Vorschriften bei der Aufzugswartung: Normen und Pflichten als Betreiber

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Ein Aufzug wird täglich stark beansprucht und muss daher regelmäßig gewartet werden. Nur so bleibt er zu jeder Zeit sicher und funktional. In Deutschland gibt es bei der Wartung vom Aufzug klare Vorschriften, die Betreiber einhalten müssen, um Ausfälle und Unfälle zu vermeiden. Diese Vorschriften, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 13015 festgelegt sind, sorgen dafür, dass Aufzüge stets sicher betrieben werden können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Normen und Pflichten für die Wartung von Aufzügen gelten. Dabei klären wir, warum Wartungen verpflichtend sind, wie oft sie durchgeführt werden müssen und welche Vorschriften zu beachten sind. Zusätzlich wird erläutert, welche Kosten für Wartungen anfallen und welche Nebenkosten Sie als Betreiber im Blick haben sollten.

(Warum) sind Aufzugswartungen verpflichtend?

Die Wartung von Aufzügen ist aus Gründen der Sicherheit der Passagiere gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss jede Aufzugsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dies bedeutet, dass Betreiber für regelmäßige Wartungsarbeiten verantwortlich sind, um Ausfälle, Störungen und Unfälle zu verhindern. Besonders sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Seile oder Notrufsysteme müssen regelmäßig überprüft werden.

Wartungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wesentliche Maßnahme, um den dauerhaften und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage zu verantworten. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Richtlinien zu erfüllen und bietet Wartungspläne, die genau auf Ihre Anlage abgestimmt sind.

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Wie oft muss ein Aufzug gewartet werden?

Die Wartung von Aufzügen richtet sich nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der Norm DIN EN 13015. Grundsätzlich hängt die Häufigkeit der Wartungen von der Nutzungshäufigkeit, dem Alter und der Art des Aufzugs ab. Aufzüge, die mehr als 40.000 Fahrten im Monat ausführen, sollten monatlich gewartet werden, während Anlagen mit weniger als 6.000 Fahrten alle drei Monate überprüft werden können.

Ältere Aufzüge, die seit mehr als 15 Jahren in Betrieb sind, erfordern häufiger Wartungsintervalle, da Verschleißerscheinungen verstärkt auftreten. Hier ist eine Wartung alle zwei Monate vorgeschrieben. Bei hydraulischen Aufzügen wird eine Wartung alle drei Monate empfohlen, während elektrische Seilaufzüge alle zwei Monate überprüft werden sollten, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage sicherzustellen.

In Bereichen wie Krankenhäusern oder Feuerwehrgebäuden empfiehlt die Norm sogar eine monatliche Wartung. Wie Sie sehen, gibt es bezüglich der DIN-EN-13015-Wartungsintervalle einige Faktoren und Besonderheiten zu beachten. Daher haben wir uns in einem eigenen Blogbeitrag der Frage “Wie oft muss ein Aufzug gewartet werden?” vollumfänglich angenommen.

Welche gesetzlichen Vorschriften für Aufzüge gelten bei der Wartung?

Die Wartung von Aufzügen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften, um die Sicherheit der Nutzer und den reibungslosen Betrieb der Anlagen sicherzustellen. Folgende Vorschriften sind bei der Wartung vom Aufzug für Sie besonders relevant:

  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass Aufzugsanlagen regelmäßig instand gehalten werden müssen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und notwendige Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen. Die Wartung dient dazu, das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Sicherheit der Nutzer zu garantieren.
  • DIN EN 13015 regelt die Instandhaltung von Aufzügen und schreibt vor, dass die Wartung regelmäßig und durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden muss. Die Intervalle der Wartung sind abhängig von der Art des Aufzugs und dessen Nutzungsintensität. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Aufzüge in festgelegten Abständen überprüft werden, um die Funktionstüchtigkeit zu garantieren.
  • TRBS 3121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) ergänzt die Betriebssicherheitsverordnung und enthält detaillierte Vorschriften für den Betrieb und die Wartung von Aufzügen. Hierzu gehört unter anderem die Gewährleistung eines freien Zugangs zu allen relevanten Bereichen der Aufzugsanlage sowie die Sicherstellung, dass der Fahrstuhl nicht fährt, wenn die Schachttüren geöffnet sind.

Für die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlage ist zudem die Installation eines Notrufsystems gemäß den gesetzlichen Vorgaben Pflicht. Dieses muss in jedem Aufzug vorhanden sein, um im Falle einer Störung sofortige Hilfe leisten zu können. Einen umfangreicheren Überblick über die jeweiligen Gesetze erhalten Sie in unserem Ratgeber über gesetzliche Vorschriften bei Aufzügen.

Wie hoch sind die Wartungskosten beim Aufzug?

Die jährlichen Wartungskosten eines Aufzugs variieren. Durchschnittlich bewegen sich die Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Jahr, abhängig von Faktoren wie der Anzahl der Haltestellen und der Häufigkeit der Wartungstermine. Besonders intensive Nutzungen, z. B. bei Aufzügen in Einkaufszentren oder Bürogebäuden, können höhere Wartungskosten nach sich ziehen, während bei weniger frequentierten Anlagen die Kosten niedriger ausfallen.

Einen Pauschalpreis für Aufzugswartungen zu nennen, gestaltet sich sehr schwierig. Eine Beispielrechnung sowie einen Überblick über alle Kostenfaktoren geben wir Ihnen in unserem Ratgeber zu Aufzugwartung-Kosten.

GüDe Aufzugtechnik bietet flexible Wartungsverträge an, die sowohl einfache Wartungsarbeiten als auch umfangreichere Leistungen wie Reparaturen und den Austausch von Verschleißteilen umfassen. Falls Sie sich für einen Wartungsvertrag interessieren oder ein unverbindliches Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

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Hinweis: Neben den Wartungskosten entstehen zusätzliche Nebenkosten wie die Stromkosten, die sich je nach Größe des Gebäudes und der Aufzugsnutzung auf mehrere Hundert Euro pro Jahr belaufen können. Auch die Reinigung der Aufzugskabine und die Rufbereitschaft des Notdienstes tragen zu den Gesamtkosten bei.

GüDe Aufzugtechnik: Ihr Partner für kompetente Fahrstuhl-Wartung

GüDe Aufzugtechnik aus Lotte bietet Ihnen zuverlässige Wartungsservices für alle Arten von Aufzügen. Unsere Expertise erstreckt sich über Personen-, Lasten-, Auto- und Glasaufzüge, und unser Anspruch ist es, stets die optimale Betriebsbereitschaft und Sicherheit Ihrer Anlage aufrechtzuerhalten. Wir stehen Ihnen in allen Belangen der Aufzugswartung zur Seite – von der regelmäßigen Inspektion über Störungsbeseitigungen bis hin zur Begleitung bei TÜV-Prüfungen.

Wir wissen, dass jede Aufzugsanlage anders ist. Daher bieten wir Wartungsverträge an, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Ob Sie monatliche oder vierteljährliche Wartungen benötigen, unser erfahrenes Team führt alle Arbeiten nach den geltenden Normen wie der DIN EN 13015 durch. Auch bei bestehenden Anlagen, die nicht von uns installiert wurden, können Sie sich auf unsere qualifizierten Techniker verlassen.

Wenn Sie mehr über unsere Wartungsdienstleistungen erfahren oder ein unverbindliches Angebot anfordern möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Setzen Sie auf GüDe Aufzugtechnik – Ihren kompetenten Partner für alle Fragen zum Thema Aufzugswartung.

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Wartung Aufzug Vorschrift – Häufige Fragen und Antworten

Ist Aufzugswartung Pflicht?

Ja, die Wartung von Aufzügen ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Nutzer zu garantieren. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass Betreiber ihre Anlagen regelmäßig instand halten.

Was fordert die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge?

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Aufzüge in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Betreiber müssen regelmäßige Wartungen und Inspektionen durchführen lassen, um den sicheren Betrieb zu ermöglichen.

Was kostet eine Aufzugswartung im Jahr?

Die jährlichen Kosten für eine Aufzugswartung liegen in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro, abhängig von der Nutzungshäufigkeit und der Art des Aufzugs. Weitere Kosten können für Notrufsysteme oder Reparaturen hinzukommen.

Was ist die grundlegende Wartung eines Aufzugs?

Die grundlegende Wartung umfasst die Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Bremsen, Seile und Steuerungssysteme. Zudem werden regelmäßige Schmierungen und eventuelle Verschleißteilwechsel vorgenommen.

Wie oft ist eine Hauptprüfung beim Aufzug?

Eine Hauptprüfung für Aufzüge muss alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie den TÜV durchgeführt werden. Zwischen den Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung erforderlich, die nach einem Jahr erfolgt.

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