Aufzugsunterfahrt einfach erklärt: Funktion, Vorgaben und Planungstipps

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

In vielen Gebäuden fehlt der Platz nach unten, doch gerade dieser Raum ist für den Betrieb eines Aufzugs sehr wichtig. Die sogenannte Aufzugsunterfahrt, auch Schachtgrube genannt, sorgt dafür, dass Menschen und Technik beim Anhalten auf der untersten Etage zuverlässig geschützt sind.

Aufzugsunterfahrt – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufzugsunterfahrt ist der Bereich unterhalb des Fahrkorbs und gehört zu jeder Aufzugsanlage. Sie dient als Schutzraum und Einbaufläche für wichtige Bauteile.
  • Die Tiefe der Aufzugsunterfahrt hängt vom Aufzugstyp, dem Fahrweg und der Bauweise ab. Meist liegt sie zwischen 1,0 und 1,5 Metern.
  • Auch bei baulichen Einschränkungen muss ein sicherer Schutzraum für den Aufzug vorhanden sein. Technische Alternativen wie bewegliche Anschläge oder Anhaltesysteme machen das möglich.
  • GüDe Aufzugtechnik plant Aufzugsunterfahrten exakt nach den örtlichen Gegebenheiten. So entstehen auch bei schwierigen Bedingungen sichere Aufzugsanlagen.

Was ist eine Aufzugsunterfahrt und wo befindet sie sich?

Die Aufzugsunterfahrt ist der unterste Abschnitt des Aufzugsschachts. Sie beginnt an der Unterkante der Türschwelle der untersten Haltestelle und endet am Boden der sogenannten Schachtgrube. Sie wird oft auch einfach als „Schachtgrube“ bezeichnet. Technisch gesehen ist beides dasselbe.

Dieser Bereich ist ein fester Bestandteil jeder Aufzugsanlage, auch bei Aufzügen ohne separaten Maschinenraum. Die Unterfahrt des Aufzugs ist notwendig, damit unter dem Fahrkorb genügend Platz für technische Bauteile und einen Schutzraum bleibt. Nur so kann die Sicherheit beim Betrieb und bei der Aufzugswartung garantiert werden.

Die Tiefe der Unterfahrt ist kein Standardmaß, denn sie hängt vom Aufzugstyp und der Bauweise ab. Auch die Bauart der Aufzugskabine, der Antrieb sowie die Vorgaben aus Normen wie der EN 81-20 müssen beachtet werden.

Zur Orientierung:

Die Tiefe der Schachtgrube beträgt je nach Ausführung meist zwischen 1,0 und 1,5 Metern. In bestimmten Fällen, etwa bei Nachrüstungen in Bestandsgebäuden, sind auch geringere Tiefen zulässig, wenn technische Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.

Hinweis: Die Schachtgrube darf nicht mit der Überfahrt verwechselt werden. Die Überfahrt liegt am oberen Ende des Schachts, also oberhalb der obersten Haltestelle.

Welche Aufgaben erfüllt die Aufzugsunterfahrt?

Die Aufzugsunterfahrt erfüllt mehrere wichtige Aufgaben, die für den sicheren Betrieb eines Aufzugs sehr wichtig sind. Sie dient in erster Linie als Schutzraum für Servicetechniker. Wenn die Kabine in der untersten Etage steht, sorgt der Platz unterhalb dafür, dass bei Wartungsarbeiten niemand eingequetscht werden kann.

Zudem befinden sich in der Schachtgrube mehrere technische Komponenten, die für die Funktion der Aufzugsanlage notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Puffer, Fangvorrichtungen oder Umlenkrollen. Diese Bauteile benötigen ausreichend Platz und müssen jederzeit zugänglich sein.

Ein weiterer Aspekt ist der sogenannte Fahrweg. Auch bei voller Abwärtsfahrt darf der Fahrkorb den Boden nicht berühren. Die Unterfahrt dient daher als Bewegungsreserve und verhindert eine Kollision mit dem Schachtboden.

Typische Aufgaben der Unterfahrt:

  • Schutzraum für Wartungs- und Prüfpersonal bei Arbeiten im Schacht
  • Einbaufläche für sicherheitsrelevante Bauteile wie Aufsetzpuffer oder Umlenkrollen
  • Technischer Bewegungsbereich für den Fahrkorb unterhalb der letzten Haltestelle

Welche baulichen und gesetzlichen Vorgaben gelten bei Aufzugsunterfahrten?

Die wichtigsten Vorschriften sind in der Norm EN 81-20 für neue Aufzüge sowie in der EN 81-21 für bestehende Gebäude geregelt. Auch die EU-Richtlinie 2014/33/EU enthält Vorgaben zum Schutzraum in der Schachtgrube des Aufzugs. Die Normen schreiben vor, dass unterhalb der untersten Haltestelle ein sicherer Bereich vorhanden sein muss, in dem Wartungspersonal gefahrlos stehen oder arbeiten kann.

Die Mindesttiefe liegt meist bei etwa 1,15 Metern, kann aber je nach Aufzugsart höher oder niedriger ausfallen. Wichtig ist, dass auch im Falle eines ungewollten Abwärtsfahrens niemand verletzt werden kann. Der Schutzraum muss so gestaltet sein, dass der Fahrkorb den Boden nicht berührt und gleichzeitig genug Platz für Bauteile wie Puffer oder Umlenkrollen vorhanden ist.

Wichtige Vorgaben im Überblick

  • EN 81-20: Regelwerk für neue Personen- und Lastenaufzüge
  • EN 81-21: Zusätzliche Norm für Aufzüge in bestehenden Gebäuden
  • EU-Richtlinie 2014/33/EU: Europäische Sicherheitsvorgaben für Aufzüge
  • Mindesttiefe: meist zwischen 1,0 und 1,5 Metern, je nach Anlage
  • Pflicht zur Dokumentation: Abweichungen nur mit Nachweis und Prüfung durch Fachstellen

Auch bei baulichen Einschränkungen darf die Sicherheit nicht reduziert werden. In solchen Fällen müssen technische Alternativen wie temporäre Schutzräume oder spezielle Abschaltsysteme verwendet werden. Die Prüfung und Freigabe geschehen durch eine anerkannte Fachstelle.

Was ist bei Neubau, Nachrüstung oder Modernisierung bei einer Schachtgrube zu beachten?

Die Planung der Unterfahrt unterscheidet sich je nach Bauvorhaben deutlich. Bei einem Neubau lässt sich die Schachtgrube meist ohne Einschränkungen in die Gebäudestruktur integrieren. Architekt und Fachplaner können die Grubentiefe im Vorfeld exakt an die Aufzugsanlage anpassen. Dadurch werden spätere Umbaumaßnahmen vermieden.

Anders sieht es bei Nachrüstungen in Bestandsgebäuden aus. Hier ist die Tiefe des Schachts oft durch bauliche Gegebenheiten begrenzt. Der Platz nach unten reicht nicht immer aus, um den Schutzraum vollständig herzustellen. In solchen Fällen kommen sogenannte temporäre Schutzräume zum Einsatz, etwa durch bewegliche Anschläge oder vorausgelöste Anhaltesysteme.

Auch bei einer Modernisierung muss geprüft werden, dass die bestehende Schachtgrube den heutigen Normen entspricht. Ist das nicht der Fall, muss sie angepasst oder technisch ergänzt werden. Ziel ist es immer, eine sichere und normkonforme Schutzfunktion zu erhalten, ohne den gesamten Schacht umbauen zu müssen.

GüDe-Tipp aus der Praxis:Sie planen einen Umbau oder eine Nachrüstung? Wir prüfen die örtlichen Gegebenheiten, bewerten die technische Machbarkeit und schlagen Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen vor.

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Welche Sonderfälle und technischen Alternativen gibt es für Schachtgruben?

Nicht jedes Gebäude bietet genug Tiefe für eine klassische Schachtgrube. Gerade im Bestand oder bei denkmalgeschützten Objekten sind bauliche Eingriffe oft nur eingeschränkt möglich. Damit die Aufzugsanlage trotzdem sicher betrieben werden kann, kommen technische Alternativen zum Einsatz.

Die folgenden Varianten helfen dabei, den vorgeschriebenen Schutzraum auch bei geringem Platzangebot normgerecht umzusetzen:

Alternative Wann einsetzbar Vorteile Technische Voraussetzung
Bewegliche Anschläge Bei zu geringer Grubentiefe im Bestand Schutzraum bei Bedarf, platzsparend Mechanik mit Dämpfung, elektrisches Überwachungssystem
Vorausgelöste Anhaltesysteme Bei eingeschränkter Fahrwegreserve Stoppt Kabine rechtzeitig, wartungsarm Steuerung mit vordefiniertem Bremszeitpunkt
Fertigbauteile aus Beton Bei begrenzter Bauzeit oder schwieriger Statik Schneller Einbau, werkseitige Abdichtung Maßplanung und passende Grubenanpassung
Mini-Aufzüge ohne Schachtgrube Bei Nachrüstungen mit geringer Förderhöhe Direkt auf Bodenplatte, barrierearm Aufzugstyp ohne klassischen Fahrkorb

Auch bei diesen Sonderausführungen gilt: Die Sicherheit muss zu jeder Zeit gegeben sein. Alle Alternativen erfordern eine fachgerechte Planung, Prüfung und Dokumentation. GüDe Aufzugtechnik bietet Ihnen hierfür die passende Beratung.

Warum Sie bei der Planung der Aufzugsunterfahrt auf GüDe setzen sollten

Die Planung einer Aufzugsunterfahrt verlangt Fachkenntnis und Erfahrung, denn sie beeinflusst Sicherheit, Betrieb und spätere Wartung der Anlage. Wer hier ungenau arbeitet oder Normen nicht einhält, riskiert später hohe Umbaukosten oder sogar die Stilllegung des Aufzugs. GüDe Aufzugtechnik kennt diese Risiken und sorgt dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Als Aufzugsfirma im Bereich Full-Service und Sonderanlagen begleitet GüDe Aufzugtechnik seit über 30 Jahren Neuanlagen, Umbauten und Sanierungen. Jede Unterfahrt wird an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst, auch bei reduzierter Bauhöhe oder komplexen Vorgaben. Dabei steht die Sicherheit immer an erster Stelle, ebenso wie eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten.

Unser Fachteam kennt die gültigen Normen und prüft im Vorfeld, welche baulichen Varianten möglich und sinnvoll sind. Auch Sonderkonstruktionen werden von uns sicher und regelkonform umgesetzt. Selbst wenn der Platz nicht reicht, finden wir eine wirtschaftliche und normgerechte Variante, die langfristig funktioniert.

Ihre Vorteile mit GüDe Aufzugtechnik:

  • Betreuung durch erfahrene Expertinnen und Experten mit Praxiswissen aus über 2000 Projekten
  • Maßplanung auch bei schwierigen Grundrissen oder engen Schächten
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Aufzugsunterfahrt – Häufige Fragen und Antworten

Wie tief muss eine Aufzugsunterfahrt mindestens sein?

Die Mindesttiefe hängt vom Aufzugstyp, der Nenngeschwindigkeit und dem verwendeten Sicherheitssystem ab. Meist liegt sie zwischen 1,0 und 1,5 Metern, gemessen ab Fußboden der untersten Haltestelle bis zur Grubensohle.

Worin unterscheidet sich die Unterfahrt von der Schachtgrube?

Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, haben aber einen anderen Ursprung. Die Schachtgrube bezeichnet baulich den Bereich unter dem Aufzugsschacht, die Unterfahrt den sicherheitsrelevanten Raum unter der Kabine.

Wann sind Ausnahmen von der Mindesttiefe erlaubt?

Bei baulich beengten Verhältnissen, etwa in denkmalgeschützten Gebäuden, können technische Alternativen eingesetzt werden. Diese müssen geprüft, dokumentiert und von Fachpersonal eingebaut werden.

Welche Alternativen gibt es bei geringer Grubentiefe?

Bewegliche Anschläge, vorausgelöste Anhaltesysteme oder spezielle Sicherheitsvorrichtungen können den fehlenden Raum ausgleichen. Wichtig ist, dass alle Bauteile normgerecht überwacht und eingebaut werden.

Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben?

Für Planung und Einbau sind Architekten, Bauträger und Aufzugsfirmen zuständig. Der Betreiber trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und muss alle Änderungen dokumentieren lassen.

Warum ist eine sorgfältige Planung der Unterfahrt so wichtig?

Eine zu geringe Grubentiefe kann den gesamten Betrieb gefährden oder zu teuren Nachbesserungen führen. GüDe Aufzugtechnik sorgt dafür, dass Technik, Sicherheit und Baubestand zuverlässig zusammenpassen.

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