunden

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Einflussfaktoren auf die Aufzug-Maße

Die Größe einer Aufzugsanlage hängt in erster Linie von der Anzahl der Personen ab, die darin befördert werden. Auch die Art des Gebäudes ist wichtig: In einem Einfamilienhaus ist der verfügbare Schacht häufig kleiner als in einem Hochhaus oder einem Klinikkomplex. Zudem beeinflusst die Nutzung den benötigten Platz – ein Bettenaufzug in einem Krankenhaus braucht zum Beispiel mehr Fläche als ein Standardaufzug für Wohngebäude.

Bestimmte Gesetze legen außerdem fest, wann und wie groß Aufzüge sein müssen. Für Hochhäuser gibt es andere Vorschriften als für ein Mehrfamilienhaus. In Krankenhäusern können zum Beispiel Aufzüge gefordert sein, die ausreichend Platz für eine Liege bieten. Auch der Brandschutz bestimmt mögliche Schachtanordnungen oder das Vorhandensein eines vom Fahrweg abgetrennten Maschinenraums.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Technik selbst: Ein Aufzug mit separatem Maschinenraum benötigt mehr Raumhöhe oben oder unten im Schacht. Ein sogenanntes MRL-System (maschinenraumlos) ist oft platzsparender, setzt aber andere Einbauanforderungen voraus. Beide Optionen haben ihre Vorteile, die sich auf den Grundriss auswirken.

Aufzugsplanung: Worauf Sie frühzeitig achten sollten

Bereits bei der Rohbauplanung empfiehlt es sich, den vorgesehenen Aufzugsbereich klar zu definieren. So lassen sich spätere Umbaumaßnahmen reduzieren, da Wände, Schächte und Durchbrüche nicht erst nachträglich angepasst werden müssen. Eine frühe Abstimmung mit einer Fachperson verhindert zudem Engpässe. Die geplante Nutzungsart und die gewünschte Beförderungskapazität sind dabei zu beachten: Ein Krankenhaus benötigt zum Beispiel größere Kabinen als ein Wohnhaus mit wenigen Etagen.

Auch bei eingeschränktem Platz gibt es passende Varianten. Systeme mit kompaktem Antrieb kommen hier infrage. Diese Ausführungen sparen Bauhöhe und Raumtiefe und lassen sich häufig problemlos in bestehende Gebäude integrieren. Ein Fachbetrieb wie GüDe Aufzugtechnik zeigt Ihnen, welche Alternativen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Die Beratung durch GüDe Aufzugtechnik hilft Ihnen, den optimalen Aufbau zu wählen. Sie vermeiden damit unvorhergesehene Änderungen im laufenden Bauprozess. Die Zusammenarbeit mit unseren Aufzusgexperten sorgt für einen reibungslosen Ablauf und schafft Sicherheit für Ihr Projekt.

Tipp für Ihre Planung

  • Legen Sie den Schachtverlauf im Bauplan früh fest, um Kollisionen mit Leitungen oder Treppen zu vermeiden.
  • Klären Sie im Vorfeld, ob ein externer Maschinenraum erforderlich ist oder ob Sie eine platzsparende Option ohne separaten Raum möchten.
  • Nutzen Sie das Know-how von GüDe Aufzugtechnik für eine wirtschaftliche und solide Umsetzung.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihren Aufzug ideal in Ihr Gebäude integrieren, helfen wir Ihnen gern weiter. Buchen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Aufzug-Mindestmaße – Ihr nächster Schritt mit GüDe Aufzugtechnik

Die Mindestmaße für Aufzugsanlagen richten sich nach der Gebäudenutzung und den geltenden Normen. Sehr wichtig sind dabei die Kabinengröße, die lichte Türbreite sowie die Abmessungen des Schachts. Vor allem bei barrierefreien Anlagen, etwa für Rollstuhlnutzung oder den Transport von Tragen, gelten klare Vorgaben. Auch technische Aspekte wie Maschinenraum oder Antriebsart beeinflussen die Planung.

Frühzeitige Entscheidungen bringen hier klare Vorteile: Wer bereits im Rohbau die richtigen Aufzug-Maße beachtet, spart Zeit, Kosten und spätere Anpassungen. Eine Beratung durch Fachleute zeigt, welche Systeme zum Gebäude passen – auch bei begrenztem Platz. GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie von Anfang an mit Erfahrung aus über 2000 Projekten. Unsere Aufzugsexperten helfen Ihnen dabei, die passende Anlage sicher und wirtschaftlich umzusetzen – vom Schachtmaß bis zur Kabinenausstattung.

Individuelle Aufzüge von GüDe

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aufzug-Mindestmaße – Häufige Fragen und Antworten

Welche Kabinengröße ist für einen Rollstuhl ausreichend?

Ein Aufzug nach DIN EN 81-70 Typ 2 bietet mit 1,10 x 1,40 m Kabinenmaß und 90 cm Türbreite Platz für eine Person im Rollstuhl und eine Begleitperson. Für größere Gruppen oder eine Krankentrage empfiehlt sich Typ 3 mit 1,10 x 2,10 m.

Wie groß muss ein Aufzugsschacht mindestens sein?

Die Schachtgröße hängt vom gewählten Aufzugssystem, der Türanordnung und der Kabinengröße ab. Für einen Typ-2-Aufzug mit einseitigem Zugang sind etwa 1.600 x 1.700 mm lichte Schachtmaße erforderlich.

Was bedeutet „lichte Türbreite“ bei Aufzügen?

Die lichte Türbreite bezeichnet den tatsächlichen Durchgangsraum bei geöffneter Aufzugstür. Für barrierefreie Nutzung muss sie mindestens 90 cm betragen, um Rollstühle sicher passieren zu lassen.

Kann ich einen Aufzug in ein bestehendes Gebäude integrieren?

Ja, viele Systeme lassen sich nachrüsten – etwa Modelle mit kompaktem Antrieb. Zu beachten sind der vorhandene Platz, die Schachtverläufe und die Einbaumöglichkeiten im Bestand.

Was mache ich, wenn mein geplanter Raum zu klein ist?

Bei begrenztem Platz können Sie auf platzsparende Systeme oder Sonderausführungen zurückgreifen. GüDe Aufzugtechnik bietet Ihnen dazu eine persönliche Beratung und entwickelt passende Aufzüge für Ihr Projekt.

Worauf sollte ich bei der Aufzugsplanung im Rohbau achten?

Legen Sie die Schachtposition frühzeitig fest und stimmen Sie sich mit einem Fachbetrieb ab. So vermeiden Sie spätere Änderungen an der Statik oder den Leitungsführungen und sparen Kosten.

Individuelle Aufzüge von GüDe
Teile diesen Artikel