Aufzüge werden täglich intensiv genutzt und es muss jederzeit für die Sicherheit der Nutzer gesorgt sein. Daher gibt es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für Aufzüge und regelmäßige Prüfungen, die Betreiber einhalten müssen.
In diesem Beitrag erklären wir von GüDe Aufzugtechnik Ihnen alle wichtigen gesetzlichen Regelungen rund um den Betrieb von Aufzügen. Dabei beleuchten wir die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, die Betriebssicherheitsverordnung, regelmäßige Wartungsvorgaben und viele relevante Normen wie die DIN EN 13015.
Die Grundlage für alle Gesetze: Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU legt die fundamentalen Vorschriften für die Inverkehrbringung und den sicheren Betrieb von Aufzügen innerhalb der Europäischen Union fest. Diese Richtlinie gilt für alle Aufzugsanlagen, die in neuen oder bestehenden Gebäuden installiert werden, um Personen oder Güter zu befördern.
Ansprüche an Sicherheit und Gesundheit
Die Aufzugsrichtlinie definiert die Kriterien für den Gesundheits- und Sicherheitsstandard neuer Aufzugsanlagen. Dies umfasst auch die Sicherheitsbauteile, die verbaut werden, um das Risiko für Nutzer und Wartungspersonal zu minimieren. Diese Maßnahmen sorgen für eine harmonisierte Sicherheitsstruktur in der gesamten Europäischen Union, wodurch der freie Warenverkehr für Aufzugsanlagen und Bauteile ermöglicht wird.
Eine der Kernvorgaben betrifft das Notrufsystem, das in jeder neuen Anlage integriert sein muss. Darüber hinaus müssen alle Aufzüge mit einem Schutz gegen Absturz der Kabine ausgestattet sein. Diese Auflagen werden durch die Normenreihe DIN EN 81 präzisiert, die spezifische Sicherheitsstandards und technische Vorschriften für die verschiedenen Aufzugsarten definiert. Mehr dazu im Laufe des Ratgebers.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Für jeden neuen Aufzug oder jedes neue Sicherheitsbauteil, das auf den Markt gebracht wird, ist die Einhaltung der Aufzugsrichtlinie verpflichtend. Der Hersteller bestätigt dies, indem er eine CE-Kennzeichnung anbringt und eine EU-Konformitätserklärung ausstellt. Diese Dokumente garantieren, dass die Anlage den festgelegten Mindestanforderungen entspricht und sicher in Betrieb genommen werden kann.
GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie bei der Planung und Installation von Aufzügen, die alle Vorgaben der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen. Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften und unsere Dienstleistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt in Deutschland Regeln für den Betrieb und die Instandhaltung von Aufzügen auf. Betreiber von Aufzugsanlagen tragen die volle Verantwortung für die technische Sicherheit ihrer Anlagen und müssen dazu auch eine Person beauftragen (=Aufzugswärter-Pflicht). Dies gilt unabhängig vom Alter der Aufzüge, und regelmäßige Wartungen sind vorgeschrieben, um die Sicherheit der Nutzer aufrechtzuerhalten.
Betreiberpflichten
Gemäß § 12 der BetrSichV ist der Betreiber verpflichtet, seine Aufzugsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Aufzugswartung besprechen wir im nächsten Kapitel detaillierter.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Notrufsystem. Laut Anhang 1 Nr. 4.1 der BetrSichV muss jeder Personenaufzug über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen, das es ermöglicht, im Notfall einen Notdienst zu erreichen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass im Falle einer Störung sofortige Hilfe organisiert werden kann.
Regelmäßige Prüfungen gemäß TRBS 3121
Neben der Wartung ist die regelmäßige Prüfung der Aufzugsanlage ein wichtiger Bestandteil der BetrSichV. Nach der Inbetriebnahme müssen alle Aufzüge alle zwei Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden, bei der eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV) den Zustand der Anlage bewertet. Zwischen diesen Hauptprüfungen sind zudem Zwischenprüfungen vorgesehen.
Die genauen Vorgaben für diese Prüfungen, wie auch für die regelmäßige Inaugenscheinnahme durch eine beauftragte Person, sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 festgelegt. Diese Regeln konkretisieren die Verantwortlichkeiten und den Umfang der Prüfungen, die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb abzusichern.
Gefährdungsbeurteilung für den Aufzug
Zusätzlich müssen Betreiber eine sicherheitstechnische Bewertung ihrer Aufzugsanlage durchführen. Diese Gefährdungsbeurteilung umfasst eine detaillierte Risikobewertung und definiert notwendige Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren. Betreiber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren nicht nur Sanktionen, sondern auch die Sicherheit der Nutzer.
GüDe Aufzugtechnik steht Ihnen gerne bei der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121 zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Wartung, Prüfung oder Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlage benötigen.
Wartung des Aufzugs: Vorschriften für die Instandhaltung
In Deutschland unterliegt die Wartung von Aufzügen strengen gesetzlichen Vorgaben, um das Wohlergehen der Nutzer abzusichern. Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Wartungen durchzuführen, die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 13015 geregelt sind.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV legt fest, dass jede Aufzugsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden muss. Das bedeutet, dass Aufzüge regelmäßig inspiziert und gewartet werden müssen, um mögliche Ausfälle oder Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Vor allem sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Seile oder Notrufsysteme unterliegen dabei einer strengen Überprüfung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann nicht nur die Betriebssicherheit gefährden, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen.
DIN EN 13015 – Regelmäßige Wartung
Die DIN EN 13015 fordert, dass alle Wartungsarbeiten durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und die Intervalle je nach Nutzungshäufigkeit und Alter des Aufzugs angepasst werden. So sollten Aufzüge, die sehr intensiv genutzt werden, häufiger gewartet werden als weniger frequentierte Anlagen. Auch die Art des Aufzugs ist ein Faktor: Elektrische Seilaufzüge benötigen zum Beispiel andere Wartungsintervalle als hydraulische Aufzüge. Lesen Sie gerne unseren Ratgeber dazu, wie oft ein Aufzug gewartet werden muss.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121)
Ergänzend zur Betriebssicherheitsverordnung regelt die TRBS 3121 den Zugang zu relevanten Bereichen der Aufzugsanlage und stellt sicher, dass der Aufzug während der Wartung nicht in Betrieb ist, wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen wie das Schließen der Schachttüren nicht gegeben sind. Diese zusätzlichen Sicherheitsvorschriften tragen maßgeblich dazu bei, dass sowohl das Wartungspersonal als auch die Fahrgäste geschützt sind.
Sollten Sie sich unsicher sein, welche Vorschriften auf Ihre Aufzugsanlage zutreffen, unterstützt GüDe Aufzugtechnik Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Mit auf Ihre Aufzugsanlage zugeschnittenen Wartungsplänen und einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie mehr über unsere umfangreichen Wartungsservices.
Weitere wichtige Normen und Gesetze
Für den sicheren und normgerechten Betrieb von Aufzügen gibt es eine Reihe von weiteren wichtigen Normen, die den Aufbau, die Installation und den Betrieb regeln. Diese Normen stellen sicher, dass Aufzüge höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- DIN EN 81-20 (Konstruktion und technische Eigenschaften von Aufzügen): Diese Norm regelt die Vorgaben an Konstruktion, Einbau und technische Eigenschaften von Personen- und Lastenaufzügen. Sie legt fest, welche Sicherheitsstandards bei der Planung und Installation beachtet werden müssen, um einen reibungslosen und sicheren Betrieb der Aufzugsanlage zu garantieren. Seit dem 1. September 2017 gilt diese Norm verbindlich für alle neuen Aufzugsanlagen, die in der EU in Betrieb genommen werden.
- DIN EN 81-50 (Prüfungen von Aufzugskomponenten): Die DIN EN 81-50 ergänzt die EN 81-20, indem sie die Bestimmungen bezüglich Prüfungen, Testverfahren und Berechnungen von Aufzugskomponenten konkretisiert. Sie stellt sicher, dass alle verbauten Teile strengen Sicherheitsanforderungen genügen und regelmäßig überprüft werden.
- DIN EN 81-28 (Fern-Notrufsysteme): Diese Norm bezieht sich auf die Kriterien für Notrufsysteme in Personen- und Lastenaufzügen. Jeder Aufzug muss mit einem funktionierenden Zweiwege-Kommunikationssystem ausgestattet sein, um im Notfall eine schnelle Verbindung zu einem Notdienst herzustellen. Die Norm bestimmt auch die Regeln für die Organisation der Notrufzentrale.
- DIN EN 81-70 (Aufzüge für Personen mit Behinderungen): Die Norm DIN EN 81-70 regelt die Erfordernisse für Aufzüge, die von Personen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden. Sie umfasst Vorgaben zur Kabinengröße, Türbreite sowie zur Anordnung von Bedienelementen und Anzeigen, um Barrierefreiheit herzustellen.
- DIN EN 81-71 (Schutz gegen mutwillige Zerstörung): In vandalismusgefährdeten Bereichen definiert die DIN EN 81-71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung. Diese Norm kategorisiert Aufzüge nach ihrem Schutzbedarf und legt Maßnahmen fest, um vandalismussichere Aufzüge zu ermöglichen.
Rechtskonformität mit GüDe Aufzugtechnik
GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie zuverlässig bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Ob es um die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die TRBS 3121 geht – unser erfahrenes Team stellt sicher, dass Ihr Aufzug stets den aktuellen Normen und Vorschriften entspricht.
Wir übernehmen für Sie die regelmäßigen Wartungen und Prüfungen sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, damit Sie Ihren Pflichten als Betreiber vollumfänglich nachkommen können. Durch eine lückenlose Dokumentation aller erforderlichen Maßnahmen bieten wir Ihnen maximale Transparenz und garantieren, dass Ihre Aufzugsanlage jederzeit betriebsbereit und sicher ist.
Mit GüDe Aufzugtechnik als Partner stellen Sie sicher, dass Ihre Aufzugsanlage in jeder Hinsicht rechtskonform betrieben wird. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen.
Individuelle Aufzüge von GüDe
Gesetzliche Vorschriften für Aufzüge – Häufige Fragen und Antworten
Was fordert die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass alle Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand gehalten werden. Dazu müssen regelmäßige Wartungen und Prüfungen durchgeführt werden, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Welche Aufzüge sind prüfpflichtig?
Alle Aufzüge, die Personen oder Lasten transportieren, sind prüfpflichtig. Es müssen sowohl Hauptprüfungen alle zwei Jahre als auch Zwischenprüfungen in festgelegten Intervallen erfolgen.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Aufzügen Pflicht?
Ja, jeder Betreiber eines Aufzugs ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese dient der Identifizierung möglicher Risiken und legt Maßnahmen zur Risikominderung fest.
Wer kontrolliert Aufzüge?
Die Kontrolle von Aufzügen wird von zugelassenen Überwachungsstellen wie dem TÜV oder Dekra durchgeführt. Sie sind für die regelmäßigen Haupt- und Zwischenprüfungen verantwortlich.
Welche Vorschriften gelten für die Aufzugswartung?
Die Wartung von Aufzügen muss gemäß der DIN EN 13015 durchgeführt werden. Diese Norm regelt die Wartungsintervalle und die Qualifikation des Wartungspersonals, um die Sicherheit des Aufzugs aufrechtzuerhalten.