DIN EN 81-20: Was Sie zur Aufzugsnorm wissen müssen

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Die Kabinentür öffnet sich – aber nicht dort, wo sie soll. Solche Vorfälle sind selten, doch genau für diese Szenarien gibt es klare Regeln. Die DIN EN 81-20 sorgt seit 2017 dafür, dass neue Personen- und Lastenaufzüge noch sicherer geplant, gebaut und betrieben werden. Die Norm legt dabei nicht nur technische Details fest, sondern greift tief in die bauliche Planung ein – mit Folgen für Schachtgröße, Beleuchtung, Türsysteme und Wartungskonzepte.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die DIN EN 81-20 vorschreibt, wen sie betrifft und warum sie für Bauherrinnen, Architekturbüros, Betreiber und Prüfstellen so relevant ist. Sie lesen, welche Änderungen es gegenüber früheren Regelwerken gibt und wie sich diese in der Praxis umsetzen lassen. Als erfahrener Partner zeigt Ihnen GüDe Aufzugtechnik, wie Sie normgerecht und wirtschaftlich planen – mit Sicherheit auf allen Ebenen.

Einführung in die DIN EN 81-20: Hintergrund und Geltungsbereich

Die DIN EN 81-20 gilt seit dem 1. September 2017 verbindlich für alle neuen Personen- und Lastenaufzüge mit elektrischem oder hydraulischem Antrieb. Sie legt fest, wie Aufzüge konstruiert und eingebaut werden müssen, damit sie zuverlässig und sicher betrieben werden können. Wer einen neuen Aufzug plant oder errichtet, muss diese Norm zwingend beachten. Vorgängernormen wie die EN 81-1 und EN 81-2 sind seitdem nicht mehr anzuwenden.

Ziel der Norm ist es, den Schutz von Fahrgästen, Servicepersonal und Prüferinnen weiter zu verbessern. Gleichzeitig schafft sie klare Vorgaben für die bauliche und technische Ausführung, etwa für Schacht, Fahrkorb und Türen. Die Regelungen betreffen nicht nur Aufzugshersteller, sondern auch alle, die an Planung und Betrieb beteiligt sind – wie Architekturbüros, Betreiber oder Bauherrinnen.

Für diese Gruppen ist die DIN EN 81-20 relevant:

  • Architekten und Fachplaner bei der Gebäudeplanung
  • Betreiber von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Verwaltungsgebäuden
  • Bauträger bei Neubauprojekten mit Personen- oder Lastenaufzügen
  • Wartungs- und Serviceunternehmen mit Verantwortung für die Einhaltung geltender Vorschriften

Die Norm bezieht sich auf Aufzüge mit festgelegten Haltestellen, die dauerhaft im Gebäude installiert sind. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Treibscheiben-, Trommel-, Ketten- oder Hydraulikantrieb handelt. Alle Anlagen, die Personen oder Lasten befördern und sich in einem Führungsschacht bewegen, fallen unter die Regelungen der DIN EN 81-20.

Das regelt die DIN EN 81-20

  • Gilt für neue Personen- und Lastenaufzüge mit elektrischem oder hydraulischem Antrieb
  • Verbindlich seit dem 1. September 2017
  • Löst die Vorgängernormen EN 81-1 und EN 81-2 ab
  • Relevanz für Planung, Einbau und Betrieb
  • Höhere Sicherheitsstandards für Nutzer und Wartungspersonal

Die wichtigsten Inhalte der Norm im Überblick

Die DIN EN 81-20 enthält mehrere klar definierte Vorgaben, die den gesamten Lebenszyklus eines Aufzugs betreffen. Im Fokus stehen dabei vor allem Sicherheitsmaßnahmen für Menschen, die den Aufzug nutzen oder daran arbeiten. Neben der Konstruktion des Fahrkorbs regelt die Norm auch bauliche Details wie Schutzräume, Beleuchtung oder die Gestaltung von Türen und Zugängen.

Sicherheit im Schacht und an der Kabine

Der Aufzugsschacht muss vollständig geschlossen sein und vor äußeren Einflüssen schützen. Für Wartungs- und Prüfarbeiten sind Schutzräume vorgeschrieben – sowohl im Schachtkopf als auch in der Schachtgrube. Zudem müssen Fahrkorb und Schachttüren eine höhere Festigkeit aufweisen, um im Brandfall oder bei mechanischer Belastung stabil zu bleiben.

Typische Vorgaben im Überblick:

  • Mindestmaße für Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
  • Verstärkte Türverriegelungen zur Vermeidung unbeabsichtigter Türöffnung
  • Helleres Licht im Fahrkorb (mind. 100 Lux) und im Schachtbereich
  • Verringerte Spaltmaße zwischen Tür und Kabine zur Vermeidung von Verletzungen

Technikraum, Steuerung und Zugang

Die Norm legt auch fest, wie Triebwerk, Steuerung und sonstige Technik im oder außerhalb des Schachts unterzubringen sind. Wartungsbereiche müssen leicht zugänglich und ausreichend beleuchtet sein. Außerdem sind Hinweise und Schilder zur sicheren Bedienung erforderlich.

Weitere Regeln der Norm:

  • Klare Vorgaben für die Anordnung technischer Bauteile
  • Notrufeinrichtungen im Fahrkorb gemäß EN 81-28
  • Fest installierte Inspektionssteuerung in der Schachtgrube
  • Mindestbeleuchtungsstärke in Maschinenräumen: 50 bis 200 Lux

Richtlinien für ausgewählte Bauteile

Bereich Mindestanforderung laut Norm
Fahrkorbbeleuchtung 100 Lux auf 1 m Höhe
Schachtbeleuchtung 20 Lux, an Wartungsstellen 50 Lux
Schutzraum im Schachtkopf vom Aufzug Mindestraum für eine stehende Person
Triebwerksraum vom Aufzug Muss klar zugänglich und gesichert sein

Mit den gestiegenen Ansprüchen steigt auch die Verantwortung für Betreiber und Planende. GüDe Aufzugtechnik stellt sicher, dass Ihre Anlagen alle geltenden Vorschriften erfüllen – wirtschaftlich, verlässlich und mit Erfahrung aus über 2000 Projekten. Jetzt Beratungsgespräch buchen.

Relevante Änderungen gegenüber früheren Normen

Die DIN EN 81-20 ersetzt die älteren Regelwerke EN 81-1 und EN 81-2. Sie schreibt zum Beispiel einen höheren Schutz durch verbesserte Beleuchtung und robustere Materialien vor. Aufzugsschächte müssen stabiler ausgeführt sein, um stärkere Kräfte aufzunehmen. Auch der Fahrkorb bekommt neue Vorgaben, etwa durch einen festgelegten Schutzraum auf dem Dach, damit Prüfer und Servicekräfte sicher arbeiten können. Zusätzlich haben sich die Bestimmungen zu Sprechanlagen-Höhe und Notrufsystemen weiterentwickelt, um im Ernstfall eine schnellere Hilfe sicherzustellen.

Vor allem bei der Aufzugsüberfahrt-Höhe und der sogenannten Aufzugsunterfahrt gibt es angepasste Mindestmaße. Das betrifft vor allem die Höhe über der Kabine und den Bereich unterhalb des Fahrkorbs. Dadurch steigen die Ansprüche an die Schachtplanung, da mehr Platz benötigt wird. Hinzu kommt eine hellere Beleuchtung im Schacht und im Fahrkorb, sodass mindestens 100 Lux im Fahrkorb erreicht werden. Auch das Notlicht im Wagen wurde verstärkt, damit Personen bei Stromausfall eine bessere Orientierung haben.

Wichtige technische Begriffe

  • Aufzugsüberfahrt: Bereich über der Kabine, der für Aufzugswartung und Sicherheitsabstand benötigt wird
  • Aufzugsunterfahrt: Raum unterhalb des Fahrkorbs für Service und Sicherheitsabstände
  • Sprechanlage: Fernverbindung für Notrufe und Servicegespräche
  • Schutzraum auf dem Fahrkorbdach: Zone für Techniker und Prüfer bei Wartung oder Reparatur

Die geänderten Vorgaben führen häufig zu größeren Schachtmaßen oder erweiterten Servicezugängen. Planende und Betreiber sollten dies schon im frühen Projektstadium beachten, um bauliche Anpassungen zu vermeiden.

DIN EN 81-20 in der Praxis: Was Sie bei Planung, Bau und Betrieb beachten sollten

Bauherren und Betreiber tragen eine gemeinsame Verantwortung für den sicheren Aufzugsbetrieb. Architekten legen im Vorfeld fest, wie groß der Schacht sein muss und welche Maßnahmen zum Schutz von Personen nötig sind. Fachfirmen kümmern sich daraufhin um die technische Umsetzung und die Montage. Nach der Installation müssen Betreiber sicherstellen, dass Wartungsintervalle eingehalten werden und alle Anlagen dauerhaft betriebsbereit bleiben.

Bei der Planung empfiehlt es sich, die Norm schon früh mit einzubeziehen. So lassen sich Schachtkopf und Schachtgrube optimal gestalten, damit Schutzräume oder Beleuchtungseinrichtungen später nicht nachgerüstet werden müssen. Ebenso hilft eine sorgfältige Abstimmung zum Thema Sprechanlage, da diese eine verlässliche Notrufverbindung sicherstellen soll.

Checkliste für eine normkonforme Umsetzung:

✓ Frühzeitige Klärung der Schachtmaße

✓ Ausreichende Beleuchtung im Fahrkorb und im Schacht

✓ Sicherer Schutzraum auf dem Fahrkorbdach

✓ Festgelegte Kommunikationseinrichtung für Notrufe

✓ Laufende Dokumentation zu Wartung und Prüfungen

Falls Sie beim Bau oder Umbau auf Nummer sicher gehen wollen, unterstützt GüDe Aufzugtechnik Sie gerne. Unsere Expertinnen und Experten beraten bei jeder Projektphase, damit Ihr Aufzug rundum normgerecht ist.

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DIN EN 81-20 & GüDe Aufzugtechnik: Sicherheit und Fachwissen aus einer Hand

Die DIN EN 81-20 gibt klare Vorgaben für die Konstruktion und den Einbau neuer Personen- und Lastenaufzüge. Sie schreibt unter anderem vor, wie Schutzräume, Beleuchtung, Türen und technische Einrichtungen auszusehen haben und stärkt so die Sicherheit für Nutzer, Wartungspersonal und Prüfstellen. Wer einen neuen Aufzug plant oder errichtet, muss diese Norm seit dem 1. September 2017 verbindlich beachten.

Für Planende und Betreiber bedeutet das: Schachtmaße müssen neu gedacht, Lichtverhältnisse angepasst und Notrufsysteme zuverlässig umgesetzt werden. Gleichzeitig erfordert die Norm eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten – von der Entwurfsplanung bis zum laufenden Betrieb.

GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie dabei zuverlässig durch alle Phasen Ihres Projekts. Unsere Expertinnen und Experten kennen die Regeln der DIN EN 81-20 im Detail. Wir beraten Sie zur Schachtgestaltung, setzen normkonforme Systeme um und stellen sicher, dass Ihre Anlage auch im Betrieb den gültigen Vorschriften entspricht. Dabei achten wir nicht nur auf Sicherheit, sondern auch auf Wirtschaftlichkeit ohne lange Vertragslaufzeiten.

DIN EN 81-20 – Häufige Fragen und Antworten

Was regelt die DIN EN 81-20 konkret?

Die DIN EN 81-20 legt fest, wie neue Personen- und Lastenaufzüge konstruiert und eingebaut werden müssen. Sie beschreibt technische und bauliche Mindeststandards, um die Sicherheit für Fahrgäste, Prüfpersonal und Wartungskräfte zu erhöhen.

Welche Änderungen bringt die DIN EN 81-20 im Vergleich zur alten Norm?

Die neue Norm ersetzt die Vorgängerversionen EN 81-1 und EN 81-2. Sie schreibt unter anderem hellere Beleuchtung, stabilere Fahrkorbwände, vergrößerte Schutzräume sowie verbesserte Türverriegelungen vor.

Wie groß muss der Schutzraum im Schachtkopf laut Norm sein?

Der Schutzraum im Schachtkopf muss so bemessen sein, dass sich mindestens eine Person sicher auf dem Fahrkorbdach aufhalten kann. Je nach Aufzugstyp und Geschwindigkeit gelten dafür genaue Maßvorgaben, die bereits in der Planungsphase beachtet werden müssen.

Was bedeutet die neue Norm für Betreiber bestehender Aufzugsanlagen?

Bestehende Anlagen müssen nicht nachträglich an die DIN EN 81-20 angepasst werden. Für Neubauten oder wesentliche Umbauten ist sie jedoch verbindlich, sodass Betreiber bei zukünftigen Projekten auf die neue Norm achten müssen.

Muss ich bei einem Neubau zwingend nach DIN EN 81-20 planen?

Ja, seit dem 1. September 2017 ist die Norm für alle neuen Aufzüge mit elektrischem oder hydraulischem Antrieb verpflichtend. Eine Planung nach älteren Normen ist nicht mehr zulässig.

Was bringt mir GüDe Aufzugtechnik bei der Umsetzung der DIN EN 81-20?

GüDe begleitet Sie bei Planung, Umsetzung und Betrieb und sorgt dafür, dass Ihre Anlage normgerecht, sicher und wirtschaftlich bleibt. Unsere Expertinnen und Experten übernehmen alle Schritte – von der Schachtplanung bis zur Abnahme.

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