Fangvorrichtung beim Aufzug: Funktion und Prüfung erklärt

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Die Fangvorrichtung gehört zu den Sicherheitseinrichtungen eines Aufzugs. Sie bremst den Fahrkorb bei einer unzulässig hohen Geschwindigkeit an den Führungsschienen ab. Für Betreiber zählt vor allem, dass Fangvorrichtung und Geschwindigkeitsbegrenzer zuverlässig zusammenspielen und bei den vorgesehenen Prüfungen funktionieren.

Fangvorrichtung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fangvorrichtung eines Aufzugs bremst den Fahrkorb bei einer unzulässig hohen Geschwindigkeit an den Führungsschienen ab.
  • Der Geschwindigkeitsbegrenzer überwacht die Fahrgeschwindigkeit. Er löst den Fangvorgang aus, sobald sein festgelegter Auslösewert erreicht wird.
  • Nach der Auslösung der Fangvorrichtung muss ein Fachbetrieb die Ursache klären. Erst danach darf der Aufzug wieder für den regulären Betrieb freigegeben werden.
  • GüDe Aufzugtechnik betreut Bestandsaufzüge und kontrolliert im Rahmen von Wartung und Reparatur auch sicherheitsrelevante Bauteile der Anlage.

Was ist eine Fangvorrichtung beim Aufzug?

Eine Fangvorrichtung ist eine mechanische Sicherheitseinrichtung am Fahrkorb eines Aufzugs. Erreicht der Fahrkorb eine unzulässig hohe Geschwindigkeit, greift die Fangvorrichtung an den Führungsschienen und bremst ihn bis zum Stillstand ab.

Im normalen Fahrbetrieb übernimmt die Fangvorrichtung keine Bremsaufgabe. Der Aufzug hält im regulären Betrieb über sein Antriebs- und Bremssystem. Die Fangvorrichtung greift ein, wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer den dafür vorgesehenen Auslösewert erreicht.

Für den Fangvorgang sind vor allem diese Bauteile relevant:

Bauteil Aufgabe beim Fangvorgang
Fangvorrichtung Bremst den Fahrkorb an den Führungsschienen ab
Geschwindigkeitsbegrenzer Erkennt eine unzulässig hohe Fahrgeschwindigkeit und löst den Fangvorgang aus
Führungsschienen Führen den Fahrkorb und dienen der Fangvorrichtung beim Abbremsen als Wirkfläche

Damit die Fangvorrichtung zuverlässig auslösen kann, müssen auch Geschwindigkeitsbegrenzer und Führungsschienen ordnungsgemäß funktionieren. Bei der Prüfung werden diese Bauteile deshalb mit berücksichtigt.

Wie funktioniert die Fangvorrichtung eines Aufzugs?

Die Fangvorrichtung wird ausgelöst, wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer seinen festgelegten Auslösewert erreicht. Dadurch wird die Fangvorrichtung mechanisch betätigt. Die Fangelemente greifen an den Führungsschienen und bremsen den Fahrkorb ab.

Welche Aufgabe hat der Geschwindigkeitsbegrenzer?

Der Geschwindigkeitsbegrenzer überwacht die Bewegung des Fahrkorbs. Überschreitet der Fahrkorb die dafür festgelegte Geschwindigkeit, reagiert der Begrenzer und löst den Fangvorgang aus.

Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben. Der Begrenzer erkennt die zu hohe Geschwindigkeit. Die Fangvorrichtung bremst den Fahrkorb anschließend an den Führungsschienen ab.

Der Fangvorgang lässt sich vereinfacht in fünf Schritte einteilen:

  1. Der Fahrkorb überschreitet die zulässige Geschwindigkeit.
  2. Der Geschwindigkeitsbegrenzer erreicht seinen Auslösewert.
  3. Die Fangvorrichtung wird mechanisch betätigt.
  4. Die Fangelemente greifen an den Führungsschienen.
  5. Der Fahrkorb wird bis zum Stillstand abgebremst.

Wie schnell und über welche Strecke der Fahrkorb abgebremst wird, hängt von der Bauart der Fangvorrichtung und der jeweiligen Aufzugsanlage ab.

Welche Arten von Fangvorrichtungen gibt es?

Bei Aufzügen kommen je nach Nenngeschwindigkeit unterschiedliche Fangvorrichtungen zum Einsatz. Entscheidend ist vor allem, wie der Fahrkorb beim Auslösen abgebremst wird.

Fangvorrichtung Funktionsweise Einsatz
Sperrfangvorrichtung Stoppt den Fahrkorb innerhalb eines sehr kurzen Weges Am Fahrkorb bis 0,63 m/s Nenngeschwindigkeit zulässig
Bremsfangvorrichtung Bremst den Fahrkorb über einen definierten Bremsweg ab Bei höheren Nenngeschwindigkeiten erforderlich

Bei einer Rollensperrfangvorrichtung werden beispielsweise Rollen zwischen Fanggehäuse und Führungsschiene gezogen. Die Fangvorrichtung verklemmt sich dadurch an der Schiene und hält den Fahrkorb fest. Eine Bremsfangvorrichtung verzögert den Fahrkorb über einen längeren Weg.

Für die Auswahl und Auslegung spielen mehrere Werte eine Rolle:

  • Nenngeschwindigkeit: Sie beeinflusst, welche Art der Fangvorrichtung eingesetzt werden darf.
  • Nennlast: Die Fangvorrichtung muss für den vorgesehenen Lastbereich der Anlage ausgelegt sein.
  • Auslösegeschwindigkeit: Der Geschwindigkeitsbegrenzer löst frühestens bei 115 Prozent der Nenngeschwindigkeit aus.
  • Verzögerung: Bei einer Bremsfangvorrichtung muss die mittlere Verzögerung eines mit Nennlast beladenen Fahrkorbs innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegen.

Bei Reparaturen oder einer Modernisierung muss die eingesetzte Fangvorrichtung deshalb zu den Betriebsdaten des vorhandenen Aufzugs passen.

Wann löst sich die Fangvorrichtung eines Aufzugs aus?

Die Fangvorrichtung greift ein, wenn der Fahrkorb die festgelegte Auslösegeschwindigkeit des Geschwindigkeitsbegrenzers erreicht. Sie ist für diesen außergewöhnlichen Betriebszustand vorgesehen und bleibt während einer regulären Aufzugsfahrt ohne Eingriff.

Hat die Fangvorrichtung ausgelöst, muss der Aufzug außer Betrieb bleiben. Ein Fachbetrieb klärt anschließend die Ursache und prüft die vom Fangvorgang betroffenen Bauteile.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei auch den Führungsschienen. An ihnen erzeugt die Fangvorrichtung ihre Bremswirkung. Nach einer Auslösung muss deshalb geprüft werden, ob dort Spuren oder Beschädigungen entstanden sind.

Was passiert nach einem Fangvorgang?

Nach dem Auslösen bleibt der Aufzug außer Betrieb. Ein Fachbetrieb ermittelt die Ursache und kontrolliert die Fangvorrichtung sowie die vom Fangvorgang betroffenen Bauteile. Festgestellte Schäden müssen behoben werden, bevor der Aufzug wieder für den Betrieb freigegeben wird.

Wie werden Fangvorrichtungen bei Aufzügen geprüft und gewartet?

Die Fangvorrichtung wird im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen des Aufzugs kontrolliert. Nach der Betriebssicherheitsverordnung darf der Abstand zwischen zwei Hauptprüfungen höchstens zwei Jahre betragen. Zwischen zwei Hauptprüfungen findet zusätzlich eine Zwischenprüfung statt.

Wie die Fangvorrichtung bei der Hauptprüfung kontrolliert wird, hängt von ihrer Bauart und der Geschwindigkeit des Aufzugs ab:

  • Sperrfangvorrichtung: Die Funktionsfähigkeit wird geprüft.
  • Bremsfangvorrichtung bis einschließlich 1 m/s: Unter den in der TRBS 1201 Teil 4 genannten Voraussetzungen ist eine Funktionsprüfung möglich.
  • Bremsfangvorrichtung über 1 m/s: Die Prüfung erfolgt mit geeigneten Messmitteln, einem anerkannten Prüfsystem oder einer Belastung.

Auch der Geschwindigkeitsbegrenzer gehört zum Prüfablauf. Wurde seine Funktion bereits bei der Fangprobe nachgewiesen, ist laut TRBS 1201 Teil 4 keine zusätzliche Funktionsprüfung erforderlich.

Bei der laufenden Wartung kontrolliert der Fachbetrieb den Zustand der Fangvorrichtung und ihrer Mechanik. So lassen sich Verschleiß oder andere Auffälligkeiten erkennen und bei Bedarf beheben.

Welche Anforderungen stellt die DIN EN 81-20 an Fangvorrichtungen?

Die DIN EN 81-20 enthält Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Personenaufzügen. Für Fangvorrichtungen macht sie unter anderem Vorgaben zur zulässigen Bauart und zur Auslösung über den Geschwindigkeitsbegrenzer.

Vorgabe Bedeutung für die Fangvorrichtung
Bis 0,63 m/s Nenngeschwindigkeit Sperrfangvorrichtungen sind am Fahrkorb zulässig
Über 0,63 m/s Nenngeschwindigkeit Am Fahrkorb ist eine Bremsfangvorrichtung erforderlich
Ab 115 % der Nenngeschwindigkeit Frühester Auslösepunkt des Geschwindigkeitsbegrenzers
0,2 g bis 1 g Vorgesehener Bereich der mittleren Verzögerung bei Bremsfangvorrichtungen unter den festgelegten Prüfbedingungen

Die konkrete Fangvorrichtung wird passend zur Nenngeschwindigkeit und den weiteren technischen Daten der Anlage ausgelegt. Für Betreiber werden diese Vorgaben besonders relevant, wenn eine Fangvorrichtung ersetzt oder im Zuge einer Modernisierung erneuert werden muss.

Welche Pflichten haben Betreiber bei der Prüfung der Fangvorrichtung?

Betreiber müssen die vorgeschriebenen Prüfungen der Aufzugsanlage fristgerecht durchführen lassen. Die Fangvorrichtung wird dabei als Teil der Sicherheitstechnik berücksichtigt.

Für die Organisation des sicheren Betriebs sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Hauptprüfung: Zwischen zwei Hauptprüfungen dürfen höchstens zwei Jahre liegen.
  • Zwischenprüfung: Sie findet zwischen zwei Hauptprüfungen statt.
  • Prüfstelle: Die wiederkehrenden Prüfungen werden von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt.
  • Dokumentation: Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen müssen über die Verwendungsdauer aufbewahrt werden.
  • Nächster Prüftermin: In der Aufzugskabine muss erkennbar sein, wann die nächste wiederkehrende Prüfung ansteht.

Die regelmäßige Aufzugswartung ergänzt diese Prüfungen. Dabei kontrolliert der Fachbetrieb die Anlage zwischen den vorgeschriebenen Prüfterminen und kann festgestellte Mängel direkt einordnen.

So halten Sie die Fangvorrichtung Ihres Aufzugs funktionsfähig

Die Fangvorrichtung schützt den Fahrkorb bei einer unzulässig hohen Geschwindigkeit. Der Geschwindigkeitsbegrenzer erkennt diesen Zustand und löst den Fangvorgang aus. Anschließend bremst die Fangvorrichtung den Fahrkorb an den Führungsschienen bis zum Stillstand.

Für Eigentümer und Betreiber zählt deshalb vor allem die regelmäßige Betreuung der Anlage. Die vorgeschriebenen Prüfungen kontrollieren die Funktion der Sicherheitseinrichtung. Bei einer ausgelösten Fangvorrichtung muss ein Fachbetrieb die Ursache ermitteln und den Aufzug vor der Wiederinbetriebnahme prüfen.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie Ihren Bestandsaufzug von GüDe Aufzugtechnik prüfen, wenn bei einer Prüfung Mängel an der Fangvorrichtung festgestellt wurden oder Sie Auffälligkeiten an Ihrer Anlage bemerken. Wir prüfen den Zustand und klären mit Ihnen, welche Arbeiten für den weiteren Betrieb erforderlich sind.

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Fangvorrichtung – Häufige Fragen und Antworten

Hat jeder Personenaufzug eine Fangvorrichtung?

Personenaufzüge verfügen über Sicherheitseinrichtungen gegen gefährliche Bewegungen des Fahrkorbs. Welche Fangvorrichtung eingesetzt wird, hängt von der Bauart und den technischen Daten der jeweiligen Anlage ab.

Kann ein Aufzug trotz Fangvorrichtung abstürzen?

Die Fangvorrichtung ist dafür ausgelegt, den Fahrkorb bei einer unzulässig hohen Geschwindigkeit abzubremsen. Sie arbeitet dafür mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer zusammen. Erreicht der Fahrkorb dessen Auslösegeschwindigkeit, wird der Fangvorgang eingeleitet.

Was passiert mit dem Aufzug nach dem Auslösen der Fangvorrichtung?

Nach einer Auslösung bleibt der Aufzug außer Betrieb und muss von einem Fachbetrieb überprüft werden. Dabei wird die Ursache ermittelt und kontrolliert, ob Fangvorrichtung, Führungsschienen oder weitere betroffene Bauteile beschädigt wurden. Erst danach erfolgt die Freigabe für den weiteren Betrieb.

Kann eine Fangvorrichtung bei einem bestehenden Aufzug erneuert werden?

Eine Fangvorrichtung lässt sich bei einer bestehenden Anlage erneuern, wenn der Zustand der vorhandenen Technik dies erfordert. Die neue Ausführung muss zur Konstruktion und zu den technischen Daten des Aufzugs passen. Deshalb prüft ein Fachbetrieb zuerst die vorhandene Anlage.

Prüft GüDe Aufzugtechnik Fangvorrichtungen an Bestandsaufzügen?

GüDe Aufzugtechnik betreut Bestandsanlagen im Rahmen von Wartung und Reparatur, auch bei Aufzügen anderer Hersteller. Bei Auffälligkeiten an der Sicherheitstechnik prüft GüDe die Anlage und legt anhand des festgestellten Mangels fest, welche Arbeiten erforderlich sind.

Kann GüDe einen älteren Aufzug bei Mängeln an der Fangvorrichtung modernisieren?

Ja. GüDe Aufzugtechnik übernimmt die Aufzug-Modernisierung bestehender Aufzugsanlagen. Vor der Planung wird geprüft, welche Bauteile betroffen sind und welche Arbeiten zur vorhandenen Anlage passen.

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