Notfallplan für den Aufzug: Sicherheit im Ernstfall professionell geregelt

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Ein Aufzug bleibt stecken. Zwei Personen sind eingeschlossen, aber niemand weiß, wer den Notruf entgegennimmt. In solchen Momenten zählt jede Minute. Genau deshalb ist ein klar geregelter Notfallplan heute Pflicht. Er stellt sicher, dass Helfende wissen, was zu tun ist und dass alle notwendigen Informationen sofort zur Hand sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Notfallplan für Aufzugsanlagen beinhalten muss, wo er ausgehängt werden soll und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Sie lesen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, worauf Prüfer bei Kontrollen achten und wie Sie mit GüDe Aufzugtechnik alle Richtlinien erfüllen.

Warum ein Notfallplan für Aufzüge Pflicht ist

Ein Notfallplan ist für jede Aufzugsanlage gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2181 und TRBS 3121. Ziel dieser Regelungen ist es, sicherzustellen, dass Personen im Aufzug bei einem Ausfall schnell und sicher befreit werden können. Dabei ist es unwichtig, ob die Aufzugsanlage in einem Krankenhaus, einem Wohngebäude oder einem Bürokomplex betrieben wird. Die Pflicht gilt für alle Betreiber.

Die Verantwortung liegt beim Betreiber. Dieser ist verpflichtet, den Notfallplan zu erstellen, aktuell zu halten und an der richtigen Stelle bereitzustellen. Der Plan muss dem Notdienst oder der ständig besetzten Stelle vorliegen, die bei einem Notruf kontaktiert wird. Gibt es keine Zentrale für das Notrufsystem, muss der Plan beim sogenannten Aufzugswärter oder einer anderen benannten Person hinterlegt werden.

Wichtig: Die Pflicht gilt nicht nur für neu installierte Aufzüge. Auch bestehende Anlagen müssen seit dem 1. Juni 2016 einen Notfallplan vorweisen können. Bei Neubauten muss der Plan bereits vor Inbetriebnahme vorliegen.

Der Notfallplan hilft allen Beteiligten, im Ernstfall keine Zeit zu verlieren. Er enthält wichtige Informationen wie die genaue Adresse der Anlage, die Kontaktdaten der zuständigen Personen und Hinweise zur Befreiung eingeschlossener Personen. So können Helfer auch dann schnell handeln, wenn sie mit der Anlage oder dem Gebäude nicht vertraut sind.

Was in einem Notfallplan für Aufzüge stehen muss

Ein vollständiger Notfallplan enthält alle Informationen, die im Ernstfall benötigt werden, um schnell reagieren zu können. Dabei geht es sowohl um den Standort des Aufzugs als auch um Verantwortlichkeiten, Kontaktpersonen und den Ablauf der Personenbefreiung.

Die Angaben müssen eindeutig und aktuell sein. So stellen Sie sicher, dass auch externe Einsatzkräfte oder Personen ohne Ortskenntnis richtig handeln können. Vorlagen oder Musterpläne sind zulässig, wenn sie an die jeweilige Anlage angepasst werden.

Folgende Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben:

Feld im Notfallplan Was muss eingetragen werden? Wo finde ich die Information?
Standort der Aufzugsanlage Vollständige Adresse mit Gebäudeteil und Etage Gebäudedokumentation, Prüfbericht
Fabriknummer Nummer laut Typenschild oder Prüfbericht Typenschild am Aufzug, letzte TÜV-Prüfung
Betreiber der Aufzugsanlage Name, Anschrift, Telefonnummer Hausverwaltung, Eigentümer, Impressum
Zugangsberechtigte Personen Name, Funktion, Telefonnummer Interner Plan, Ansprechpartner vor Ort
Beauftragte Person für Befreiung Name, Funktion, Telefonnummer Schulungsnachweis, Wartungsfirma
Erste Hilfe Kontakte Rettungsdienst, Betriebsarzt, Ersthelfer mit Telefonnummer Betriebsunterlagen, Erste-Hilfe-Konzept
Beginn der Befreiung z. B. „ca. 30 Minuten nach Notruf“ interne Vorgabe oder TRBS 2181
Ort der Notbefreiungsanleitung z. B. „Triebwerksraum“, „beim Notdienst“ Absprache mit Wartungsfirma
Zuständige ZÜS Name, Kontakt, Telefonnummer Prüfbericht, Wartungsvertrag

Wo Sie den Notfallplan vom Aufzug anbringen müssen

Der Notfallplan muss für jede Aufzugsanlage gut sichtbar und schnell zugänglich angebracht werden. Nur so können Personen im Ernstfall schnell handeln, unabhängig davon, ob sie mit dem Gebäude oder der Anlage vertraut sind. Vorgeschrieben ist, dass der Plan an der Stelle ausgehängt wird, an der der Notruf eingeht. Das gilt zum Beispiel für ständig besetzte Stellen wie Empfang, Leitstellen oder den Wachschutz. Ist kein Notdienst vorhanden, muss der Plan direkt am Betriebsort verfügbar sein.

Sehr wichtig ist, dass der Notfallplan dort angebracht wird, wo er im Ernstfall tatsächlich gesehen und genutzt werden kann. Aushänge im Triebwerksraum oder hinter verschlossenen Türen sind ungeeignet, denn Helfende haben im Notfall oft keinen Zugang zu diesen Bereichen. Stattdessen empfehlen sich zentrale Orte mit direktem Zugang zur Aufzugsanlage.

Geeignete Orte für den Aushang:

  • Hauptzugang zur Aufzugsanlage (z. B. Erdgeschoss oder Eingangsbereich)
  • Neben dem Bedientableau der Aufzugssteuerung
  • In der Nähe des Technik- oder Maschinenraums, sofern dieser frei zugänglich ist
  • Im Wartungsbereich, wenn dort regelmäßig Personal vor Ort ist
Achtung: Wird der Plan nur im Maschinenraum angebracht oder ist er durch andere Dokumente verdeckt, kann dies bei einer Prüfung beanstandet werden. Auch für mehrere Aufzüge im selben Gebäude gilt: Jeder Aufzug braucht einen eigenen Notfallplan mit eindeutigem Vermerk, welcher Plan zu welchem Aufzug gehört. Kennzeichnen Sie zusätzlich den Zugang zum Maschinenraum deutlich und sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall das passende Befreiungswerkzeug auffindbar ist.

Notfallplan-Vorlage als PDF kostenlos herunterladen

Mit der passenden Vorlage für den Notfallplan des Aufzugs sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler, die bei Kontrollen zu Auflagen führen können. Deshalb stellt Ihnen GüDe Aufzugtechnik eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, die Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken können. Die Vorlage erfüllt alle rechtlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ist auf den praktischen Einsatz im Gebäudealltag abgestimmt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sofort einsatzbereit: Notfallplan für einen Aufzug als PDF verfügbar
  • Einfach zu bearbeiten: Alle Felder lassen sich digital ausfüllen
  • Rechtssicher: Enthält alle Pflichtangaben gemäß BetrSichV und TRBS
  • Klar strukturiert: Inklusive Platz für Notrufnummern, Zuständigkeiten, Befreiungszeiten

Die Vorlage eignet sich für Neu- und Bestandsanlagen aller Bauarten. Sie kann jederzeit aktualisiert und erneut ausgedruckt werden, zum Beispiel bei einem Betreiberwechsel oder geänderten Notrufnummern.

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So füllen Sie den Aufzug-Notfallplan richtig aus: Schritt für Schritt erklärt

Der Notfallplan ist nur dann hilfreich, wenn alle Angaben vollständig, aktuell und im Ernstfall sofort verständlich sind. Eine unsauber ausgefüllte Vorlage kann im Notfall wertvolle Minuten kosten. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen hier, wie Sie alle Felder korrekt ausfüllen, geben Ihnen praktische Hinweise und warnen vor typischen Stolperfallen.

  1. Standort und Fabriknummer der Aufzugsanlage

Beginnen Sie mit der genauen Bezeichnung des Standorts. Das bedeutet: Name der Einrichtung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und bei größeren Gebäuden zusätzlich der Gebäudeteil oder die Etage. Je klarer die Angaben, desto schneller kann Hilfe eintreffen. Die Fabriknummer ist meist auf dem Typenschild im Maschinenraum oder in der letzten Prüfbescheinigung zu finden. Achten Sie darauf, nicht versehentlich eine hausinterne Inventarnummer einzutragen.

  1. Betreiber und zuständige Kontaktpersonen

Als Betreiber gilt die verantwortliche Organisation oder Firma, z. B. die Hausverwaltung, ein Klinikträger oder ein Bauträger. Tragen Sie hier eine Telefonnummer ein, die auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar ist. Bei größeren Anlagen ist das häufig die zentrale Notrufnummer oder der Bereitschaftsdienst.

Unter „Zugang zur Anlage“ führen Sie alle Personen auf, die im Notfall Türen öffnen oder technische Räume betreten dürfen, etwa Hausmeister oder Sicherheitsdienste. Für jeden dieser Einträge gilt: Name, Funktion, direkte Telefonnummer.

  1. Personenbefreiung und Erste Hilfe

Die Person, die im Ernstfall die Befreiung übernimmt, muss vom Betreiber offiziell beauftragt und regelmäßig geschult worden sein. Unabhängig davon, ob Sie einen internen oder einen externen Wartungsdienst beauftragen, muss diese Person schnell erreichbar sein. Vergessen Sie auch hier nicht: Name, Rolle, Telefonnummer.

Bei der Erste-Hilfe-Rubrik reichen allgemeine Angaben wie „Notruf 112“ nicht aus. Tragen Sie mindestens eine erreichbare Ansprechperson aus dem eigenen Betrieb ein, zum Beispiel einen Ersthelfer oder den Betriebsarzt.

  1. Technische Hinweise und Notfallzeit

Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2181) sollte die Befreiung spätestens 30 Minuten nach Eingang des Notrufs beginnen. Falls bei Ihnen eine kürzere Reaktionszeit vereinbart wurde, geben Sie diese konkret an.

Ebenfalls erforderlich ist die Information, wo die Notbefreiungsanleitung aufbewahrt wird. Mögliche Orte sind: Triebwerksraum, Technikschrank oder direkt beim Aufzugsdienstleister. Wichtig: Der Zugang muss klar erkennbar und im Notfall schnell erreichbar sein.

  1. Prüfstelle im Überblick

Die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüft Ihre Aufzugsanlage regelmäßig. Hier muss der Name der Prüforganisation stehen,  z. B. TÜV, DEKRA oder GTÜ sowie die Telefonnummer. Diese Information finden Sie auf der letzten Prüfplakette oder im Prüfbericht.

Tipp: Lassen Sie den Plan nach dem Ausfüllen von Ihrer Wartungsfirma oder einem unabhängigen Fachpartner prüfen. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie gerne bei der Dokumentation, Abstimmung mit dem Notdienst und Schulung beauftragter Personen.

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Fazit: Mit GüDe Aufzugtechnik sicher vorbereitet und gesetzeskonform ausgestattet

Ein aktueller und korrekt ausgefüllter Notfallplan ist für die Sicherheit von Menschen, die täglich auf funktionierende Aufzugsanlagen angewiesen sind, sei es in Krankenhäusern, Wohngebäuden oder öffentlichen Einrichtungen unwahrscheinlich wichtig. Wenn es im Aufzug zu einem Stillstand kommt, zählt jede Minute. Ein vollständiger Notfallplan sorgt dafür, dass Helfende keine Zeit mit Suchen, Klären oder Rückfragen verlieren.

Gerade für Betreiber mit mehreren Anlagen ist es schwierig, alle Pläne aktuell und normgerecht zu halten. Hier zahlt sich ein verlässlicher Partner aus, der das Dokument selbst erstellt und auch dafür sorgt, dass alle Angaben regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

GüDe Aufzugtechnik bietet Ihnen:

  • Erstellung und Pflege rechtssicherer Notfallpläne
  • Abstimmung mit Ihrer Notrufzentrale oder ständig besetzten Stelle
  • Regelmäßige Aktualisierung im Rahmen Ihrer Aufzugswartung
  • Schulung beauftragter Personen zur Personenbefreiung
  • Vor-Ort-Kennzeichnung und Dokumentationshilfe
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Notfallplan für den Aufzug – Häufige Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Personenbefreiung aus einem Aufzug im Regelfall?

Laut TRBS 2181 muss die Befreiung spätestens 30 Minuten nach Eingang des Notrufs beginnen. Diese Vorgabe gilt unabhängig von Tageszeit, Gebäudeart oder Nutzung.

Wer darf eine Befreiung aus dem Aufzug durchführen?

Nur geschulte Personen mit schriftlicher Beauftragung durch den Betreiber dürfen die Befreiung übernehmen. Eine regelmäßige Unterweisung ist verpflichtend und muss dokumentiert werden.

Wo muss der Notfallplan des Aufzugs im Gebäude angebracht werden?

Der Plan muss dort ausgehängt sein, wo der Notruf eingeht, zum Beispiel im Empfangsbereich, bei der Leitstelle oder beim Wachschutz. Ein Aushang im Maschinenraum reicht nicht aus.

Welche Konsequenzen drohen bei einem fehlenden Notfallplan am Aufzug?

Fehlt der Plan oder ist er unvollständig, kann das bei Prüfungen beanstandet werden und zu behördlichen Auflagen führen. Im Ernstfall haften Betreiber für Verzögerungen oder Fehlverhalten bei der Befreiung.

Gilt die Pflicht von Notfallplänen auch für ältere Aufzüge?

Ja, es gibt keinen Bestandsschutz. Alle Personenaufzüge, unabhängig vom Baujahr, müssen seit dem 1. Juni 2016 einen gültigen Notfallplan vorweisen können.

Welche Angaben werden im Notfallplan für Aufzüge am häufigsten vergessen?

Oft fehlen erreichbare Telefonnummern außerhalb der Geschäftszeiten oder die exakte Lagebeschreibung der Anlage im Gebäude. Auch die Angabe zur Prüforganisation (ZÜS) wird häufig übersehen.

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