DIN EN 81-72: Vorgaben an Feuerwehraufzüge einfach erklärt

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Feuerwehraufzüge sind in vielen Gebäuden vorgeschrieben, sobald die Feuerwehr im Brandfall alle Bereiche sicher erreichen muss. Die DIN EN 81-72 legt fest, wie solche Aufzüge ausgestattet sein müssen, damit sie auch bei Rauch, Hitze, Stromausfall oder eindringendem Löschwasser weiter nutzbar bleiben. Für Bauherren, Betreiber und Planer dient die Norm als klare Orientierung für eine rechtssichere und praxisnahe Planung.

DIN EN 81-72 – Das Wichtigste in Kürze

  • Die DIN EN 81-72 regelt Feuerwehraufzüge. Sie beschreibt, wie der Aufzug im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden darf.
  • Ob ein Feuerwehraufzug nötig ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung und der Brandschutzplanung. Das betrifft oft Hochhäuser, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.
  • Die DIN EN 81-72 verlangt unter anderem Notstrom, Sprechverbindung und ein Feuerwehrbedienfeld. Dazu kommen geschützte Vorräume sowie ein Aufzugsschacht mit Schutz vor Rauch und Löschwasser.
  • Für Planung, Umbau und Betrieb von Feuerwehraufzügen müssen alle Beteiligten früh zusammenarbeiten. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie bei Planung, Umbau, Wartung und Prüfungen und berät Sie kostenlos.

Was ist die DIN EN 81-72 und wie ist sie einzuordnen?

Die DIN EN 81-72 ist eine europäische Norm für Feuerwehraufzüge. Sie legt fest, wie ein Aufzug beschaffen sein muss, damit er im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden kann. Ziel ist, die Einsatzkräfte sicher und zügig zu allen Geschossen zu bringen, auch unter schwierigen Bedingungen. Die Norm ergänzt die allgemeinen Sicherheitsvorgaben für Aufzüge und wird zusammen mit der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU angewendet.

Im Unterschied zu anderen Normen, etwa der DIN EN 81-20 für Standardaufzüge oder älteren Richtlinien wie der TRA 200, regelt die DIN EN 81-72 nur solche Aufzüge, die speziell für den Einsatz durch die Feuerwehr vorgesehen sind. Diese Aufzüge müssen zusätzliche technische Einrichtungen haben, zum Beispiel einen Vorraum mit Brandschutz, eine Sprechverbindung oder einen Notstromanschluss.

Einordnung der DIN EN 81-72
Diese Norm ist ein Sonderfall innerhalb der Aufzugsnormen. Sie richtet sich nicht an die Allgemeinheit. Sie richtet sich gezielt an Planende, Betreiber und Aufzughersteller für Gebäude mit Feuerwehrvorgaben.

Was ist ein Feuerwehraufzug und wann ist er erforderlich?

Feuerwehraufzüge sind Personen- oder Lastenaufzüge, die im Brandfall unter Kontrolle der Feuerwehr weiterbetrieben werden dürfen. Sie sehen auf den ersten Blick aus wie herkömmliche Aufzüge, erfüllen jedoch zusätzliche technische Vorgaben. Dazu gehören zum Beispiel eine eigene Notstromversorgung, eine spezielle Steuerung, ein geschützter Vorraum vor jeder Haltestelle und ein Piktogramm mit der Aufschrift „Feuerwehraufzug“.

Der Feuerwehraufzug ist kein Rettungsweg. Er ist ein Arbeitsmittel der Feuerwehr. Er wird genutzt, um Ausrüstung in die oberen Geschosse zu bringen und Einsatzkräfte sicher zum Brandherd zu fahren. Gleichzeitig ermöglicht er, in Begleitung der Feuerwehr, auch die Rettung einzelner Personen, etwa aus einem Pflegezimmer.

In welchen Gebäuden ist ein Feuerwehraufzug vorgesehen?

Ein Feuerwehraufzug ist in der Regel erforderlich:

  • bei Hochhäusern ab ca. 22 m Rettungshöhe
  • in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen mit eingeschränkt mobilen Personen
  • in Sonderbauten mit großer Ausdehnung oder langer Löschwegstrecke
  • in Behördenzentren, Schulgebäuden oder Messehallen mit großem Publikumsverkehr

Ob der Einbau verpflichtend ist, regeln die Landesbauordnungen. Bei Neubauten ist der Feuerwehraufzug oft Teil des Brandschutzkonzepts. Auch bei Umbauten oder Nutzungsänderungen kann die zuständige Baubehörde einen solchen Aufzug verlangen.

Worin unterscheidet sich ein Feuerwehraufzug von anderen Aufzugstypen?

Die DIN EN 81-72 grenzt den Feuerwehraufzug klar von anderen Aufzügen ab:

Aufzugstyp Zweck Besonderheiten
Feuerwehraufzug Einsatzmittel der Feuerwehr Steuerung im Brandfall, Vorraum, Notstrom
Evakuierungsaufzug Fluchtwegunterstützung für selbstständige Rettung konzipiert
Bettenaufzug Patiententransport oft größer, aber nicht feuerwehrtauglich

Ein Feuerwehraufzug ist also größer oder robuster und technisch völlig anders aufgebaut. Das betrifft sowohl den Fahrkorb als auch die Steuerung und die Umgebung des Schachts.

GüDe Aufzugtechnik realisiert seit Jahren Aufzugsanlagen für anspruchsvolle Gebäudetypen. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob ein Feuerwehraufzug nach DIN EN 81-72 erforderlich ist und wie dieser sinnvoll in Ihr Projekt integriert werden kann.

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Welche technischen Vorgaben macht die DIN EN 81-72?

Die DIN EN 81-72 schreibt vor, wie ein Feuerwehraufzug ausgestattet sein muss, damit er im Brandfall sicher genutzt werden kann. Dabei gelten zusätzliche Vorgaben für Fahrkorb, Türen, Steuerung, Kommunikation und Stromversorgung. Ziel ist es, die sichere Nutzung durch die Feuerwehr auch bei Rauch, Hitze, Stromausfall oder eindringendem Löschwasser zu ermöglichen.

Ein Feuerwehraufzug muss deutlich robuster ausgestattet sein als ein herkömmlicher Aufzug. Er braucht unter anderem eine Notklappe im Kabinendach, eine eigene Stromversorgung, eine Sprechverbindung zur Feuerwehr und ein spezielles Steuerungssystem. Auch die Kennzeichnung und die optischen Signale sind festgelegt.

Maße und Tragfähigkeit des Feuerwehraufzugs

Feuerwehraufzüge müssen groß genug sein, um Ausrüstung oder eine Trage transportieren zu können. Die Feuerwehraufzug-Maße und das Gewicht sind in der Norm klar geregelt:

  • Mindestgröße: 1100 × 1400 mm bei 630 kg Tragkraft
  • Für Tragen und Betten: 1100 × 2100 mm bei 1000 kg Tragkraft
  • Die Fahrzeit zum entferntesten Geschoss darf maximal 60 Sekunden betragen

Die Vorgaben gelten unabhängig davon, wie viele Stockwerke das Gebäude hat. Auch bei geringer Höhe kann ein Feuerwehraufzug Pflicht sein.

Kennzeichnung, Signale und Kommunikation nach DIN EN 81-72

Feuerwehraufzüge müssen deutlich erkennbar sein. Dazu gehören spezielle Symbole und eindeutige Anzeigen im Fahrkorb und auf jeder Etage.

  • Das Piktogramm „Feuerwehraufzug“ (weiß auf rotem Grund) ist Pflicht
  • Der Fahrkorb muss über ein Feuerwehrbedienfeld verfügen
  • Eine Sprechverbindung zwischen Kabine, Zugangsebene und Triebwerksraum ist vorgeschrieben
  • Es muss akustische und optische Signale geben, die den Betrieb anzeigen

Was ist die technische Mindestausstattung nach DIN EN 81-72?Ein normgerechter Feuerwehraufzug benötigt folgende Einrichtungen:

  • Notklappe im Fahrkorbdach für den Notausstieg
  • Feuerwehrtableau mit Zwei-Phasen-Steuerung
  • Gegensprechanlage ohne Hörer
  • Ersatzstromversorgung in einem brandgeschützten Raum

Wenn Sie ein Projekt mit Feuerwehraufzug planen, unterstützen wir Sie bei allen Schritten, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

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Was gilt laut der EN 81-72 für den Gebäudebereich und den Aufzugsschacht?

Die DIN EN 81-72 macht nicht nur Vorgaben für den Aufzug selbst, sondern auch für das Gebäude drumherum. Sehr wichtig sind dabei der Schacht, die Vorräume auf jeder Etage und der Schutz vor Wasser oder Rauch. Nur wenn diese Bereiche richtig geplant und gebaut sind, kann ein Feuerwehraufzug im Ernstfall genutzt werden.

Jede Haltestelle des Aufzugs muss an einen eigenen Vorraum angrenzen. Dieser Vorraum muss gegen Rauch und Feuer geschützt sein. Zudem muss eine Druckbelüftung dafür sorgen, dass der Schacht und die Vorräume rauchfrei bleiben. Die Türen zu diesen Bereichen dürfen im Betrieb nicht offenstehen, es sei denn, sie sind mit einer geprüften Feststellanlage ausgestattet.

Schutz vor Rauch, Feuer und Löschwasser nach DIN EN 81-72

Die Vorräume und der Schacht müssen so gebaut sein, dass Rauch nicht eindringen kann. Dafür sorgt eine Druckbelüftungsanlage, die bei Auslösung der Brandmeldeanlage automatisch startet.

  • Alle Vorräume müssen feuerbeständig ausgeführt sein
  • Die Türen müssen selbstschließend und rauchdicht sein
  • Bei offengehaltenen Türen sind Feststellanlagen mit automatischer Schließung im Brandfall Pflicht

Im Schacht selbst darf sich im Brandfall kein Wasser ansammeln, das die Technik beschädigt.

  • Die Schachtgrube muss so gebaut sein, dass kein Wasser über die gedämpften Puffer steigt
  • Wasserführende Einrichtungen (z. B. Pumpen) müssen 200 bis 300 l/min über 90 Minuten fördern können
  • Elektrische Bauteile <1 m über dem Boden müssen IP67-geschützt sein

Vorgaben für die Schachtgrube eines Feuerwehraufzugs

Für einen sicheren Betrieb auch im Löschfall gelten folgende Vorgaben:

  1. Kein Wasseranstieg über die Fahrkorb-Puffer
  2. Steckdosen mindestens 0,5 m über dem maximalen Wasserstand
  3. Steuerungstechnik muss gegen Feuchtigkeit geschützt sein

Wenn Sie die baulichen Vorgaben frühzeitig einplanen, vermeiden Sie später teure Nachrüstungen. GüDe Aufzugtechnik berät Sie auf Wunsch gemeinsam mit Architekten und Behörden.

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Was bedeutet die DIN EN 81-72 für Planung, Umbau und Betrieb?

Wer einen Feuerwehraufzug neu plant oder eine bestehende Anlage umbauen möchte, muss die Vorgaben der DIN EN 81-72 beachten. Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit zwischen Planung, Bau und Betrieb. Dabei kommt es auf eine genaue Abstimmung aller Beteiligten an.

Der Schacht, die Vorräume, die Steuerung und die Sicherheitsfunktionen müssen so ausgeführt sein, dass die Feuerwehr den Aufzug im Brandfall nutzen kann. Wer diese Vorgaben nicht frühzeitig einplant, riskiert Verzögerungen bei der Bauabnahme oder kostspielige Nachrüstungen.

Für bestehende Gebäude gelten erleichterte Vorgaben, vor allem, wenn eine Nachrüstung technisch nur eingeschränkt möglich ist. In diesen Fällen müssen Bauherrinnen und Betreiber mit den zuständigen Stellen eine Einzelfallregelung besprechen. Ein schriftlicher Nachweis, dass Sicherheit und Funktion nachweislich gegeben sind, ist in jedem Fall notwendig.

Was muss bei Planung, Umbau und Betrieb von Feuerwehraufzügen beachtet werden?

  • Alle Etagen müssen mit dem Feuerwehraufzug erreichbar sein
  • Vorräume müssen feuerbeständig ausgeführt sein
  • Die Kennzeichnung des Aufzugs muss eindeutig sichtbar sein
  • Die Steuerung muss im Feuerwehrbetrieb spezielle Funktionen erfüllen
  • Bei Umbauten gelten je nach Gebäudeart Ausnahmen oder Sonderregelungen

Wer ist für die Einhaltung der EN 81-72 verantwortlich?

Für die Umsetzung der DIN EN 81-72 tragen mehrere Stellen Verantwortung. In der Planungsphase liegt die Hauptverantwortung bei Architektinnen, Fachplanern und Bauträgern. Während der Bauphase übernehmen beauftragte Aufzugsfirmen und Baufirmen die Umsetzung. Im laufenden Betrieb müssen Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen, dass die Anlage funktionstüchtig bleibt.

Die Prüfung erfolgt durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Zusätzlich kann die örtliche Feuerwehr bei der Abnahme einbezogen werden. Ein Feuerwehraufzug darf nur in Betrieb genommen werden, wenn alle Prüfungen erfolgreich bestanden sind.

Prüftermine im Blick behalten! Ein Feuerwehraufzug muss regelmäßig geprüft werden:

  • Hauptprüfung alle zwei Jahre durch eine ZÜS
  • Zwischenprüfung nach spätestens einem Jahr
  • Feuerwehr kann bei der Abnahme beteiligt sein

DIN EN 81-72 und andere Normen: was ist zu beachten?

Die DIN EN 81-72 steht nicht allein. Sie ergänzt andere technische Vorschriften. In der Praxis müssen Planer, Bauherren und Betreiber mehrere Normen gleichzeitig beachten. Besonders wichtig sind:

Norm Thema
DIN EN 81-20 Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-58 Feuerwiderstand von Schachttüren
DIN EN 12101-6 Rauchfreihaltung durch Druckbelüftung
DIN 4066 Kennzeichnung für Feuerwehr-Einrichtungen
DIN 4102 Baustoffklassen für Brandschutzmaßnahmen

 

Wenn Sie Fragen zur praktischen Umsetzung haben oder eine sichere Planung wünschen, unterstützt GüDe Aufzugtechnik Sie gerne. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei Neubau, Umbau oder Wartung mit Erfahrung und Weitblick.

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DIN EN 81-72 verstehen und mit GüDe sicher umsetzen

Die DIN EN 81-72 ist eine technische Vorschrift, doch ihre Umsetzung entscheidet in der Praxis über die Sicherheit im Brandfall. Ein Feuerwehraufzug muss unter schwierigen Bedingungen funktionieren: bei Stromausfall, bei Rauchentwicklung, bei eindringendem Löschwasser. Nur wenn Planung, Bau und Betrieb aufeinander abgestimmt sind, lässt sich das Ziel der Norm zuverlässig erreichen.

GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie in allen Projektphasen. Wir prüfen die Umsetzbarkeit bereits im Entwurf, koordinieren mit den zuständigen Stellen und sorgen dafür, dass alle Vorgaben der Norm zuverlässig erfüllt werden. Unsere Erfahrungen aus über 2000 Projekten helfen dabei, praxisgerechte Maßnahmen zu finden, auch bei komplexen Gebäuden oder Umbauten im Bestand.

GüDe Aufzugtechnik steht für Sicherheit und Erfahrung bei Feuerwehraufzügen:

  • Unterstützung bei Bauantrag, Brandschutzkonzept und Fachplanung
  • Begleitung bei der Prüfung durch ZÜS und Feuerwehr
  • Erweiterung bestehender Anlagen oder normgerechter Neubau

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich von den Experten bei GüDe Aufzugtechnik beraten, für normgerechte Planung, Nachrüstung oder Neubau!

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DIN EN 81-72 – Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen Aufzug und einem Feuerwehraufzug?

Ein Feuerwehraufzug ist so gebaut, dass er auch im Brandfall sicher funktioniert. Er verfügt über eine eigene Stromversorgung, eine Sprechverbindung, feuerbeständige Vorräume und besondere Steuerungen. Normale Aufzüge werden im Brandfall automatisch abgeschaltet und dürfen nicht genutzt werden. Der Feuerwehraufzug bleibt dagegen bewusst in Betrieb, allerdings nur unter Kontrolle der Feuerwehr.

Muss ein Feuerwehraufzug immer alle Geschosse anfahren?

Ja, die DIN EN 81-72 schreibt vor, dass ein Feuerwehraufzug jede Etage eines Gebäudes erreichen muss, auch Technik- oder Untergeschosse. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, etwa wenn einzelne Bereiche baulich nicht zugänglich gemacht werden können. Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Behörde. Eine gute Planung hilft, solche Ausnahmen zu vermeiden.

Gilt die DIN EN 81-72 auch für bestehende Gebäude?

Die Norm gilt grundsätzlich für Neubauten, in denen ein Feuerwehraufzug vorgesehen ist. Bei Bestandsgebäuden kann sie dann relevant werden, wenn eine größere Sanierung oder ein Umbau mit neuer Aufzugsanlage geplant ist. In solchen Fällen prüfen die Behörden im Einzelfall, ob eine Anpassung notwendig ist. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.

Wie oft muss ein Feuerwehraufzug geprüft werden?

Ein Feuerwehraufzug muss alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Zusätzlich ist jährlich eine Zwischenprüfung vorgesehen, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Auch die Feuerwehr kann bei der Abnahme oder Kontrolle einbezogen werden. So wird sichergestellt, dass der Aufzug im Ernstfall zuverlässig funktioniert.

Ist ein Feuerwehraufzug auch für die Evakuierung gedacht?

Nein, der Feuerwehraufzug ist ausschließlich für den Einsatz der Feuerwehr bestimmt. Er dient dazu, Ausrüstung und Einsatzkräfte schnell und sicher in die oberen Geschosse zu bringen. Für Evakuierungen, etwa von mobil eingeschränkten Personen, sind separate Konzepte erforderlich. Diese können mit Evakuierungsaufzügen nach EN 81-76 oder landesspezifischen Vorgaben umgesetzt werden.

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