Wüssten Sie im Ernstfall, ob Ihr Aufzug richtig auf einen Brand reagiert? Genau diese Frage stellt sich für Betreiber, Planer und Gebäudeverantwortliche, wenn es um den vorbeugenden Brandschutz geht. Die DIN EN 81-73 beschreibt, wie sich Aufzüge im Brandfall verhalten müssen und ist für viele Gebäude Pflicht.
Dieser Beitrag führt Sie verständlich und praxisnah durch alle relevanten Aspekte der Norm. Sie erfahren, welche Funktionen die Brandfallsteuerung erfüllen muss, wann eine Nachrüstung notwendig ist und welche Steuerungssysteme im Gebäude zulässig sind. Ob bei Neubau, Umbau oder Prüfung im Bestand: GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie mit über 30 Jahren Erfahrung und einem starken Team aus Aufzugexperten.
“Aufzug im Brandfall nicht benutzen”: Was regelt die DIN EN 81-73 konkret?
Die DIN EN 81-73 legt fest, wie sich Personen- und Lastenaufzüge im Brandfall verhalten müssen, wenn sie mit einer sogenannten Brandfallsteuerung ausgestattet sind. Ziel ist es, Menschen vor Gefahren durch Feuer, Rauch oder eingeschlossene Fahrkörbe zu schützen. Die Norm gehört zur europäischen Normenreihe EN 81 und ist seit August 2005 in Deutschland gültig. Sie richtet sich an Planer, Betreiber, Sachverständige sowie an Unternehmen, die Aufzugsanlagen bauen, modernisieren oder betreuen.
Konkret schreibt die DIN EN 81-73 vor, was ein Aufzug im Moment eines Brandalarms tun muss. Sie gilt ausschließlich für Aufzüge, die im Brandfall außer Betrieb gehen sollen und nicht für Feuerwehraufzüge oder Aufzüge, die für eine Evakuierung verwendet werden. Für diese gelten andere Regelwerke, etwa die DIN EN 81-72 oder die CEN/TS 81-76.
Die Norm beschreibt drei technische Hauptfunktionen:
- Die Fahrt zu einer vorher bestimmten Haltestelle (meist das Erdgeschoss)
- Das automatische Öffnen der Türen
- Die Stillsetzung des Aufzugs, sodass er nicht weiter benutzt werden kann
Die DIN EN 81-73 ist keine alleinstehende Vorschrift. Sie wird oft gemeinsam mit anderen Regelwerken angewendet, etwa:
- der VDI-Richtlinie 6017 (technische Steuerung im Brandfall)
- den jeweiligen Landesbauordnungen
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Abgrenzung zu anderen Normen
- DIN EN 81-72 beschreibt die Richtlinien für Feuerwehraufzüge. Diese bleiben im Brandfall in Betrieb und müssen speziell ausgestattet sein.
- DIN EN 81-73 beschreibt dagegen das Verhalten von Aufzügen, die im Brandfall nicht benutzt werden sollen.
So funktioniert die Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73
Bei einem Feuer im Gebäude zählt jede Sekunde. Die Brandfallsteuerung sorgt dafür, dass der Aufzug sicher aus dem Verkehr gezogen wird. Das Ziel: keine Panik, keine Eingeschlossenen, kein unnötiges Risiko für Menschen im Fahrkorb. Sobald die Brandmeldung eingeht, entweder automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über einen Taster, wird die Steuerung aktiviert. Der Aufzug reagiert wie folgt:
- Er löscht alle aktiven Fahrbefehle
- Er fährt in eine vorher definierte Haltestelle (Brandfallhaltestelle)
- Er öffnet dort die Türen
- Danach schaltet er ab und kann nicht mehr benutzt werden
Unterschiede bei der Ausführung der Steuerung
Je nach Gebäudeart und Sicherheitskonzept wird eine von drei Steuerungsarten umgesetzt:
Typ der Brandfallsteuerung | Funktionsweise | Einsatzbereich |
Statisch | Fährt festgelegte Haltestelle an, unabhängig vom Brandort | Standardbauten ohne Brandmeldeanlage |
Erweiterte statische | Fährt Alternativgeschoss an, wenn Haltestelle verraucht ist (ein Melder erforderlich) | Ungeregelte Sonderbauten |
Dynamisch | Wählt aus mehreren Haltestellen je nach Rauchmeldung | Hochhäuser, Sonderbauten mit automatischer BMA |
Technische Vorgaben laut EN 81-73
Die Brandfallsteuerung ist ein sensibler Bestandteil der Sicherheitsplanung und muss präzise in das Brandschutzkonzept des Gebäudes eingebunden werden. Eine fehlerhafte Auslegung kann im Ernstfall fatale Folgen haben, etwa wenn der Aufzug in eine verrauchte Etage fährt.
- Die Türen der Brandfallhaltestelle bleiben für mindestens 20 Sekunden offen
- Sie können erneut geöffnet werden, z. B. über die Notruftaste im Fahrkorb
- Alle anderen Bedienelemente sind deaktiviert
- Die Steuerung darf nur manuell zurückgesetzt werden
GüDe Aufzugtechnik prüft Ihre Anlage auf Wunsch gerne auf Konformität mit der DIN EN 81-73. Ob Nachrüstung, Planung oder technische Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Seite.
Pflichten und Regeln: Was Betreiber, Planer und Verantwortliche wissen müssen
Wer einen Aufzug plant, betreibt oder umbaut, trägt Verantwortung für die sichere Nutzung auch im Brandfall. Die DIN EN 81-73 ist in vielen Fällen verpflichtend umzusetzen. Dabei kommt es vor allem auf den Gebäudetyp, den Nutzungszweck und das Alter der Anlage an.
Wann gilt die Norm?
Die DIN EN 81-73 ist bei Neubauten mit Lasten- oder Personenaufzügen in nahezu allen öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden erforderlich. Die Pflicht ergibt sich meist aus der Landesbauordnung (LBO), ergänzt durch die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (VV TB) oder die Musterbauordnung (MBO).
Bei Bestandsanlagen ist eine Nachrüstung grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Sie kann aber erforderlich werden, wenn die Anlage modernisiert wird oder sich die Nutzung des Gebäudes verändert.
Typische Auslöser für Prüfpflichten:
- Nutzungsänderung (z. B. Bürogebäude wird Pflegeeinrichtung)
- Einbau neuer Steuerungstechnik
- Änderung der Brandschutz-Auflagen des Aufzugs oder Gebäudes
- Feststellung von Mängeln bei wiederkehrenden Prüfungen
Kontrollpunkte, auf die Behörden oder Sachverständige achten:
- Ist eine Brandfallsteuerung vorhanden und korrekt angeschlossen?
- Funktionieren Brandmelder, Rückmeldeeinrichtung und Türsteuerung?
- Wurde der Aufzug korrekt stillgelegt und sind Fahrbefehle gelöscht?
Wer die DIN EN 81-73 missachtet, riskiert bei einem Brand nicht nur Sach- und Personenschäden, sondern auch Probleme mit Versicherern, Haftung und Betriebserlaubnis. Vor allem in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Sonderbauten kann dies gravierende Folgen haben.
Brandfallsteuerung in der Praxis: Checkliste für Planung, Nachrüstung und Betrieb
Die Umsetzung der DIN EN 81-73 erfordert technisches Know-how und eine klare Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes. Damit Sie alle Vorgaben sicher erfüllen, bietet Ihnen die folgende Übersicht eine praxisnahe Orientierung.
Technische Mindestansprüche durch die DIN EN 81-73 (Auswahl)
Bauteil / Funktion | Mindestanspruch laut Norm |
Fahrzielsteuerung | Rückführung zur Brandfallhaltestelle mit geöffneten Türen |
Türsteuerung | Automatisches Schließen nach 20 Sekunden, erneutes Öffnen möglich |
Kommunikation im Fahrkorb | Notrufsystem muss aktiv bleiben |
Stromversorgung | Bei Bedarf mit Ersatzstromanlage (z. B. bei Evakuierungsaufzügen) |
Rauchmelder | Erforderlich bei dynamischer oder erweiterter statischer Steuerung |
Manuelle Auslösung | Druckknopfmelder mit eindeutiger Beschriftung im Eingangsbereich |
Checkliste für Planung, Umbau und Nachrüstung
Bevor Sie mit der Umsetzung beginnen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
- Gibt es ein aktuelles Brandschutzkonzept, das den Aufzug einbezieht?
- Welche Art der Brandfallsteuerung ist vorgesehen (statisch, erweitert statisch, dynamisch)?
- Sind die betroffenen Etagen mit Brandmeldern ausgestattet?
- Ist eine Rücksendeeinrichtung (z. B. gelber Taster) eingeplant?
- Wurden Stromversorgung, Türsteuerung und Kommunikation abgestimmt?
- Sind Rückmeldewege an die Brandmeldezentrale definiert?
- Liegt eine dokumentierte Funktionsprüfung der Steuerung vor?
GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie bei der fachgerechten Planung und Umsetzung, abgestimmt auf Gebäudeart, Nutzung und technische Vorgaben. Auch bestehende Anlagen können durch unsere Expertenteams sicher und wirtschaftlich nachgerüstet werden. Gemeinsam sorgen wir für normgerechte Sicherheit im Brandfall.
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Fazit: Was Ihnen die DIN EN 81-73 für Ihre Aufzugsanlage bringt
Die DIN EN 81-73 sorgt dafür, dass Aufzüge im Brandfall kontrolliert außer Betrieb gehen. Sie regelt, wie eine Aufzugsanlage auf ein Brandereignis reagiert, um Personen zu schützen und Einsatzkräften klare Hinweise zu geben. Der Aufzug fährt automatisch zu einer sicheren Haltestelle, öffnet dort die Türen und bleibt stillgesetzt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Fahrgäste im Ernstfall eingeschlossen werden oder der Aufzug in ein verrauchtes Geschoss fährt.
Für Neubauten mit Personen- oder Lastenaufzügen ist die Umsetzung dieser Norm heute Standard. In Bestandsgebäuden kann eine Nachrüstung erforderlich werden, etwa bei Umnutzung, technischer Modernisierung oder geänderten Auflagen. Die richtige Steuerungsart (statisch, erweitert statisch oder dynamisch) muss zum Gebäude und zum Brandschutzkonzept passen. Auch Stromversorgung, Türsteuerung und Notrufsysteme sind sorgfältig abzustimmen.
Wer sich frühzeitig mit den Vorgaben beschäftigt, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern schützt auch den Betrieb und die Menschen im Gebäude. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie bei allen Schritten, von der ersten Einschätzung über die technische Planung bis zur Nachrüstung oder Prüfung im Bestand.
DIN EN 81-73 – Häufige Fragen und Antworten
Was unterscheidet die DIN EN 81-73 von der DIN EN 81-72?
Die DIN EN 81-73 regelt das Verhalten von Aufzügen, die im Brandfall automatisch stillgelegt werden. Die DIN EN 81-72 gilt dagegen für Feuerwehraufzüge, die im Brandfall gezielt genutzt werden und daher besondere Ausstattungen benötigen.
Ist die Brandfallsteuerung auch bei bestehenden Aufzugsanlagen Pflicht?
Eine Nachrüstung ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, wird aber bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder technischen Erneuerungen erforderlich. Die Pflicht ergibt sich in der Regel aus der Landesbauordnung und dem zugehörigen Brandschutzkonzept.
Wie erkennt man, ob ein Aufzug eine Brandfallsteuerung besitzt?
Typische Hinweise sind ein gelber Druckknopfmelder mit entsprechender Beschriftung, eine festgelegte Brandfallhaltestelle und das automatische Außerbetriebnehmen des Aufzugs bei Brandalarm. Auch ein Eintrag im Brandschutzplan kann Aufschluss geben.
Was genau passiert mit dem Aufzug bei Auslösung der Brandfallsteuerung?
Er fährt automatisch in die Brandfallhaltestelle, öffnet dort die Türen und deaktiviert alle Steuerfunktionen. Der Aufzug bleibt solange außer Betrieb, bis die Steuerung manuell zurückgesetzt wird.
Wann ist eine dynamische Brandfallsteuerung erforderlich?
Sie wird bei Sonderbauten mit automatischer Brandmeldeanlage verlangt, etwa in Hochhäusern, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Die dynamische Steuerung verhindert, dass der Aufzug in verrauchte oder gefährdete Geschosse fährt.
Wer kontrolliert die Einhaltung der DIN EN 81-73?
Die Einhaltung wird bei Bauabnahmen, wiederkehrenden Prüfungen und durch Brandschutzsachverständige kontrolliert. Dabei werden unter anderem Funktion, Auslösung, Rückstellung und die ordnungsgemäße Anbindung an die Brandmeldeanlage überprüft.