Plötzlich bleibt der Aufzug stehen und niemand hört den Notruf. Was nach einem technischen Einzelfall klingt, kann schnell zu einem echten Risiko für die eingeschlossenen Personen werden. Genau deshalb schreibt die DIN EN 81-28 europaweit vor, wie ein Notrufsystem in Aufzügen funktionieren muss: dauerhaft erreichbar, sprachlich klar verständlich und regelmäßig geprüft.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorgaben die Norm stellt und wie sich auch bestehende Anlagen ohne Komplettumbau anpassen lassen. Sie lesen zudem, welche Technik im Aufzug verbaut sein muss und welche Pflichten Betreiber haben.
Was regelt die DIN EN 81-28 konkret?
Die Regelung gilt für alle Aufzüge, die dem Transport von Personen oder von Lasten mit Personen dienen, also auch für viele sogenannte Lastenaufzüge. Wichtig ist, dass ein Einschluss möglich ist. Die Norm betrifft damit sowohl Neubauten als auch bestehende Anlagen, wenn diese nachgerüstet werden müssen oder durch andere Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) betroffen sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die DIN EN 81-28 steht in engem Zusammenhang mit anderen Normen, zum Beispiel der DIN EN 81-20, die die technischen Ansprüche an den Bau von Aufzügen regelt. Wer also ein normkonformes Notrufsystem installieren oder prüfen möchte, muss beide Normen gemeinsam betrachten.
Inhaltlich regelt die DIN EN 81-28 unter anderem:
- Wo und wie ein Notrufknopf im Fahrkorb angebracht werden muss
- Wie die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut sein muss (z. B. Mobilfunk, IP oder Festnetz)
- Welche Informationen dem Notdienst zur Verfügung stehen müssen
- Welche Signale im Fahrkorb angezeigt werden müssen, damit Fahrgäste wissen, dass ihr Notruf angekommen ist
- Welche Tests regelmäßig geschehen müssen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern
Die wichtigsten Richtlinien für Aufzugsnotrufsysteme
Notrufsysteme in Aufzügen müssen für eingeschlossene Personen ebenso wie für die Notrufzentrale jederzeit erreichbar und klar verständlich sein. Die DIN EN 81-28 gibt dafür verbindliche Mindeststandards vor, an denen sich alle Betreiber orientieren müssen.
Ein wichtiges Element der Norm ist die zweiwegefähige Sprachverbindung, also eine direkte Sprechverbindung zwischen Fahrgast und Notrufstelle. Diese muss rund um die Uhr funktionieren, auch bei Stromausfall. Dafür muss das System mit einer Notstromversorgung ausgestattet sein, die mindestens eine Stunde durchhält.
Ebenso wichtig ist die automatische Selbstprüfung des Systems. Das Notrufsystem muss alle drei Tage selbstständig einen Testanruf auslösen und diesen dokumentieren. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall tatsächlich Hilfe erreichbar ist und technische Fehler frühzeitig erkannt werden.
Folgende Vorgaben gelten laut DIN EN 81-28 verbindlich:
- Die Notrufzentrale muss jederzeit erreichbar sein (24 Stunden, 7 Tage die Woche)
- Die Sprachverbindung muss klar verständlich und für hörgeschädigte Personen durch leuchtende Symbole ergänzt sein
- Der Notrufknopf im Fahrkorb muss so angebracht sein, dass keine zusätzlichen Schritte nötig sind (Einhandauslösung)
- Die Anlage muss automatisch erkennen, wenn ein Fehler im System vorliegt, und diesen melden
Die Regeln der DIN EN 81-28 im Überblick
✔ Notruf muss automatisch alle 3 Tage getestet werden
✔ Notrufknopf muss sich im Bedienfeld des Fahrkorbs befinden
✔ Gelbes Piktogramm zeigt: Notruf wird aufgebaut
✔ Grünes Piktogramm zeigt: Verbindung besteht
So setzen Sie die DIN EN 81-28 in der Praxis um
Ein normgerechtes Notrufsystem nach DIN EN 81-28 muss nicht kompliziert sein, wenn die technischen Voraussetzungen stimmen. Wichtig ist, dass eine dauerhafte Sprachverbindung zwischen dem Aufzug und einer ständig erreichbaren Notrufzentrale besteht. Diese Verbindung muss stabil, deutlich verständlich und rund um die Uhr verfügbar sein. Ob diese Verbindung über das Mobilfunknetz oder über eine fest installierte Leitung läuft, ist dabei kaum relevant. Wichtig ist die Zuverlässigkeit.
In der Praxis setzen viele Betreiber heute auf Intercom-Systeme mit Mobilfunkverbindung. Der Vorteil: Es wird keine separate Festnetzleitung benötigt. Die Datenübertragung geschieht kabellos, in vielen Fällen per LTE. Diese Variante ist auch wirtschaftlich, da keine zusätzlichen monatlichen Leitungskosten entstehen. Zudem lassen sich diese Systeme problemlos in bestehende Anlagen integrieren, auch bei älteren Aufzügen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Notruftaste im Fahrkorb muss leicht erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein
- Eine zweiwegefähige Sprachverbindung muss dauerhaft bereitstehen
- Die Stromversorgung muss bei Ausfall mindestens eine Stunde lang durch eine Notstromquelle sichergestellt sein
- Das Notrufsystem muss alle drei Tage automatisch einen Funktionstest durchführen
- Fehlfunktionen müssen erkannt und sofort gemeldet werden, zum Beispiel durch blinkende Piktogramme im Fahrkorb
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Intercom-Systeme und Nachrüstung: Auch ältere Anlagen lassen sich DIN-konform betreiben
Die DIN EN 81-28 gilt für alle Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung, unabhängig vom Baujahr. Es gibt keinen Bestandsschutz. Das bedeutet: Auch ältere Aufzüge müssen mit einem Notrufsystem ausgestattet werden, das den aktuellen Ansprüchen entspricht.
Das Gute: In vielen Fällen ist kein kompletter Umbau nötig. Oft reicht es aus, bestimmte Komponenten gezielt zu ergänzen oder auszutauschen. Vor allem wirtschaftlich ist der Einbau eines Intercom-Systems, das vorhandene Lautsprecher, Mikrofone und Anzeigen weiterverwendet. Nur die Notruftaste und die Ansteuerung der Piktogramme müssen meist ersetzt werden.
Diese Technik lässt sich in der Regel unauffällig in bestehende Tableaus integrieren. Die gelbe Glocke und das grüne Sprechsymbol werden so platziert, dass sie für alle Fahrgäste gut sichtbar sind. Auch akustische Signale lassen sich ergänzen. Das ist vor allem für hörgeschädigte Personen wichtig.
Typische Maßnahmen bei der Nachrüstung älterer Anlagen:
- Bestehende Fahrkorbsprechstellen werden an neue Steuergeräte angeschlossen
- Piktogramme und Signalgeber werden hinter dem Tableau montiert und beleuchtet
- Die Notruftaste wird ersetzt, um eine automatische Auslösung bei kurzem Tastendruck zu ermöglichen
- Datenerfassung und Protokollierung geschehen über eine gemeinsame Plattform
Welche Pflichten ergeben sich aus der DIN EN 81-28 für Betreiber?
Die DIN EN 81-28 verpflichtet Betreiber dazu, für einen jederzeit funktionierenden Notruf in allen Lasten- und Personenaufzügen zu sorgen. Wer einen Aufzug betreibt, trägt die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb, unabhängig davon, ob der Aufzug gemietet, gekauft oder geerbt wurde.
Ein wichtiges Element ist die ständige Verfügbarkeit eines Zweiwege-Kommunikationssystems. Dieses muss jederzeit einsatzbereit sein und sich auch selbstständig überprüfen. Das gilt auch, um bei Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nachweisen zu können, dass alle Vorgaben erfüllt sind.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, eine schnelle Personenbefreiung sicherzustellen. Im Regelfall muss innerhalb von 30 Minuten nach Eingang des Notrufs Hilfe vor Ort sein. Das erfordert abgestimmte Abläufe zwischen Aufzugsbetreiber, Notrufzentrale und Befreiungsdienst. Zusätzlich muss klar sein, wer auf technische Störungen reagiert und wie diese dokumentiert werden.
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Pflichten in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst:
Pflicht | Wer ist verantwortlich? | Wie oft? | Worauf ist zu achten? |
Funktionsfähiges Notrufsystem bereitstellen | Betreiber | dauerhaft | Sprachverbindung, Notstromversorgung, Normkonformität |
Automatischer Funktionstest | Betreiber / Wartungsfirma | alle 3 Tage | Muss automatisch geschehen, dokumentiert und ausgewertet werden |
Reaktion auf Notrufmeldungen | Betreiber / Notrufzentrale | sofort im Ernstfall | Befreiung muss in max. 30 Minuten starten |
Fehlerbehebung und Systemprüfung | Betreiber / Wartungsfirma | bei jeder Störung | Fehleranzeige über Piktogramme, lückenlose Protokollierung |
Sichtbare und hörbare Signale im Fahrkorb | Betreiber / Planer | bei Einbau / Nachrüstung | Gemäß EN 81-70; grüne/gelbe Symbole und akustische Rückmeldung |
Fazit: DIN-konforme Notrufsysteme mit GüDe einfach umsetzen
Die DIN EN 81-28 verpflichtet Betreiber von Personen- und Lastenaufzügen dazu, ein jederzeit erreichbares, technisch geprüftes Notrufsystem bereitzustellen. Dieses muss regelmäßig getestet, dokumentiert und bei Störungen unverzüglich instandgesetzt werden. Auch ältere Anlagen sind betroffen. Ein Bestandsschutz besteht nicht.
Mit Intercom-Systemen, klar sichtbaren Piktogrammen und automatischer Fehlerprüfung lassen sich die Ansprüche der Norm zuverlässig umsetzen. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, die gesamte Technik auszutauschen. In vielen Fällen genügt eine gezielte Nachrüstung einzelner Komponenten.
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DIN EN 81-28 – Häufige Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 81-28 und DIN EN 81-70?
Die DIN EN 81-28 beschreibt Richtlinien für Notrufsysteme in Aufzügen und legt fest, wie Hilfe im Einschlussfall erreichbar sein muss. Die DIN EN 81-70 dagegen befasst sich mit der barrierefreien Nutzung von Aufzügen, etwa durch Mindestmaße, visuelle Signale und Sprachausgabe.
Ab wann gilt die DIN EN 81-28 für meinen Aufzug?
Die Norm gilt für alle Aufzüge, die Personen oder begleitete Lasten transportieren, unabhängig vom Baujahr der Anlage. Auch Bestandsaufzüge müssen nachgerüstet werden, wenn sie nicht den Ansprüchen der DIN EN 81-28 entsprechen.
Welche Technik brauche ich konkret für ein normkonformes Notrufsystem?
Ein normgerechtes System besteht aus einer leicht erreichbaren Notruftaste, einer zweiwegefähigen Gegensprechanlage und einer dauerhaften Verbindung zur Notrufzentrale. Zusätzlich ist eine automatische Selbstprüfung mit Fehleranzeige sowie eine Notstromversorgung vorgeschrieben.
Wie oft muss das Notrufsystem getestet werden und wer ist verantwortlich?
Das System muss spätestens alle drei Tage automatisch getestet werden, ohne manuelle Auslösung. Die Verantwortung für den technischen Nachweis und die Funktion trägt der Betreiber der Anlage.
Muss ich mein altes Aufzugssystem komplett austauschen?
Ein vollständiger Austausch ist in der Regel nicht notwendig. Oft reicht es, die bestehenden Komponenten zu ergänzen oder gezielt zu ersetzen, etwa durch ein Intercom-Modul mit Piktogrammen.
Was passiert, wenn das Notrufsystem nicht funktioniert?
Ein Ausfall muss sofort erkannt und dokumentiert werden, damit eine umgehende Instandsetzung durchgeführt werden kann. Bei regelmäßigen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kann ein fehlender Nachweis zu Auflagen oder Stillstand führen.