Wie groß muss die Aufzugskabine sein? Welche Aufzug-Maße gelten und ab wann? Reicht Typ 2 oder ist Typ 3 nötig? Solche Fragen stehen oft ganz am Anfang eines Bauvorhabens, einer Ausschreibung oder einer Prüfung. Die DIN EN 81-70 liefert hier klare Vorgaben und legt fest, wie ein Aufzug gebaut sein muss, damit er barrierefrei nutzbar ist. Für viele Architekturbüros, Betreiber und Verwaltungen ist die Norm Pflichtlektüre, trotzdem fehlt es oft an einer verständlichen Übersicht.
In diesem Beitrag finden Sie genau das: eine kompakte, gut strukturierte Einführung in die wichtigsten Inhalte der EN 81-70, ergänzt um konkrete Maße, Kabinentypen und Planungsbeispiele. Außerdem zeigen wir, wie Sie mit GüDe Aufzugtechnik auch in Bestandsgebäuden Normvorgaben verlässlich umsetzen können.
Was regelt die DIN EN 81-70 und für wen ist sie relevant?
Verpflichtend ist die Norm in vielen Fällen bereits von Gesetzes wegen, zum Beispiel:
- bei Neubauten im öffentlichen Raum
- in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- in Schulen und Verwaltungsgebäuden
- überall dort, wo die DIN 18040 als Baugrundlage gilt
Achtung: Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert sowohl Einschränkungen bei der Nutzbarkeit als auch Beanstandungen durch Prüfinstanzen.
Was die Norm genau vorgibt:
- Aufzug-Mindestmaße für Fahrkörbe und Aufzugstüren
- Anordnung von Handläufen, Spiegeln, Bedienelementen und Anzeigen
- Vorgaben für Kontraste, Akustik, Spiegel und Notrufsysteme
- Vorgaben zur Türsteuerung (z. B. Offenhaltezeit, Türbreiten)
Kabinentypen und Aufzug-Maße nach DIN EN 81-70 im Überblick
Die DIN EN 81-70 unterscheidet fünf Kabinentypen. Jeder Typ hat eine andere Aufzuggröße, Traglasten und Einsatzzwecke. Die Wahl hängt davon ab, wie zugänglich ein Gebäude sein muss und wie viel Platz zur Verfügung steht. Im Neubau ist mindestens Typ 2 erforderlich. Für öffentliche Gebäude oder Einrichtungen mit Liegetransport empfehlen sich größere Kabinen (Typ 3 bis 5).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller Kabinentypen nach EN 81-70:
| Typ | Kabinenmaße (B × T) in mm | Türbreite in mm | Traglast | Eignung |
| Typ 1 | 1000 × 1300 | ≥ 800 | 450 kg | Bestehende Gebäude mit wenig Platz, 1 Rollstuhlnutzer ohne Begleitung |
| Typ 2 | 1100 × 1400 | ≥ 900 | 630 kg | Neubauten, 1 Rollstuhlnutzer mit Begleitperson |
| Typ 3 | 1100 × 2100 | ≥ 900 | 1000 kg | Öffentliche Gebäude, Transport von Krankentragen möglich |
| Typ 4 | 1400 × 1600 oder 1600 × 1400 | ≥ 900 | 1000 kg | Übereck-Türanordnung, Wendefläche für Rollstuhlnutzer vorhanden |
| Typ 5 | 1400 × 2000 oder 2000 × 1400 | ≥ 1100 | 1275 kg | Hohe Nutzungsfrequenz, mehrere Personen und Rollstuhl, öffentliche Nutzung |
Hinweis zur Planung: Bereits bei der Ausschreibung sollten die Fahrstuhl-Größe, Türmaße und Einsatzzwecke genau festgelegt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Aufzug allen Nutzern gerecht wird.
Innenausstattung: Was macht einen Aufzug barrierefrei?
Die Innenausstattung eines Aufzugs trägt zur barrierefreien Nutzung bei. Die DIN EN 81-70 beschreibt dafür verbindliche Vorgaben, etwa für Handläufe, Spiegel und Bodenbeläge. Ziel ist es, allen Personen unabhängig von körperlichen Einschränkungen einen sicheren, selbstständigen Zugang zu ermöglichen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
| Ausstattung | Vorgaben laut DIN EN 81-70 |
| Handläufe | • Höhe: 900 mm ± 25 mm
• Durchmesser: 30-45 mm • Abstand zur Wand: mind. 35 mm • Enden: geschlossen oder zur Wand gebogen • Anzahl abhängig vom Kabinentyp (1 oder 2 Handläufe) |
| Spiegel | • Pflicht bei Kabinentyp 1-3
• Position: Rückwand • Mindesthöhe ab Boden: 300 mm |
| Bodenbelag | • Rutschhemmende Oberfläche
• Kann dem Bodenbelag der Etage entsprechen |
| Induktionsschleife | • Optional
• Unterstützt hörgeschädigte Personen durch Sprachverstärkung bei Notrufen |
| Klappsitz | • Optional
• Sitzhöhe: 500 mm • Sitzfläche: ca. 400 x 300 mm • Tragkraft: mind. 120 kg |
Bedien- und Anzeigeelemente: So erfüllen Sie die Norm DIN EN 81-70 in der Praxis
Die Bedienung eines Aufzugs muss für alle Menschen einfach und verständlich sein. Deshalb schreibt die DIN EN 81-70 genaue Vorgaben für Taster, Tableaus und Anzeigen in der Kabine und an den Haltestellen vor. Wer Aufzüge plant oder betreibt, sollte diese Punkte unbedingt kennen und umsetzen.
Bedienelemente im Fahrkorb nach DIN EN 81-70
Die Taster müssen zwischen 850 und 1200 mm über dem Boden angebracht sein. Sie brauchen eine gut erkennbare und fühlbare Beschriftung mit taktilen Symbolen und Brailleschrift. Ein optisches und akustisches Feedback (z. B. ein Leuchten oder ein Signalton) zeigt, dass der Knopf gedrückt wurde. Wichtig ist auch der Kontrast zwischen Taste, Symbol und Hintergrund: Nur so sind die Bedienelemente auch für sehbehinderte Menschen gut erkennbar.
Anzeigen im Fahrkorb
Das Standortsignal, das zeigt, in welchem Stockwerk sich der Aufzug gerade befindet, muss zwischen 1600 und 1800 mm hoch angebracht sein. Die Ziffern müssen 30 bis 60 mm groß sein. Zusätzlich muss die aktuelle Haltestelle in einer der offiziellen Landessprachen akustisch angesagt werden.
DIN-konformes Notrufsystem
Ein Notruf muss visuell und akustisch begleitet werden:
- Gelbes Symbol: Notruf wird aufgebaut
- Akustisches Signal: Verbindung wird hergestellt
- Grünes Symbol: Sprechverbindung aktiv
DIN-Vorgaben an Haltestellen
Auch an der Haltestelle gelten klare Vorgaben:
- Tasterhöhe: zwischen 850 und 1100 mm
- Seitlicher Mindestabstand zur Wandecke: mind. 500 mm
- Lichtsignal über der Tür zeigt Fahrtrichtung an
- Akustische Signale: 1 Ton für Aufwärtsfahrt, 2 Töne für Abwärtsfahrt
Tipps für die Praxis:
- Taster regelmäßig auf Kontrast und Lesbarkeit prüfen
- Bei breiten Kabinen (> 1600 mm): zweites Tableau an der gegenüberliegenden Wand einplanen
- Befehlsgeber für Haupthaltestelle farblich hervorheben (z. B. mit grünem Ring)
Bedienung barrierefrei gestalten: So geht’s:
✓ Tasterhöhe: 850-1200 mm
✓ Taktiles Feedback, Braille, kontrastreiche Beschriftung
✓ Akustische und visuelle Rückmeldungen
✓ Lautsprecher und Notruf visuell und hörbar begleitet
DIN EN 81-70, DIN 18040 und EN 81-20: Wo liegen die Unterschiede?
Die Normen DIN EN 81-70, DIN 18040 und EN 81-20 werden oft gemeinsam genannt. Dabei regeln sie unterschiedliche Bereiche. Für die Planung barrierefreier Aufzüge ist es wichtig, diese Unterschiede zu kennen. Sonst drohen Missverständnisse in Ausschreibungen oder fehlerhafte Ausführungen, die später aufwendig korrigiert werden müssen.
DIN EN 81-70 ist eine Produktnorm. Sie beschreibt, wie ein Aufzug gebaut sein muss, damit er barrierefrei nutzbar ist, zum Beispiel durch bestimmte Kabinengrößen, Türbreiten oder die Position von Tastern. Sie legt fünf Kabinentypen fest, je nach Platzbedarf und Nutzungsart.
DIN 18040 hingegen ist eine Planungsnorm. Sie gehört zum deutschen Baurecht und nennt Vorgaben für barrierefreies Bauen, etwa an Bewegungsflächen, Türhöhen oder den Abstand zu Treppen. Wenn in einer Ausschreibung „barrierefreier Aufzug nach DIN 18040“ steht, ist meist indirekt die DIN EN 81-70 gemeint.
EN 81-20 wiederum beschreibt die allgemeinen Sicherheitsvorgaben für Personen- und Lastenaufzüge. Sie ist die Grundlage für den Einbau aller neuen Aufzüge in Europa, unabhängig davon, ob diese barrierefrei sind oder nicht.
Wichtige Unterschiede in der Praxis:
- Messmethode für Kabinenmaße: DIN 18040 bezieht sich auf lichte, also tatsächlich nutzbare Maße. Die EN 81-70 misst zwischen den Strukturelementen. Einbauten wie Handläufe werden nicht immer abgezogen.
- Türbreiten: In Bestandsgebäuden lässt EN 81-70 Türbreiten ab 800 mm zu. DIN 18040 verlangt fast immer 900 mm.
- Flächen vor dem Aufzug: Nur die DIN 18040 fordert eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vor der Tür. Diese fehlt in EN 81-70.
Kurzübersicht der Normen:
| Norm | Bereich | Relevanz für Aufzüge |
| DIN EN 81-70 | Barrierefreiheit | Vorgaben zur Kabine und Ausstattung |
| DIN 18040 | Baurechtliche Planung | Vorgaben zu Flächen, Höhen, Zugang |
| EN 81-20 | Sicherheit | Grundnorm für alle neuen Aufzüge |
Fazit: So setzen Sie die DIN EN 81-70 mit GüDe sicher um
Wer einen barrierefreien Aufzug plant oder nachrüstet, muss viele Details von der Kabinengröße über die Ausstattung bis hin zur Tasterhöhe beachten. Die DIN EN 81-70 bietet hier einen klaren Rahmen. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben verlässlich umzusetzen.
Unsere Aufzugsexperten begleiten Sie bereits bei der Planung. Wir prüfen, welcher Kabinentyp für Ihr Gebäude sinnvoll ist, und stellen sicher, dass auch bei schwierigen baulichen Voraussetzungen alle Normvorgaben eingehalten werden. Dabei denken wir barrierefreie Nutzung immer von Anfang an mit.
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DIN EN 81-70 – Häufige Fragen und Antworten
Für welche Gebäude ist die DIN EN 81-70 verpflichtend?
Die DIN EN 81-70 ist in allen Neubauten vorgeschrieben, bei denen eine barrierefreie Erschließung gesetzlich gefordert ist, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Verwaltungsbauten. Auch dort, wo die DIN 18040 als Planungsgrundlage gilt, muss ein Aufzug mindestens den Vorgaben der EN 81-70 entsprechen.
Was unterscheidet die fünf Kabinentypen der Norm konkret?
Die fünf Typen unterscheiden sich vor allem in Kabinengröße, Traglast und Türbreite und damit in der Nutzbarkeit für unterschiedliche Personengruppen. Typ 1 ist für Bestandsgebäude mit geringem Platz gedacht. Hingegen bieten Typ 3 bis 5 ausreichend Raum für mehrere Personen, Rollstühle oder sogar Krankentragen im Aufzug.
Gilt die DIN EN 81-70 auch für Bestandsaufzüge?
Für Bestandsanlagen ist die Norm nicht verpflichtend, kann aber bei Modernisierungen oder Nutzungsänderungen relevant werden. In solchen Fällen bietet sie Orientierung für eine barrierefreie Nachrüstung, etwa bei der Auswahl geeigneter Kabinentypen oder der Umrüstung von Bedienelementen.
Wie groß muss ein Aufzug für eine Krankentrage mindestens sein?
Für den Transport einer Krankentrage eignet sich mindestens Kabinentyp 3 mit 1100 × 2100 mm und einer Türbreite ab 900 mm. Diese Größe bietet ausreichend Raum für eine liegende Person und begleitendes Personal und ist in vielen Krankenhäusern Standard.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 81-70 und DIN 18040?
Die DIN EN 81-70 regelt die technischen Merkmale eines barrierefreien Aufzugs, etwa Aufzug-Maße, Bedienelemente und Ausstattung. Die DIN 18040 ist dagegen Teil des Baurechts und legt inklusive Angaben zu Flächen und Zugängen fest, in welchen Gebäuden ein solcher Aufzug erforderlich ist.
Was sollte bei der Planung nach DIN EN 81-70 beachtet werden?
Ausschreibungen sollten Kabinentyp, Türbreite und Ausstattung klar benennen, da sich Messmethoden und Richtlinien je nach Norm unterscheiden. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie dabei mit Planungssicherheit und der passenden Ausführung nach geltendem Recht.
