Eine saubere Kabine fällt sofort auf. Doch zur Aufzugreinigung gehören auch Bereiche, die Fahrgäste kaum sehen: Schachtgrube, Kabinendach, Maschinenraum und Teile der Türtechnik. Genau dort ist Fachwissen gefragt, denn diese Stellen dürfen nur geschulte Aufzugsfachkräfte betreten.
Für Betreiber und Verwaltungen entsteht damit eine klare Aufteilung. Die Reinigungskraft im Gebäude pflegt Böden, Wände, Spiegel, Taster und sichtbare Türflächen. GüDe Aufzugtechnik kümmert sich im Zuge der Wartung um zugängliche technische Bereiche und entfernt dort Staub, Fremdkörper oder Ablagerungen.
Aufzugreinigung: Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufzugreinigung umfasst frei zugängliche Flächen in der Kabine sowie technische Bereiche wie Schachtgrube, Kabinendach und Maschinenraum.
- Reinigungskräfte säubern meist Kabinenboden, Wände, Spiegel, Handläufe, Bedientaster und sichtbare Türflächen.
- Aufzugsfachkräfte reinigen schwer zugängliche technische Bereiche im Zuge der regelmäßigen Aufzugswartung.
- Die passende Häufigkeit der Fahrstuhlreinigung richtet sich nach Gebäudeart, Personenverkehr, Jahreszeit und sichtbarer Verschmutzung.
- Eine regelmäßige Reinigung der Aufzugskabine und eine fachgerechte Wartung unterstützen die Pflege der Anlage und helfen dabei, Ablagerungen früh zu erkennen.
Was gehört zu einer Aufzugreinigung?
Eine Aufzugreinigung umfasst frei zugängliche Flächen in der Kabine sowie schwer erreichbare Teile der Anlage. Beide Aufgabenfelder unterscheiden sich deutlich, da technische Teile nur durch geschulte Aufzugsfachkräfte gereinigt werden dürfen.
Im täglichen Betrieb benötigen vor allem folgende Flächen eine regelmäßige Pflege:
- Kabinenboden von Sand, Staub, Laub und kleinen Steinen befreien
- Fingerabdrücke an Türen, Spiegeln und Wandflächen entfernen
- Handläufe und Bedientaster mit wenig Feuchtigkeit abwischen
- Sichtbare Rillen der Türschwellen vorsichtig aussaugen
- Glas, Edelstahl, Holz oder Kunststoff mit passenden Mitteln pflegen

Bei Glas und Edelstahl fallen Fingerabdrücke und Schlieren schnell auf. Scheuerschwämme, aggressive Mittel und zu viel Wasser können die Oberflächen oder Bedienelemente jedoch beschädigen. Deshalb sollte sich die Reinigung stets nach dem verbauten Material richten.
Neben der Kabine gehören auch der Aufzugschacht, die Schachtgrube, das Kabinendach und der Maschinenraum zur Aufzugsanlage. Dort sammeln sich mit der Zeit Staub, Müll, Laub oder Rückstände von Betriebsstoffen. Diese Stellen liegen außerhalb der normalen Gebäudereinigung.
Aufzugsfachkräfte prüfen und säubern zugängliche technische Teile meist im Zuge der regelmäßigen Wartung. Damit bleibt die Trennung klar: Die Reinigungskraft pflegt sichtbare und frei erreichbare Flächen, der Aufzugsservice kümmert sich um abgesicherte technische Stellen.
Wie lässt sich die Aufzugreinigung sinnvoll aufteilen?
Eine feste Aufgabenverteilung verhindert, dass Reinigungskräfte versehentlich in technische Teile der Anlage eingreifen. Zugleich wissen Verwaltung und Betreiber, welche Arbeiten zur Gebäudereinigung und welche zur Aufzugswartung gehören.
Die folgende Übersicht zeigt eine typische Aufteilung:
| Bereich des Aufzugs | Zuständige Person | Typische Arbeiten |
| Kabinenboden | Reinigungskraft | Saugen, feucht wischen, Flecken entfernen |
| Wände, Spiegel und Handläufe | Reinigungskraft | Abwischen und materialgerecht pflegen |
| Bedientaster und Anzeigen | Reinigungskraft | Mit wenig Feuchtigkeit reinigen |
| Sichtbare Türflächen | Reinigungskraft | Staub, Fingerabdrücke und Schlieren entfernen |
| Türschwellen | Reinigungskraft oder Aufzugsfachkraft | Sichtbare Rillen aussaugen, tiefer liegende Teile fachlich prüfen |
| Schachtgrube und Kabinendach | Aufzugsfachkraft | Ablagerungen und Fremdkörper entfernen |
| Maschinenraum und Antriebsteile | Aufzugsfachkraft | Zugängliche Flächen im Zuge der Wartung säubern |
Schachtgrube, Kabinendach und Maschinenraum dürfen Reinigungskräfte nicht eigenständig betreten. Bewegliche Bauteile, elektrische Komponenten und Höhenunterschiede können dort zu schweren Unfällen führen.
Fallen bei der normalen Reinigung Flüssigkeiten, beschädigte Abdeckungen, ungewöhnliche Geräusche oder starke Verschmutzungen an den Türen auf, sollte die Reinigungskraft die Hausverwaltung informieren. Diese kann anschließend den zuständigen Aufzugsservice beauftragen. So bleiben alltägliche Pflege und fachliche Wartung sauber voneinander getrennt.
Welche Reinigung gehört zur Aufzugswartung?
Bei der regelmäßigen Aufzugswartung prüft die Fachkraft nicht allein Bauteile und Funktionen. Sie entfernt zugleich Verschmutzungen aus technischen Bereichen, soweit dies für die Prüfung, Pflege und den sicheren Betrieb der Anlage nötig ist. Eine vollständige Gebäudereinigung ersetzt die Wartung jedoch nicht.
Zum üblichen Umfang können folgende Arbeiten gehören:
- Staub und lose Ablagerungen aus der Schachtgrube entfernen
- Fremdkörper rund um technische Bauteile aufnehmen
- Kabinendach und zugängliche Aufbauten säubern
- Maschinenraum und Arbeitsbereiche sauber halten
- Türführungen und Schwellen von störendem Schmutz befreien
- Ölreste oder andere auffällige Rückstände prüfen
Vor allem kleine Steine, Staub oder Verpackungsreste können sich an Türschwellen und in der Schachtgrube sammeln. Solche Verschmutzungen erschweren unter Umständen die Bewegung einzelner Teile oder verdecken Schäden, die bei einer sauberen Anlage schneller auffallen.
Wie weit die Reinigung im Rahmen der Wartung reicht, hängt vom Wartungsvertrag und vom Zustand des Aufzugs ab. Betreiber sollten daher prüfen, welche Arbeiten vertraglich vereinbart sind. Eine umfangreiche Reinigung nach Bauarbeiten, einem Wasserschaden oder starker Verunreinigung kann einen eigenen Auftrag erfordern.
Wie oft sollte ein Aufzug gereinigt werden?
Für die Reinigung einer Aufzugskabine gibt es kein starres Intervall. Die passende Häufigkeit richtet sich vor allem nach der Zahl der Fahrten, der Gebäudeart, der Jahreszeit und dem Schmutzeintrag. Ein Aufzug in einem stark besuchten Krankenhaus benötigt meist kürzere Abstände als eine Anlage in einem kleinen Wohngebäude.
Die folgende Übersicht gibt eine erste Orientierung:
| Nutzung des Aufzugs | Sinnvoller Reinigungsrhythmus |
| Kleine Wohnanlage mit geringem Verkehr | Ein- bis zweimal pro Woche |
| Größeres Wohngebäude | Mehrmals pro Woche |
| Bürogebäude oder Verwaltung | Mehrmals pro Woche bis täglich |
| Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung | Täglich, bei Bedarf häufiger |
| Hotel, Einkaufsfläche oder öffentliches Gebäude | Täglich oder nach Nutzungsaufkommen |
| Aufzug nach Bau- oder Umbauarbeiten | Gründliche Reinigung nach Abschluss der Arbeiten |
Im Herbst und Winter gelangen oft Nässe, Laub, Sand und Streumittel in die Kabine. Dann kann eine häufigere Bodenreinigung sinnvoll sein. Auch Fingerabdrücke auf Glas und Edelstahl fallen bei starkem Publikumsverkehr schnell auf.
Technische Bereiche folgen einem anderen Rhythmus. Aufzugsfachkräfte kontrollieren Schachtgrube, Kabinendach, Maschinenraum und Türtechnik bei den vereinbarten Wartungsterminen. Starke Ablagerungen, Flüssigkeiten oder Fremdkörper sollten Betreiber jedoch direkt melden und nicht bis zum nächsten Termin warten.
Fazit: Aufzugreinigung und Wartung sinnvoll verbinden
Eine saubere Aufzugskabine sorgt für einen gepflegten Eindruck, während die Reinigung technischer Bereiche die Arbeit der Aufzugsfachkräfte unterstützt. Beide Aufgaben gehören zusammen, müssen jedoch klar getrennt bleiben.
Reinigungskräfte kümmern sich im Alltag um frei zugängliche Flächen. Dazu zählen Böden, Wände, Spiegel, Handläufe, Bedientaster und sichtbare Türbereiche. Schachtgrube, Kabinendach, Maschinenraum und technische Bauteile bleiben dagegen den geschulten Fachkräften vorbehalten.

Für Betreiber und Verwaltungen empfiehlt sich daher folgende Aufteilung:
- sichtbare Flächen regelmäßig durch die Gebäudereinigung säubern lassen
- Verschmutzungen an Türen und Schwellen frühzeitig melden
- technische Bereiche bei den Wartungsterminen prüfen und reinigen lassen
- den vereinbarten Wartungsumfang regelmäßig kontrollieren
- starke Verschmutzungen oder Fremdkörper direkt dem Aufzugsservice melden
Eine regelmäßige Wartung schafft dafür den passenden Rahmen. Dabei prüft die Fachkraft die Anlage, erkennt auffällige Rückstände und entfernt Verschmutzungen aus zugänglichen technischen Bereichen. So lassen sich Pflege, Kontrolle und Service sinnvoll miteinander verbinden.
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Aufzugreinigung: Häufige Fragen und Antworten
Ist die Aufzugreinigung in der Wartung enthalten?
Die Reinigung technischer Bereiche ist im Großen und Ganzen Teil der regelmäßigen Aufzugswartung. Dazu zählen je nach Vertrag etwa Schachtgrube, Kabinendach, Maschinenraum und zugängliche Bauteile. Die Reinigung von Böden, Wänden, Spiegeln und sichtbaren Türflächen übernimmt meist die Gebäudereinigung.
Wer reinigt die Aufzugskabine?
Frei zugängliche Flächen in der Aufzugskabine reinigt in der Regel die zuständige Reinigungskraft im Gebäude. Dazu gehören der Kabinenboden, Wandflächen, Spiegel, Handläufe, Bedientaster und sichtbare Bereiche der Türen. Bei Glas, Edelstahl oder Holz sollten Mittel zum Einsatz kommen, die zum jeweiligen Material passen.
Wer darf den Aufzugschacht und die Schachtgrube reinigen?
Den Aufzugschacht und die Schachtgrube dürfen ausschließlich geschulte Aufzugsfachkräfte betreten und reinigen. In diesen Bereichen befinden sich bewegliche Teile, elektrische Bauteile und schwer zugängliche Stellen. Reinigungskräfte sollten auffällige Verschmutzungen daher der Hausverwaltung oder dem zuständigen Aufzugsservice melden.
Wie oft sollte eine Aufzugskabine gereinigt werden?
Das passende Intervall richtet sich nach der Nutzung, der Gebäudeart und dem Schmutzeintrag. In stark besuchten Gebäuden kann eine tägliche Reinigung sinnvoll sein, in kleineren Wohnanlagen reichen oft ein bis zwei Termine pro Woche. Im Herbst und Winter führen Nässe, Laub, Sand und Streumittel häufig zu kürzeren Abständen.
Kann GüDe Aufzugtechnik die Reinigung mit der Wartung verbinden?
GüDe Aufzugtechnik reinigt zugängliche technische Bereiche im Zuge der vereinbarten Aufzugswartung. Unsere Aufzugexperten prüfen dabei unter anderem die Schachtgrube, das Kabinendach, den Maschinenraum und die Türtechnik. Gerne prüfen wir Ihren Wartungsvertrag und beraten Sie unverbindlich zum passenden Leistungsumfang.
