DIN 8989: Schallschutz bei Aufzügen einfach erklärt

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Wie lässt sich ein Aufzug so planen, dass er im Betrieb kaum zu hören ist? Genau dafür wurde die DIN 8989 entwickelt. Sie beschreibt, welche baulichen und technischen Maßnahmen nötig sind, um störende Geräusche zu vermeiden und Gebäude langfristig ruhig zu halten.

DIN 8989 – Das Wichtigste in Kürze

  • Die DIN 8989 legt fest, wie Aufzüge gebaut werden müssen, damit sie in angrenzenden Räumen kaum hörbar sind. Sie richtet sich an alle, die Gebäude planen oder betreiben und gilt nur für Neubauten mit massiven Schächten.
  • Die DIN 8989 unterscheidet in Verbindung mit VDI 4100 drei Schallschutzziele mit Grenzwerten von 30, 27 und 24 Dezibel. Je nach Raumgröße und Nutzung müssen Wände und Decken unterschiedlich schwer ausgeführt werden.
  • Für schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder Patientenzimmer gelten nach DIN 8989 die strengsten Ansprüche. Schon wenige Dezibel Unterschied können über die wahrgenommene Ruhe im Gebäude entscheiden.
  • Die beste Aufzugsplanung nützt nichts ohne fachgerechte Ausführung. GüDe Aufzugtechnik sorgt mit erfahrener Betreuung und Planprüfung dafür, dass alle Vorgaben der DIN 8989 zuverlässig eingehalten werden.

Was regelt die DIN 8989 und für wen ist sie relevant?

Die DIN 8989 ist eine Planungsnorm für den Schallschutz von Aufzügen in Neubauten. Sie beschreibt, wie stark die Geräusche eines Aufzugs in angrenzenden Räumen sein dürfen und was bei der Bauweise zu beachten ist, um diese Werte einzuhalten. Ziel ist es, Menschen vor störenden Geräuschen zu schützen, zum Beispiel im Schlaf-, Wohn- oder Patientenzimmer.

Die Norm wurde aus den älteren VDI-Richtlinien 2566 Blatt 1 und 2 entwickelt und gilt nur für bestimmte Aufzugstypen und Gebäudekonstruktionen. Sie richtet sich an alle, die mit der Planung und dem Bau von Gebäuden und Aufzügen zu tun haben.

Für wen ist die DIN 8989 relevant?

  • Architekten und Fachplaner, die Gebäude mit Aufzügen entwerfen
  • Bauherren, Bauträger und Betreiber, die neu bauen oder modernisieren möchten
  • Aufzughersteller und Bauunternehmen, die Schallschutzvorgaben umsetzen

Die DIN 8989 legt keine allgemeinen Mindestwerte fest, denn sie unterscheidet zwischen verschiedenen Schutzzielen. Je nach Raumnutzung können einfache, erhöhte oder sehr strenge Vorgaben gelten. Dabei geht es immer darum, die Hörbarkeit des Aufzugs möglichst gering zu halten.

Wann muss ich die DIN 8989 bei der Aufzugsplanung beachten?

Die DIN 8989 ist lediglich eine technische Empfehlung für neue Gebäude. Trotzdem kann es schnell zu Problemen kommen, wenn sie nicht frühzeitig in die Planung einbezogen wird. Denn viele der Vorgaben lassen sich später nur schwer oder gar nicht mehr umsetzen.

Planerinnen und Planer sollten die DIN 8989 am besten schon zu Beginn der Grundrissplanung einbeziehen. Der Standort des Aufzugsschachts, die Bauweise der Wände und die angrenzenden Räume haben einen großen Einfluss auf den späteren Schallschutz. Je später diese Punkte berücksichtigt werden, desto größer wird der Aufwand, auch finanziell.

Die Norm greift nur unter bestimmten Bedingungen. Sie gilt zum Beispiel nicht, wenn:

  • mehrere Aufzüge gemeinsam in einem Schacht laufen (Aufzugsgruppe)
  • der Aufzug in einem Holzgebäude oder Leichtbauwerk eingebaut wird
  • die Anlage schneller als 4 m/s fährt oder über 2.500 kg transportiert
  • es sich um ein bestehendes Gebäude handelt

Gerade bei schutzbedürftigen Räumen wie Schlafzimmern oder Patientenzimmern ist es sinnvoll, den Aufzugsschacht im Grundriss möglichst weit entfernt zu platzieren. Ist das baulich nicht möglich, sollte die Wand zwischen Schacht und Raum sehr massiv ausgeführt werden.

Was verlangt die DIN 8989 konkret und wie lassen sich die Vorgaben umsetzen?

Die DIN 8989 beschreibt, wie laut ein Aufzug in angrenzenden Räumen sein darf und wie sich diese Geräusche begrenzen lassen. Wichtig sind zwei Punkte: Wie viel Schall entsteht beim Betrieb und wie gut können Wände und Decken diesen abschirmen?

Zunächst regelt die Norm die maximal zulässigen Geräuschemissionen im Raum. Maßgeblich ist der sogenannte Beurteilungspegel, also der kurzzeitige Schallpegel, der im Raum ankommt. Je nach Raumnutzung und Raumgröße gelten dabei drei Schallschutzziele:

Was sind die Schallschutzziele nach VDI 4100?

  • Schallschutzziel I: ≤ 30 dB bei Raumvolumen bis 31,25 m³
  • Schallschutzziel II: ≤ 27 dB bei Raumvolumen bis 62,5 m³
  • Schallschutzziel III: ≤ 24 dB bei Raumvolumen bis 125 m³

Zusätzlich schreibt die DIN 8989 vor, wie schwer die angrenzenden Bauteile sein müssen. Die sogenannte flächenbezogene Masse beeinflusst, wie viel Luftschall durch eine Wand oder Decke übertragen wird. Je höher das Schutzziel und je näher ein schutzbedürftiger Raum am Schacht liegt, desto strenger sind die Vorgaben.

Bauteil Ziel I Ziel II Ziel III
Schachtwand (einschalig) 580 kg/m² 670 kg/m² 740 kg/m²
Schachtwand (zweischalig, innen) 380 kg/m² 380 kg/m² 490 kg/m²
Schachtwand (zweischalig, außen) 250 kg/m² 250 kg/m² 250 kg/m²
Triebwerksraumwand (einschalig) 580 kg/m² 670 kg/m² 740 kg/m²
Unmittelbar verbundene Decke 300 kg/m² 350 kg/m² 460 kg/m²
Flankierende Wand 220 kg/m² 220 kg/m² 260 kg/m²

 

Hinweis: Geringere Werte sind nur erlaubt, wenn sich zwischen Schacht und Ruheraum ein Pufferelement befindet, zum Beispiel ein Flur oder ein Abstellraum. In diesem Fall können leichtere Konstruktionen ausreichen.

Die Auswahl der richtigen Werte hängt immer von der baulichen Situation ab. Dabei kommt es sowohl auf die Masse an als auch auf die richtige Entkopplung der Bauteile, gerade bei Türzargen, Zwischendecken oder Rohrdurchführungen.

Warum sind schutzbedürftige Räume bei der Aufzugsplanung wichtig?

Schutzbedürftige Räume sind Räume, in denen Menschen zur Ruhe kommen. Dazu zählen Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Patientenzimmer oder Hotelzimmer. In diesen Bereichen kann gerade nachts selbst ein leiser Aufzug als störend wahrgenommen werden.

Die DIN 8989 nimmt auf diese Nutzung Rücksicht. Wenn ein schutzbedürftiger Raum direkt an den Aufzugsschacht oder Triebwerksraum angrenzt, gelten die strengsten Vorgaben an die Bauweise. Schon wenige Dezibel Unterschied machen aus Sicht der Nutzer einen großen Unterschied.

In der Praxis kommt es häufig zu Problemen, wenn die Raumaufteilung nicht frühzeitig durchdacht wird. Ein typisches Beispiel: Ein Schlafzimmer liegt direkt neben dem Aufzugsschacht, getrennt nur durch eine dünne Wand. Selbst normkonforme Anlagen können in solchen Fällen hörbar sein.

Deshalb gilt: Je größer der Abstand, desto einfacher die Schallschutzplanung. Schon ein Flur oder ein Nebenraum zwischen Schacht und Schlafbereich kann helfen, die Vorgaben zu senken. Auch zweischalige Wände oder schallentkoppelte Konstruktionen sind sinnvolle Maßnahmen.

Tipps für die Umsetzung von DIN 8989:

  • Schacht nicht direkt an Wohn- oder Schlafräume anschließen
  • Pufferräume (z. B. Flur, Abstellraum) gezielt einplanen
  • Wände, Decken und Türzargen entkoppeln und ausreichend beschweren

Wie wichtig ist die fachgerechte Ausführung für den Schallschutz nach DIN 8989?

Die besten Schallschutzwerte helfen nicht weiter, wenn sie auf der Baustelle nicht richtig umgesetzt werden. Die DIN 8989 gibt zwar klare Kennwerte für Wände, Decken und Aufzugsanlagen vor, ob diese später auch erreicht werden, hängt direkt von der Ausführung ab. Schon kleine Fehler in der Verbindung zwischen Schacht und Gebäude können dazu führen, dass Körperschall ungedämpft weitergeleitet wird.

Körperschall entsteht überall dort, wo der Aufzug das Gebäude berührt: an Führungsschienen, Tragrahmen, Türzargen oder auch durch Befestigungen in der Decke. Je nach Bauweise kann dieser Schall ungewollt in benachbarte Räume übertragen werden, etwa durch kleine Bauteile oder falsch ausgeführte Fugen. Wichtig ist deshalb, dass alle Anschlusspunkte entkoppelt ausgeführt werden und die Vorgaben zur flächenbezogenen Masse auch tatsächlich eingehalten werden.

Was sind bei der DIN 8989 häufige Ausführungsfehler bei Aufzügen?

  • Schachtwand nicht schwer genug: Geforderte Masse wird unterschritten
  • Decke direkt auf Schachtwand aufgelagert: Körperschallübertragung
  • Fugen zwischen Wand und Türzarge fehlen: Luftschall dringt durch
  • Entkopplungselemente fehlen oder falsch eingebaut: Wirkung verpufft

Werden solche Details übersehen, nützt auch die beste Planung wenig. Messungen zeigen, dass viele Probleme erst im Nachhinein erkannt werden. Dann sind Korrekturen teuer und aufwendig. Deshalb empfiehlt es sich, schon vor dem Einbau zu prüfen, dass alle Bauteile und Verbindungen den Vorgaben entsprechen.

GüDe Aufzugtechnik arbeitet bei Neubau- und Modernisierungsprojekten eng mit den Bauverantwortlichen zusammen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie vor Ort oder per Planprüfung, damit Planung und Ausführung optimal ineinandergreifen.

Fazit: DIN 8989 verstehen und mit GüDe sicher umsetzen

Die DIN 8989 ist ein hilfreiches Werkzeug für alle, die Aufzüge in Gebäuden planen oder betreiben. Sie zeigt, wie sich störende Geräusche durch klare Vorgaben zu Technik, Wandaufbau und Raumaufteilung vermeiden lassen. Wer sich an diese Vorgaben hält, schafft mehr Ruhe und mehr Nutzungsqualität im Gebäude.

Für Architekten, Aufzugsplaner und Betreiber bedeutet das: Schon bei der Grundrissgestaltung muss der Aufzug mitgedacht werden. Je früher die Norm berücksichtigt wird, desto einfacher lässt sie sich umsetzen.

Mit GüDe Schallschutz richtig planen

  • Wir begleiten Sie bei Neubau, Umbau oder Modernisierung
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  • Wir kennen alle Vorgaben der DIN 8989 und setzen sie praxisnah mit Ihnen um

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DIN 8989 – Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen DIN 8989 und DIN 4109?

Die DIN 8989 regelt den Schallschutz speziell für Aufzüge in Gebäuden. Die DIN 4109 beschreibt dagegen den allgemeinen baulichen Schallschutz, beide Normen ergänzen sich.

Gilt die DIN 8989 auch für Bestandsgebäude?

Nein, sie gilt ausschließlich für Neubauten mit massiven Schächten. Bei Modernisierungen kann sie aber als Orientierung zur Einschätzung der Schallübertragung genutzt werden.

Welche Räume gelten als schutzbedürftig?

Schutzbedürftig sind Räume mit dauerhafter Nutzung wie Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Patientenzimmer. Flure, Treppenräume oder Technikräume fallen nicht darunter.

Wann gilt ein Aufzug als zu laut?

Wenn der in schutzbedürftigen Räumen gemessene Schalldruckpegel die in der DIN 8989 genannten Grenzwerte überschreitet, je nach Raumgröße maximal 30, 27 oder 24 Dezibel. Diese Werte orientieren sich an der VDI 4100 und liegen im Bereich von leisem Blätterrauschen.

Wie kann der Schallschutz auf der Baustelle sichergestellt werden?

Alle Anschlusspunkte zwischen Aufzug und Gebäude müssen entkoppelt ausgeführt werden. GüDe achtet bei der Montage auf korrekte Befestigungen, passende Masse der Wände und die fachgerechte Abdichtung von Fugen.

Wie prüfe ich, ob mein Aufzug die DIN 8989 erfüllt?

Die Norm beschreibt Messverfahren für Luft- und Körperschall in angrenzenden Räumen. GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie mit Planprüfung, Vor-Ort-Beurteilung und Schallschutzberatung für mehr Sicherheit schon in der Planungsphase.

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