Ein KfW-Zuschuss für den Aufzug kann die Kosten für Einbau, Homelift oder Plattformlift spürbar senken. Entscheidend sind jedoch das passende Förderprogramm, der Antrag vor Vertragsabschluss und vollständige Unterlagen. Wer die Reihenfolge sauber plant, erkennt früh, ob KfW 455-B, Kredit 159 oder ein anderer Förderweg zum Aufzugsprojekt passt.
KfW-Zuschuss für Aufzüge: Das Wichtigste in Kürze
- Der KfW-Zuschuss für einen Aufzug kommt über 455-B infrage, wenn Aufzug, Homelift, Plattformlift oder Außenaufzug Barrieren in einem bestehenden Wohngebäude abbauen.
- Der KfW-Antrag muss vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden, da sonst der Anspruch auf Förderung entfallen kann.
- Bei 455-B sind 10 Prozent Zuschuss bis 2.500 Euro je Wohneinheit möglich, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent bis 6.250 Euro je Wohneinheit.
- GüDe Aufzugtechnik prüft Gebäude, Platz, Nutzung und passende Aufzugsart vor dem Angebot und begleitet Planung, Einbau, Wartung, Reparatur und Störungsbeseitigung.
Was ist die KfW?
Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen mit Förderkrediten und Zuschüssen, unter anderem für altersgerechtes Umbauen, Barriereabbau und energiebezogene Sanierungen.
Welche KfW-Förderung für einen Aufzug gibt es?
Für einen Aufzug, Homelift oder Plattformlift kommt vor allem die KfW-Förderung „Barrierereduzierung, Investitionszuschuss 455-B“ infrage. Sie gilt für bestehende Wohngebäude und fördert Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Zuschussanträge für Barrierereduzierung an.
Neben dem KfW-Zuschuss für den Aufzug gibt es den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Er bietet bis zu 50.000 Euro Kredit und richtet sich an Personen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren oder den Einbruchschutz verbessern möchten.
Die KfW-Aufzug-Förderung über 455-B betrifft den Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen“. Dazu zählen laut KfW unter anderem:
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- Senkrechtlifte
- Hebelifte
- Plattformlifte
| Wichtig für die Förderung eines Aufzugs über die KfW: Stellen Sie den Antrag vor Vertragsabschluss. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, Planungs- und Beratungsleistungen zählen laut KfW noch als Vorbereitung. |
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für einen Aufzug?
Der KfW-Zuschuss für einen Aufzug beträgt bei einer Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit.
Beispielrechnung: So wird der KfW-Zuschuss für einen Aufzug berechnet
Der KfW-Zuschuss für einen Aufzug richtet sich nach Förderweg und Wohneinheiten. Bei einer Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung gelten 10 Prozent Zuschuss auf maximal 25.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ gelten 12,5 Prozent auf maximal 50.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit.
- Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung: 10 Prozent Zuschuss, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit.
- Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 Prozent Zuschuss, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit.
- KfW-Kredit 159: bis 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit, getrennt vom Zuschuss 455-B.
| Förderfall | Rechnung | Zuschuss |
| Einfamilienhaus mit 2 Etagen, Homelift als Einzelmaßnahme, 32.000 Euro förderfähige Kosten | 10 Prozent auf maximal 25.000 Euro bei 1 Wohneinheit | 2.500 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen und 6 Wohneinheiten, Außenaufzug plus weitere Maßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“, 360.000 Euro förderfähige Kosten | 12,5 Prozent auf maximal 300.000 Euro, also 50.000 Euro je Wohneinheit | 37.500 Euro |
Beim Einfamilienhaus greift die Grenze für Einzelmaßnahmen. Obwohl der Homelift 32.000 Euro kostet, rechnet die KfW mit maximal 25.000 Euro förderfähigen Kosten. Daraus entstehen 2.500 Euro Zuschuss.
Beim Mehrfamilienhaus erhöht die Zahl der Wohneinheiten das Förderpotenzial. Sechs Wohneinheiten ergeben beim Standard „Altersgerechtes Haus“ bis zu 300.000 Euro förderfähige Kosten. Daraus entstehen 37.500 Euro Zuschuss.
Wer darf den KfW-Zuschuss beantragen?
Den KfW-Zuschuss für einen Aufzug können Privatpersonen unabhängig vom Alter beantragen. Dazu zählen:
- Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses
- Eigentümer einer Wohnung
- Ersterwerber einer sanierten Wohnimmobilie
- private Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
Bei Eigentumswohnungen braucht der geplante Aufzug eine klare Absprache mit allen Eigentümern. Das gilt besonders, wenn Treppenhaus, Eingangsbereich, Außenaufzug oder andere gemeinschaftliche Bereiche betroffen sind.
Im Mehrfamilienhaus zählt vor allem, ob das Vorhaben Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum betrifft. Geht es um Gemeinschaftseigentum, stellt in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft den Antrag.
Betrifft der Aufzug nur das Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer, stellen diese Eigentümer oder deren Mieter den Antrag. Beschluss, Kostenverteilung, Angebot und Zeitplan sollten vor dem KfW-Antrag feststehen.
Welche Voraussetzungen gelten für Aufzug, Homelift, Plattformlift und Außenaufzug?
Für eine KfW-Förderung für Aufzüge zählt zuerst der Förderzweck: Die Maßnahme baut Barrieren in einem bestehenden Wohngebäude ab. KfW 455-B fördert im Bereich „Überwindung von Treppen und Stufen“ den Einbau, die Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen sowie Treppenlifte, Hebelifte, Senkrechtlifte und Plattformlifte.
Für einen Aufzug, Homelift, Plattformlift oder Außenaufzug gelten vor allem diese Punkte:
- Das Gebäude dient dem Wohnen.
- Die Maßnahme erleichtert den Zugang zu Haus, Wohnung oder Etage.
- Der Antrag liegt vor dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag.
- Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus.
- Angebot, Rechnung und Nachweise passen zur KfW-Maßnahme.
- Die technische Ausführung erfüllt die Mindestanforderungen der KfW.
Bei Aufzugsanlagen nennt die KfW klare technische Anforderungen. Aufzüge sollen Geschosse stufenlos erschließen, Kabineninnenmaße von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe erreichen und Türdurchgänge von mindestens 0,90 m bieten. Bei baulichen Grenzen gelten kleinere Mindestmaße, etwa 1,00 m Breite und 1,25 m Tiefe für die Kabine sowie 0,80 m für den Türdurchgang.
Auch Bedienung und Sicherheit zählen zur Förderprüfung. Bedientableaus sollen in einer Höhe von 0,85 m bis 1,05 m über dem Kabinenboden liegen. Außerdem verlangt die KfW ausreichend große Befehlsgeber sowie eine Notruf- und Alarmfunktion.
Ein Außenaufzug kommt als Anbau infrage, wenn im Gebäude kein geeigneter Schacht vorhanden ist. Vor dem Antrag sollten Sie Fassade, Fundament, Zugang, Brandschutz, Genehmigungslage und bei Mehrfamilienhäusern den WEG-Beschluss klären.
KfW-Antrag vor dem Auftrag stellen
Der KfW-Zuschuss für einen Aufzug muss vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen beantragt werden. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden, der Auftrag für Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlage folgt erst nach dem Antrag.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet: Gebäude prüfen, Aufzugsart klären, Angebot einholen, KfW-Antrag stellen, Zusage abwarten, Vertrag schließen, Einbau starten und Rechnungen im KfW-Zuschussportal hochladen. Die KfW zahlt den Zuschuss nach Abschluss des Vorhabens und Prüfung der Nachweise aus.
Fazit: KfW-Zuschuss für den Aufzug zuerst prüfen, dann einbauen
Ein KfW-Zuschuss für den Aufzug steht und fällt mit der richtigen Reihenfolge. Die KfW nimmt seit dem 8. April 2026 wieder Zuschussanträge für Barrierereduzierung an, der Antrag gehört vor den Auftrag für Lieferung oder Montage.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Gebäude prüfen lassen, etwa Zugang, Treppen, Etagen, Platz, Schacht, Außenfläche und mögliche Liftart
- passende Technik klären, zum Beispiel Aufzug, Homelift, Plattformlift, Senkrechtlift oder Außenaufzug
- Angebot mit klarer Maßnahmenbeschreibung, Kosten und Objektadresse erstellen lassen
- Förderweg wählen, etwa KfW 455-B als Zuschuss oder KfW 159 als Kredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Antrag stellen und Zusage abwarten
- Vertrag für Lieferung, Montage oder Umbau erst danach schließen
- Einbau starten, Rechnungen sammeln und Nachweise einreichen
- Wartung, Reparatur und Störungsdienst für die Zeit nach der Montage einplanen
GüDe Aufzugtechnik prüft vor dem Angebot, welche Aufzugsart zum Gebäude passt und welche baulichen Punkte für Einbau, Umbau oder Erneuerung relevant sind. Das Team plant, baut und erneuert Aufzüge vom kleinen Personenaufzug bis zur Spezialanlage und übernimmt auch Wartung, Reparatur, Störungsbeseitigung und 24-Stunden-Bereitschaftsdienst.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie Ihr Gebäude prüfen, bevor Sie den KfW-Antrag stellen. So liegen Technik, Angebot und Förderweg in der richtigen Reihenfolge vor.
KfW-Zuschuss für Aufzüge – Häufige Fragen und Antworten
Kann ein KfW-Zuschuss für einen Aufzug ausgeschöpft sein?
Ja, Zuschüsse zur Barrierereduzierung hängen von verfügbaren Bundesmitteln ab. Sobald der Fördertopf leer ist, bleibt oft der KfW-Kredit 159 oder ein anderes Förderprogramm als Alternative.
Gilt der KfW-Zuschuss auch für einen Aufzug im vermieteten Haus?
Ja, private Vermieter können den KfW-Zuschuss für einen Aufzug beantragen, wenn das Gebäude Wohnzwecken dient und die Maßnahme Barrieren abbaut. Bei mehreren Parteien sollten Antrag, Kostenverteilung und spätere Nutzung vor dem Auftrag klar geregelt sein.
Kann ein Aufzug über KfW gefördert werden, wenn schon ein Pflegekassenzuschuss beantragt wurde?
Das hängt davon ab, welche Maßnahme gefördert wird. Dieselbe Aufzugsmaßnahme sollte vorab sauber einem Förderweg zugeordnet werden, damit KfW, Pflegekasse oder regionale Stelle keine doppelte Förderung derselben Kosten annehmen.
Welche Rolle spielt das Angebot beim KfW-Zuschuss für den Aufzug?
Das Angebot bildet die Grundlage für Antrag, Kostenplanung und spätere Nachweise. Es sollte Aufzugstyp, Maßnahme, Objektadresse, Kostenpositionen und technische Ausführung so klar abbilden, dass die KfW den Förderzweck prüfen kann.
Wie hilft GüDe Aufzugtechnik vor dem KfW-Antrag?
GüDe prüft vor dem Angebot, welche Aufzugsart zum Gebäude passt, etwa Personenaufzug, Homelift, Plattformlift oder Außenaufzug. Die Aufzüge von GüDe werden nach Gebäude, Platz, Nutzung und Förderhöhe geplant, damit die technische Grundlage vor dem Antrag steht.
Unterstützt GüDe Aufzugtechnik auch nach dem geförderten Einbau?
Ja, GüDe übernimmt nach Montage oder Umbau auch Aufzugswartung, Reparatur, Störungsbeseitigung und 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. Das ist für Betreiber wichtig, weil ein geförderter Aufzug nach dem Einbau dauerhaft sicher, geprüft und betriebsbereit bleiben muss.
