Ein Aufzugsschacht ist die bauliche Umfassung, in der Kabine, Gegengewicht und Antrieb geführt werden. Er bildet die Grundlage jeder Aufzugsanlage und sorgt dafür, dass der Betrieb sicher und technisch einwandfrei funktioniert. Die Bauweise muss dabei zur Kabine passen, der Platzbedarf muss stimmen und alle sicherheitsrelevanten Vorgaben müssen eingehalten werden: sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Nachrüstung.
Aufzugsschacht – Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aufzugsschacht ist die bauliche Umfassung, in der Kabine, Gegengewicht und Antrieb sicher geführt werden. Er bildet die Basis jeder Aufzugsanlage.
- Bei Aufzügen gibt es gemauerte Schächte, Stahlbetonschächte und Stahlschachtgerüste. Welche Bauweise sinnvoll ist, hängt vor allem von Neubau oder Nachrüstung ab.
- Für die Planung und den Bau von Aufzugsschächten gelten feste Vorgaben zu Schachtkopf, Schachtgrube, Türdurchbrüchen und Sicherheitsabständen. Diese Werte sind gesetzlich geregelt.
- Normen wie DIN EN 81-20, DIN EN 81-21, DIN 18040 oder DIN 8989 sowie die Landesbauordnungen definieren Technik, Barrierefreiheit, Schallschutz und Brandschutz von Aufzugsschächten.
Wie ist ein Aufzugsschacht aufgebaut?
Der Aufzugsschacht dient als vertikale Führung für die Kabine und das Gegengewicht und bildet den geschützten Raum für sämtliche tragenden und sicherheitsrelevanten Komponenten.
Ein typischer Aufzugsschacht umfasst folgende Bestandteile:
- Schachtgrube: Sie liegt unterhalb der untersten Haltestelle und bietet Platz für Sicherheitsräume und Puffer.
- Schachtkopf: Der Bereich oberhalb der obersten Haltestelle enthält den notwendigen Freiraum für Wartung, Fangvorrichtungen und Endabschaltung.
- Führungsschienen: Entlang dieser Schienen bewegen sich Kabine und Gegengewicht präzise und sicher.
- Türdurchbrüche: In jeder Haltestelle befindet sich eine Schachtöffnung, die mit einer Tür verschlossen wird. Diese Tür ist stets Bestandteil der Schachtwände und sicherheitsrelevant.
Je nach Anlagentyp unterscheidet sich beim Aufzug der Aufbau. Klassische Aufzüge mit Maschinenraum benötigen Platz für einen separaten Maschinenraum oberhalb oder neben dem Schacht. Bei maschinenraumlosen Aufzügen (MRL-Anlagen) ist die gesamte Technik meist im Schachtkopf oder seitlich neben der Führung direkt im Schacht integriert.
Welche Schachtarten gibt es bei Aufzügen?
Grundsätzlich lassen sich drei Schachtarten unterscheiden: gemauerter Schacht, Stahlbetonschacht und Stahlschachtgerüst.
Gemauerter oder betonierter Aufzugsschacht
Diese Variante ist bei Neubauten weit verbreitet. Der Schacht wird direkt in das Gebäude integriert, meist aus Mauerwerk, Beton oder Kalksandstein. Die Bauweise ist dauerhaft und erlaubt eine einfache Integration der Aufzugstechnik. Wichtig ist, dass die Tragfähigkeit der jeweiligen Aufzugsanlage angemessen ist.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✔ Gute Schalldämmung | ✗ Aufwendige Bauweise mit hoher Vorlaufzeit |
| ✔ Hohe Stabilität und sehr langlebig | ✗ Nur bedingt für Nachrüstungen geeignet |
| ✔ Einbindung in die Gebäudestruktur | ✗ Änderungen an Maßen des Aufzugsschachts im Nachhinein kaum möglich |
Stahlschachtgerüst (freistehend oder angebaut)
Ein Schachtgerüst aus Stahl eignet sich vor allem für die Nachrüstung, etwa bei Bestandsgebäuden ohne Aufzug oder bei Außenanlagen. Die Konstruktion ist selbsttragend und kann innerhalb oder außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden. Die Verkleidung wird z. B. mit Glas, Blech oder pulverbeschichteten Paneelen montiert.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✔ Schnelle Montage | ✗ Geringerer Schallschutz im Vergleich zu massiven Schächten |
| ✔ Geringer Eingriff in bestehende Bausubstanz | ✗ Sichtbare Konstruktion erfordert oft zusätzliche Verkleidung |
| ✔ Optisch vielseitig gestaltbar (z. B. für Sichtanlagen mit Glas) | ✗ Höherer Wartungsaufwand bei exponierten Außenanlagen |

Aufzugsschacht mit tragender Stahl-/Glaskonstruktion
Diese Variante kommt vor allem bei Sichtaufzügen zum Einsatz, z. B. in Einkaufszentren, Hotels oder öffentlichen Gebäuden. Sie kombiniert die Funktionalität eines Stahlschachtes mit einer optischen Aufwertung des Gebäudes.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✔ Hochwertige Gestaltung | ✗ Höherer Planungs- und Kostenaufwand durch Sonderanfertigung |
| ✔ Gute Lichtdurchlässigkeit | ✗ Eingeschränkte Dämmwirkung bei Temperatur und Schall |
| ✔ Sichtbarkeit der Technik als Gestaltungselement | ✗ Regelmäßige Reinigung bei Glasverkleidung notwendig |
Worauf müssen Sie bei der Planung und Nachrüstung eines Aufzugsschachts achten?
Wenn Sie einen Aufzug planen, muss der Schacht sowohl stabil und tragfähig sein als auch genug Platz für Kabine, Türen, Technik und Sicherheitsbereiche bieten. Bereits kleine Planungsfehler können später hohe Zusatzkosten verursachen, vor allem bei zu knapp bemessenen Maßen oder ungenauen Angaben zu Statik, Brandschutz und Lüftung.
Für jede Aufzugsart gelten andere Maße für den Fahrstuhlschacht. Daher ist es wichtig, den passenden Aufzugstyp frühzeitig auszuwählen und den Schacht exakt darauf abzustimmen. Typische Schachtabmessungen und bauliche Mindestwerte sind:
| Aufzugstyp | Lichter Schachtquerschnitt (ca.) | Empfohlene Mindesthöhe Schachtgrube | Empfohlene Mindesthöhe Schachtkopf |
| Barrierefreie Aufzüge in Bestandsimmobilien (EN 81-70 Typ 1) | 1.450 mm × 1.530 mm | 350 mm | 2.500 mm |
| Barrierefreie Aufzüge in Neubauten (EN 81-70 Typ 2) | 1.600 mm × 1.700 mm | 350 mm | 2.600 mm |
| Barrierefreie Aufzüge in öffentlichen Gebäuden (EN 81-70 Typ 2) | 1.600 mm × 2.600 mm | 650 mm | 2.600 mm |
| Tragenaufzüge (z. B. für Krankenhäuser) | 1.600 mm × 2.400 mm | 650 mm | 2.600 mm |
Für den Fahrstuhl-Grundriss müssen Sie beachten: Die lichte Schachtgröße ist nicht identisch mit den Kabinenmaßen. Sie ergibt sich aus:
- Kabinengröße
- Türanordnung
- Wandaufbau (z. B. Schachtwände, Türrahmen, Führungsschienen)
- Sicherheitsabständen, z. B. zwischen Kabine und Schachtwand
Das heißt: Der Fahrstuhlschacht muss immer größer sein als die Kabine, oft um mindestens 150 bis 300 mm je Richtung, je nach Hersteller und Bauweise. Weitere Aspekte, die Sie bei den Aufzug-Maßen im Grundriss beachten sollten:
- Die lichte Schachtbreite muss durchgängig gleich sein
- Türen benötigen zusätzlich etwa 120 mm Tiefe für ihre Einfassung
- Führungsschienen und Verankerungen brauchen tragfähige Bauteile im Schacht
- Einbauten für andere Zwecke (z. B. Kabeltrassen) sind im Schacht nicht zulässig
Bauliche Vorgaben und Normen für Sicherheit, Brandschutz & Aufzugsschachtentlüftung
Ein Aufzugsschacht muss klare gesetzliche Vorgaben erfüllen. Diese betreffen unter anderem Brandschutz, Tragfähigkeit, Sicherheit im Betrieb sowie die Belüftung und Aufzugsschachtentrauchung. Wird hier ein Fehler gemacht, riskiert dies einen Baustopp und spätere Kosten durch Nachbesserungen.
Was sind sicherheitsrelevante Vorgaben beim Schachtbau?
- Tragfähigkeit: Der Schacht muss die Kräfte des Aufzugs sicher aufnehmen. Verankerungspunkte müssen z. B. mit Ringankern oder Betonstürzen vorbereitet sein.
- Türdurchbrüche: Müssen exakt auf die Kabinengröße und Türanordnung abgestimmt sein; meist ein- oder zweiseitig.
- Zutrittsschutz: Unbefugter Zugang muss durch geprüfte Schachttüren verhindert werden.
Welche wichtigen Normen müssen beachtet werden?
- DIN EN 81-20: Allgemeine Sicherheitsregeln für Aufzüge
- DIN EN 81-21: Vorgaben für Aufzüge in Bestandsgebäuden
- DIN 18040: Richtlinien für barrierefreies Bauen
- DIN 8989: Vorgaben zum Schallschutz von Aufzügen in Wohngebäuden
- Landesbauordnungen: Vorgaben zum Brandschutz und zu Tragenaufzügen
Im Brandfall dürfen sich Feuer und Rauch nicht ungehindert über den Aufzugsschacht ausbreiten. Dafür braucht es definierte Rauchschutzmaßnahmen wie automatische Rauchabzugsöffnungen im Schachtkopf. Diese Öffnungen dürfen nicht dauerhaft offenstehen, da sonst erhebliche Energieverluste entstehen.
Gemäß DIN EN 12101-2 müssen Lüftungsöffnungen eine Fläche von mindestens 2,5 % der Grundfläche des Schachts haben, mindestens jedoch 0,1 m². Dauerhaft offene Öffnungen sind energetisch problematisch, etwa durch den sogenannten Kamineffekt, bei dem warme Luft unkontrolliert nach oben entweicht.
Das sind die Vorteile einer geregelten Schachtentlüftung:
- Spart Energie durch Vermeidung von Wärmeverlusten
- Automatische Öffnung bei Brand oder Störung
- Erfüllt alle relevanten Normen
- Anschluss an Brandmeldeanlage möglich
Gut zu wissen: Im Schacht dürfen sich ausschließlich aufzugsrelevante Bauteile befinden. Leitungen für andere Gebäudetechnik (z. B. Strom oder Wasser) sind dort nicht erlaubt. Außerdem muss der Schacht für Wartung und Reparatur über die volle Höhe künstlich beleuchtet sein.
Fazit: Welcher Aufzugsschacht passt zu Ihrem Projekt?
Ein durchdachter Aufzugsschacht bildet die bauliche Basis jeder Anlage. Damit der Betrieb sicher und wirtschaftlich bleibt, sollte die Abstimmung frühzeitig mit einem erfahrenen Hersteller geschehen. So lassen sich spätere Änderungen oder unnötige Kosten vermeiden. Dabei gilt:
- Bei Neubauten bietet sich ein gemauerter oder betonierter Schacht an
- Im Bestand sind freistehende Stahlkonstruktionen eine gute Wahl
- Der Schacht muss zur Kabinengröße und Türanordnung passen
- Schachtgrube und Schachtkopf vom Aufzug benötigen definierte Mindesthöhen
- Leitungen und Einbauten anderer Gewerke sind im Schacht nicht zulässig
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Aufzugsschacht – Häufige Fragen und Antworten
Wie groß muss ein Aufzugsschacht mindestens sein?
Die Größe des Schachts hängt von Kabinengröße, Türanordnung und den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen ab. In der Praxis liegt der lichte Schachtquerschnitt meist 150 bis 300 mm über den Kabinenmaßen, bei barrierefreien Anlagen z. B. bei ca. 1.600 mm × 1.700 mm.
Welche Kabinenmaße gelten bei Aufzügen für 2 bis 8 Personen?
Für kleine Anlagen ab zwei Personen liegt die Kabinengröße bei etwa 900 mm × 1.200 mm, für acht Personen bei ca. 1.100 mm × 2.100 mm. Je größer die Kabine, desto mehr Raum wird auch für Schacht, Türen und Technik benötigt.
Was ist der Unterschied zwischen Schachtgrube und Schachtkopf?
Die Schachtgrube befindet sich unterhalb der untersten Haltestelle und dient dem Einbau von Puffern und Sicherheitsräumen. Der Aufzug-Schachtkopf liegt oberhalb der obersten Haltestelle und schafft Platz für Wartungsarbeiten sowie für die Endabschaltung.
Kann ein Aufzug auch ohne gemauerten Schacht nachgerüstet werden?
Ja, mit einem freistehenden Stahlschacht lässt sich ein Aufzug auch nachträglich einbauen, zum Beispiel an der Außenfassade. Diese Variante eignet sich vor allem für Bestandsgebäude mit begrenztem Innenraum.
Welche Vorschriften gelten für den Brandschutz im Aufzugsschacht?
Im Schacht müssen Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen vorhanden sein, die im Brandfall eine sichere Entrauchung ermöglichen. Die Fläche dieser Öffnungen beträgt mindestens 2,5 Prozent der Schachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,1 m².
Warum sollte der Aufzugsschacht bereits frühzeitig mitgeplant werden?
Frühe Planung erleichtert die Abstimmung mit Architektur und Tragwerksplanung und spart später Zeit und Kosten. Maßhaltigkeit, Türdurchbrüche, Schachtkopf und Grube lassen sich so präzise und wirtschaftlich umsetzen.
