Stellen Sie sich vor, eine Mutter mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer möchte ein Gebäude betreten, doch Treppen oder schmale Türen machen den Weg unmöglich. Genau hier setzt barrierefreies Bauen an – mit dem Ziel, Gebäude für alle Menschen zugänglich zu machen. Doch was gehört alles dazu, und welche Vorteile bringt es mit sich?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie barrierefreies Bauen praktisch umgesetzt wird, welche Vorschriften Normen wie die DIN 18040 stellen und welche Vorteile barrierefreie Aufzüge für Ihre Immobilie haben. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie dabei als erfahrener Partner mit Aufzügen als Spezialanfertigungen und umfangreicher Beratung.
Was bedeutet barrierefrei bauen?
Barrierefreies Bauen sorgt dafür, dass Gebäude und deren Einrichtungen für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind. Ziel ist es, Hindernisse zu vermeiden und eine Umgebung zu schaffen, die von Personen aller Altersgruppen oder mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden kann. Dabei dienen Normen wie die DIN 18040 als Grundlage, um die baulichen Vorgaben klar zu definieren.
Barrierefreiheit umfasst mehrere Aspekte, die in der Planung und Ausführung beachtet werden müssen:
- Zugängliche Eingänge: Ebenerdige Zugänge oder Rampen mit maximal 6 % Steigung erleichtern den Zutritt für Personen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen.
- Türen und Wege: Türen mit einer Mindestbreite von 90 cm ermöglichen ein problemloses Passieren. Verkehrswege innerhalb von Gebäuden sollten so gestaltet sein, dass ausreichend Platz für Wendemanöver oder paralleles Passieren vorhanden ist.
- Sanitäreinrichtungen: Barrierefreie Toiletten und Waschräume benötigen angepasste Ausstattungen wie erhöhte WC-Sitze, stabile Haltegriffe und unterfahrbare Waschtische, damit sie auch mit Rollstühlen problemlos nutzbar sind.
- Aufzüge: Barrierefreie Aufzüge müssen Mindestanforderungen an Größe und Ausstattung erfüllen. Kabinen ab einer Fläche von 1,10 m x 1,40 m sind für Rollstuhlfahrer geeignet. Bedienelemente sollten taktile Kontraste und eine leicht erreichbare Höhe aufweisen. Akustische und visuelle Anzeigen sorgen für zusätzliche Orientierung.
- Bedienbarkeit: Lichtschalter, Klingeln oder Notrufsysteme müssen in einer Höhe von 85 bis 105 cm angebracht und durch visuelle sowie taktile Kontraste leicht erkennbar sein.
Großzügig bemessene Bewegungsflächen sind besonders wichtig. Vor Türen, in Fluren oder vor Aufzügen sollten diese so gestaltet sein, dass Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen problemlos navigieren können. Orientierungshilfen wie Beschilderungen, Bodenmarkierungen und akustische Signale tragen dazu bei, die Nutzung von Gebäuden sicher und intuitiv zu gestalten.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gewinn für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern kommt allen Nutzern zugute. Sie erleichtert den Alltag, erhöht die Sicherheit und macht Gebäude zukunftssicher. Eine professionelle Planung durch Experten stellt sicher, dass alle wichtigen Aspekte betrachtet werden.
Vorteile barrierefreien Bauens für Eigentümer und Nutzer
Barrierefreies Bauen bietet sowohl den Inhabern von Gebäuden als auch den Nutzern zahlreiche Vorteile, die über die reine Zugänglichkeit hinausgehen. Diese Maßnahmen tragen zur langfristigen Werterhaltung und Nutzbarkeit von Immobilien bei:
- Verbesserte Nutzbarkeit für alle Personengruppen: Barrierefreiheit erleichtert den Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ältere Personen, Familien mit Kinderwagen und Lieferanten. Dadurch wird die Nutzung für eine breite Zielgruppe optimiert.
- Attraktivität und Werterhalt von Immobilien: Immobilien, die barrierefrei gebaut oder nachgerüstet werden, sind besonders zukunftssicher und sprechen ein breiteres Nutzersegment an. Dies steigert die Attraktivität auf dem Markt und wirkt sich positiv auf den langfristigen Werterhalt der Immobilie aus.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Umsetzung von Normen wie der DIN 18040 und EN 81-70 sorgt dafür, dass Inhaber Barrierefreiheit-Gesetze erfüllen und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden. Dies gilt vor allem für öffentliche Gebäude und Wohnanlagen, die strengen Vorschriften unterliegen.
- Positive Wahrnehmung und Inklusion: Barrierefreiheit signalisiert gesellschaftliche Verantwortung und Inklusion. Betreiber, die barrierefreie Gebäude anbieten, positionieren sich als zukunftsorientiert und zeigen Engagement für alle Nutzergruppen.
Barrierefreie Mobilität durch Aufzüge
Barrierefreie Aufzüge ermöglichen allen Menschen die Nutzung eines Gebäudes. Sie sorgen dafür, dass alle Stockwerke mühelos erreichbar sind – sei es für Rollstuhlnutzer, ältere Menschen oder Familien mit Kinderwagen. Der barrierefreie Zugang macht Gebäude funktional und nutzerfreundlich für jede Lebenssituation.
Treppen stellen für viele Menschen eine Hürde dar, sei es durch Mobilitätseinschränkungen, den Einsatz von Gehhilfen oder alltägliche Situationen wie das Tragen schwerer Gegenstände. Ein Aufzug, der rollstuhlgerecht ist, beseitigt diese Hindernisse und garantiert, dass alle Bereiche eines Gebäudes bequem genutzt werden können. Besonders in Krankenhäusern, Altenheimen und öffentlichen Einrichtungen ist ein Aufzug, der barrierefrei ist, nicht nur hilfreich, sondern oft unerlässlich.
Mit einem Rollstuhl einen Aufzug nutzen zu können, ist nicht nur praktisch, sondern wertet jede Immobilie auf. Gebäude, die für alle zugänglich sind, wirken attraktiver – sowohl für Bewohner und Besucher als auch für Investoren. Neben der funktionalen Nutzung trägt ein barrierefreier Aufzug auch dazu bei, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und Teilhabe für alle zu ermöglichen.
Individuelle Aufzüge von GüDe
DIN EN 81-70: Rechtliche Grundlagen für barrierefreie Aufzüge
Die DIN EN 81-70 definiert Standards für die Zugänglichkeit und Nutzung von Aufzügen, die barrierefrei gestaltet sein müssen. Ziel dieser Norm ist es, Menschen mit und ohne körperliche Einschränkungen eine sichere und einfache Nutzung zu ermöglichen. Zu den wesentlichen Vorschriften gehören:
- Kabinenmaße und Tragfähigkeit: Aufzüge müssen je nach Gebäudetyp und Verwendungszweck unterschiedliche Mindestgrößen erfüllen. Typ 2, der häufig im Neubau eingesetzt wird, benötigt eine lichte Türbreite von 90 cm sowie eine Kabinengröße von mindestens 110 x 140 cm. Dieser Aufzugstyp bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson.
- Bedienelemente: Befehlsgeber müssen zwischen 85 cm und 120 cm über dem Boden angebracht sein. Zusätzlich ist ein klarer visueller und taktiler Kontrast erforderlich, um die Bedienung auch für sehbehinderte Personen zu erleichtern. Bei größeren Kabinen sind zwei Bedientableaus erforderlich.
- Notrufsysteme: Notrufe müssen sowohl optisch als auch akustisch wahrnehmbar sein. Die Rückmeldung, dass ein Notruf registriert wurde, erfolgt gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip und richtet sich sowohl an blinde als auch an hörbehinderte Personen.
Vor Aufzugstüren müssen Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm vorhanden sein, um Rollstuhlfahrern ein problemloses Wenden zu ermöglichen. Für Rollstuhlnutzer mit Begleitpersonen oder in öffentlichen Gebäuden wird häufig Typ 3 (110 x 210 cm Kabinengröße) eingesetzt. Dieser erlaubt auch das Mitführen von Kinderwagen oder größeren Gehhilfen.
GüDe Aufzugtechnik bietet eine umfangreiche Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Aufzüge alle Richtlinien der DIN EN 81-70 und DIN 18040 erfüllen. Von der Planung bis zur Montage werden Aufzüge entwickelt, die sowohl gesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch Ihrem Gebäude und Ihren Vorstellungen gerecht werden.
GüDe Aufzugtechnik – Ihr Partner für barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen ist nicht nur eine Frage der Gesetzeskonformität, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung von Gebäuden, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Von normgerechten Aufzügen über großzügige Bewegungsflächen bis hin zu praktischen Orientierungshilfen – barrierefreie Maßnahmen fördern die Inklusion und machen Immobilien zukunftssicher und attraktiver.
GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie vollumfänglich bei der Planung und Umsetzung barrierefreier Aufzüge, die allen geltenden Vorschriften entsprechen und auf die baulichen Gegebenheiten Ihres Gebäudes abgestimmt sind. Nutzen Sie unsere Expertise und profitieren Sie von einer persönlichen Beratung durch unsere Aufzugsexperten.
Barrierefreies Bauen – Häufige Fragen und Antworten
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei barrierefreien Aufzügen erfüllt werden?
Barrierefreie Aufzüge müssen die Richtlinien der DIN EN 81-70 sowie der DIN 18040 erfüllen. Diese Normen regeln unter anderem Kabinengrößen, Türbreiten und die Anordnung der Bedienelemente.
Wie groß sollte ein barrierefreier Aufzug mindestens sein?
Die Kabinengröße hängt vom Gebäudetyp ab, beträgt jedoch mindestens 1,10 m x 1,40 m gemäß Typ 2 der DIN EN 81-70. Diese Größe ermöglicht die Nutzung durch Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson.
Welche Funktionen müssen die Bedienelemente eines barrierefreien Aufzugs bieten?
Bedienelemente müssen zwischen 85 und 120 cm über dem Boden angebracht sein und taktil sowie visuell kontrastreich gestaltet werden. Zudem sollte eine akustische Rückmeldung bei der Nutzung gegeben werden.
Welche zusätzlichen Ausstattungen erleichtern die Nutzung für Menschen mit Einschränkungen?
Rutschhemmende Böden, Handläufe und akustische sowie visuelle Anzeigen sind wichtige Elemente. Optional können Klappsitze oder induktive Höranlagen für zusätzliche Unterstützung sorgen.
Warum ist ein barrierefreier Aufzug auch für Eigentümer von Vorteil?
Barrierefreie Aufzüge steigern den Wert und die Attraktivität einer Immobilie. Sie erhöhen die Nutzbarkeit für verschiedene Zielgruppen und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Wie unterstützt GüDe Aufzugtechnik bei der Umsetzung barrierefreier Aufzüge?
GüDe begleitet Sie von der Planung bis zur Umsetzung von Aufzügen, die barrierefrei sind. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einem Full-Service-Angebot bietet GüDe persönliche Beratung und optimal abgestimmte Aufzugslösungen für jedes Gebäude.