DIN EN 81-76: Evakuierungsaufzüge verständlich erklärt

Christoph Derwanz

Geschäftsführer

Inhalt

Der Hinweis „Im Brandfall bitte keinen Aufzug benutzen“ steht in fast jedem Gebäude. Für viele Menschen ist das jedoch keine realistische Möglichkeit. Wer auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht andere Wege, um ein Gebäude sicher zu verlassen. Genau hier setzt die DIN EN 81-76 an. Sie beschreibt, wie Aufzüge in solchen Situationen gezielt zur Evakuierung genutzt werden können, auf Basis klar festgelegter technischer und organisatorischer Vorgaben.

DIN EN 81-76 – Das Wichtigste in Kürze

  • Die DIN EN 81-76 regelt erstmals klar, wann Aufzüge im Notfall zur Evakuierung genutzt werden dürfen. Sie gilt für Personen- und Lastenaufzüge, die gezielt für diesen Zweck vorgesehen sind.
  • Evakuierungsaufzüge dürfen im Brandfall genutzt werden, wenn sie nach DIN EN 81-76 ausgestattet sind und Teil des Evakuierungskonzepts sind. Aufzüge ohne diese Ausstattung bleiben im Brandfall außer Betrieb.
  • Die DIN EN 81-76 betrifft vor allem Gebäude mit vielen Personen oder mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder große Verwaltungsgebäude. Für bestehende Anlagen besteht keine automatische Pflicht zur Nachrüstung.
  • GüDe Aufzugtechnik unterstützt Betreiber bei der Prüfung bestehender Aufzüge und bei neuen Evakuierungsaufzügen nach DIN EN 81-76. Die Beratung ist herstellerunabhängig und auf Planung, Umbau und Betrieb ausgerichtet.

Was regelt die DIN EN 81-76 konkret und für wen gilt sie?

Die DIN EN 81-76:2026-01 legt erstmals klare Regeln dafür fest, wie Aufzüge zur Evakuierung von Personen genutzt werden können, die Treppen nicht oder nur eingeschränkt benutzen können. Damit wird ein Bereich geregelt, für den es bisher lediglich eine technische Spezifikation gab. Die neue Norm gilt für Personen- und Lastenaufzüge, die im Brandfall oder bei vergleichbaren Notfällen gezielt zur Evakuierung eingesetzt werden sollen.

Im Unterschied zu bestehenden Regelwerken wie der DIN EN 81-20 mit allgemeinen Sicherheitsregeln, der DIN EN 81-70 zu barrierefreien Aufzügen oder der DIN EN 81-73 zum Verhalten von Aufzügen im Brandfall, befasst sich die DIN EN 81-76 konkret mit der sicheren Nutzung von Aufzügen zur Evakuierung, und zwar ausschließlich für Situationen, in denen Personen selbstständig oder mit Unterstützung in Sicherheit gebracht werden müssen.

Die Norm gilt vor allem für Gebäude, in denen viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erwarten sind oder in denen im Ernstfall eine schnelle Evakuierung erforderlich ist. Dazu zählen zum Beispiel:

Typische Einsatzbereiche laut Norm:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Öffentliche Gebäude wie Rathäuser oder Behörden
  • Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren
  • Wohnhochhäuser mit mehreren Etagen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit hohem Personenaufkommen
Wichtig zu wissen: Die Norm gilt nicht für alle denkbaren Gefahrensituationen. Bei Erdbeben, Überschwemmungen oder chemischen Angriffen findet sie keine Anwendung. Für diese Fälle kann sie jedoch als Orientierung dienen, wenn Risiken im Einzelfall bewertet werden.

Was ändert sich mit DIN EN 81-76:2026-01 gegenüber bisherigen Regeln?

Die wichtigste Neuerung: Aus der bisherigen technischen Spezifikation wird nun eine vollwertige Norm mit klaren Vorgaben. Das schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Aufzüge dürfen künftig nicht mehr pauschal vom Evakuierungskonzept ausgeschlossen werden. Im Gegenteil, wenn sie den Vorgaben der DIN EN 81-76 entsprechen, sind sie im Brandfall ausdrücklich zur Evakuierung vorgesehen.

Drei wesentliche Änderungen gegenüber früheren Regelungen:

  1. Rechtsstatus: Die bisherige Technische Spezifikation CEN/TS 81-76 war unverbindlich. Die neue DIN EN 81-76 ist eine Norm mit klar abgegrenztem Geltungsbereich und mit der EU-Aufzugsrichtlinie abgestimmt. Damit ist sie für Neubauten sowie bei Umbauten in vielen Fällen verbindlich anzuwenden.
  2. Nutzung statt Verbot: Früher galt die Regel, Aufzüge im Brandfall nicht zu benutzen. Mit der neuen Norm ist eine Nutzung im Brandfall vorgesehen, sofern die Vorgaben eingehalten werden.
  3. Einbindung in Brandschutzkonzepte: Die Norm schafft eine neue Grundlage für die Einbindung von Aufzügen in Flucht- und Räumungspläne. Das betrifft Planer ebenso wie Bauherren, Betreiber und Behörden.
Bereich Vorher Neu mit DIN EN 81-76:2026-01
Normstatus Technische Spezifikation, nicht verpflichtend Europäische Norm mit harmonisiertem Status
Nutzung im Brandfall Verboten mit Ausnahmen Zulässig bei normgerechter Ausstattung
Einbindung in Brandschutzkonzepte Nicht vorgesehen Fester Bestandteil bei geeigneten Gebäuden
Planung und Ausschreibung Uneinheitlich Einheitlich regelbar und nachweisbar
Zielgruppe Unklar Menschen mit eingeschränkter Treppennutzung

Diese Änderungen betreffen nicht ausschließlich Neubauten. Auch für bestehende Gebäude kann eine Nachrüstung sinnvoll sein, vor allem dort, wo viele Menschen mit Bewegungseinschränkungen unterwegs sind.

Tipp: GüDe Aufzugtechnik prüft für Sie, ob Ihre Aufzugsanlage technisch für eine Evakuierungsfunktion geeignet ist und welche Schritte erforderlich sind, um sie normgerecht umzurüsten.
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Welche technischen und betrieblichen Vorgaben Evakuierungsaufzüge erfüllen müssen

Evakuierungsaufzüge nach DIN EN 81-76 müssen technische und betriebliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie im Notfall verlässlich nutzbar sind. Die Norm legt mehrere zugelassene Betriebsarten fest, ordnet Aufzüge unterschiedlichen Gebäudestufen zu und beschreibt technische Ausstattungen, die für den Einsatz erforderlich sind. Die konkrete Ausführung richtet sich stets nach dem Gebäude und nach den dort zu erwartenden Personenbewegungen.

Betriebsarten nach DIN EN 81-76

Die Norm erlaubt drei Formen der Steuerung. Sie unterscheiden sich darin, wie der Aufzug im Ernstfall bedient wird und wie viel Unterstützung durch externe Personen vorgesehen ist.

  1. Im automatischen Evakuierungsbetrieb reagiert der Aufzug selbstständig auf ein Signal der Brandmeldeanlage. Er fährt eine festgelegte Haltestelle an, bedient definierte Außenrufe und bringt wartende Personen in Sicherheit. Diese Betriebsart eignet sich für Gebäude mit klar geregelten Abläufen und geringem Betreuungsbedarf.
  2. Der fernunterstützte Betrieb wird durch eine externe Leitstelle gesteuert. Über Kameras, Lautsprecher und Anzeigen ist eine direkte Kommunikation mit den betroffenen Personen möglich. Diese Betriebsart kommt häufig in sicherheitsrelevanten Gebäuden zum Einsatz, etwa in Krankenhäusern, Flughäfen oder größeren Verwaltungsbauten.
  3. Beim fahrerunterstützten Betrieb übernimmt eine geschulte Hilfsperson die Steuerung im Fahrkorb. Sie entscheidet über die Reihenfolge der Haltestellen, steht im direkten Kontakt mit den Personen vor Ort und koordiniert die Evakuierung. Diese Form ist geeignet, wenn eine persönliche Begleitung notwendig ist, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen.

Wann ist welche Betriebsart geeignet?

  • Automatisch: für klar strukturierte Gebäude
  • Fernunterstützt: bei Bedarf an externer Steuerung und Kommunikation
  • Fahrerunterstützt: bei betreuungsbedürftigen Personen vor Ort

Gebäudeklassen und Tragfähigkeiten

Die DIN EN 81-76 ordnet Evakuierungsaufzüge bestimmten Gebäudestufen zu. Diese Einteilung legt fest, welche technischen Voraussetzungen der Aufzug erfüllen muss, unter anderem bei Tragkraft, Stromversorgung und Anzahl der nutzbaren Haltestellen.

  • Stufe A gilt für kleinere Gebäude, häufig im Wohnbereich. Hier ist eine Mindesttragkraft von 630 Kilogramm ausreichend. Eine Batterienotfahrt ist zulässig, eine gebäudeseitige Ersatzstromversorgung ist nicht zwingend erforderlich. Es wird eine Evakuierungshaltestelle vorgesehen.
  • Stufe B umfasst größere Gebäude mit erhöhtem Personenaufkommen, etwa Bürogebäude, Pflegeheime oder öffentliche Einrichtungen. In dieser Stufe fordert die Norm eine Mindesttragkraft von 1.000 Kilogramm, mehrere nutzbare Haltestellen sowie eine Ersatzstromversorgung über das Gebäude.
  • Stufe C beschreibt Aufzüge, die gezielt für die Evakuierung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen sind. Diese Stufe wird erstmals durch die DIN EN 81-76 geregelt. Sie stellt höhere technische und organisatorische Vorgaben als Stufe A und B und erlaubt den gezielten Einsatz von Aufzügen zur Evakuierung unter fest definierten Bedingungen.
  • Stufe D steht für Feuerwehraufzüge nach DIN EN 81-72. Diese Aufzüge sind vorrangig für Einsatzkräfte vorgesehen und unterliegen nochmals erweiterten technischen Vorgaben. Sie dienen nicht der allgemeinen Evakuierung, sondern der Unterstützung von Rettungs- und Löscheinsätzen.

Mit jeder Stufe steigen die Sicherheitsvorgaben sowie der technische Aufwand für Gebäude und Aufzugsanlage.

Technische Eckpunkte nach Gebäudestufe

  • Stufe A: mindestens 630 kg Tragkraft, Batterienotfahrt, eine Haltestelle
  • Stufe B: mindestens 1.000 kg Tragkraft, Ersatzstrom, mehrere Haltestellen
  • Stufe C: gezielte Evakuierung von Personen mit Mobilitätseinschränkung
  • Stufe D: Feuerwehraufzug für Einsatzkräfte

Technische Ausstattungen für Evakuierungsaufzüge

Damit ein Aufzug im Notfall genutzt werden darf, sind bestimmte technische Bauteile erforderlich. Diese dienen der sicheren Nutzung auch bei Stromausfall oder Raucheinwirkung.

Eine geeignete Stromversorgung ist zwingend vorgesehen. In Stufe A reicht eine Batterienotfahrt, die den Fahrkorb in eine sichere Haltestelle bringt. Ab Stufe B ist eine Ersatzstromversorgung erforderlich, damit der Aufzug über einen längeren Zeitraum betrieben werden kann.

Zudem fordert die Norm eine durchgängige Kommunikationsmöglichkeit. Personen im Aufzug müssen jederzeit mit einer externen Stelle sprechen können, entweder über eine Sprechverbindung oder im fernunterstützten Betrieb zusätzlich über Bildübertragung. So bleibt der Kontakt zur Leitstelle erhalten und Unklarheiten lassen sich vermeiden.

Auch bauliche Maßnahmen sind vorgesehen. Vor jeder Haltestelle muss ein geschützter Vorraum vorhanden sein, in dem wartende Personen sicher stehen können. Der Aufzugsschacht ist als eigener Brandabschnitt auszuführen. Rauch, Wasser oder Hitze dürfen nicht unkontrolliert eindringen.

Was sind wichtige Ausstattungen für Evakuierungsaufzüge:

  • Stromversorgung abgestimmt auf die jeweilige Gebäudestufe
  • Zweiwege-Kommunikation mit Anzeigeelementen
  • Geschützte Vorräume und abgeschottete Aufzugsschächte
  • Bedienfelder, Lautsprecher und Türsteuerung im Fahrkorb

GüDe Aufzugtechnik unterstützt Sie bei der technischen Prüfung bestehender Anlagen oder begleitet den Einbau neuer Evakuierungsaufzüge nach DIN EN 81-76. Die Beratung erfolgt unabhängig vom Hersteller der vorhandenen Anlage.

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Was bedeutet die DIN EN 81-76 für bestehende Aufzugsanlagen?

Die DIN EN 81-76 gilt zunächst nur für neue Anlagen, die gezielt als Evakuierungsaufzüge vorgesehen sind. Bestehende Aufzüge müssen nicht automatisch nachgerüstet werden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigene Anlage zu prüfen, zum Beispiel wenn sich das Nutzungskonzept ändert oder die Gebäudenutzung angepasst wird.

Plant ein Betreiber, einen vorhandenen Aufzug im Brandfall zur Evakuierung einzusetzen, gelten klare Vorgaben. In diesem Fall muss die Anlage die Vorgaben der Norm erfüllen. Dazu zählen technische Bauteile ebenso wie bauliche Maßnahmen und organisatorische Abläufe.

Typische Prüfpunkte bei bestehenden Anlagen:

  • Ist der Fahrkorb groß genug für Rollstühle und Begleitpersonen?
  • Gibt es eine sichere Notstromversorgung oder eine Batterienotfahrt?
  • Sind Vorräume und Schacht ausreichend gegen Rauch geschützt?
  • Lässt sich eine Sprachverbindung zur Hilfeleistung einrichten?

Eine Nachrüstung ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Bei älteren Anlagen ohne geeignete Steuerung oder mit zu kleiner Kabine können Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen. In solchen Fällen ist eine sachliche Bewertung erforderlich.

Wann lohnt sich eine Nachrüstung nach DIN EN 81-76?

  • Wenn regelmäßig Personen mit eingeschränkter Mobilität im Gebäude sind
  • Wenn das Gebäude viele Stockwerke hat und keine andere barrierefreie Fluchtmöglichkeit vorhanden ist
  • Wenn der Aufzug technisch in gutem Zustand ist und sich anpassen lässt
  • Wenn Brandschutz- und Fluchtkonzepte ohnehin überprüft werden

Fazit: Wie GüDe Sie bei der Umsetzung der DIN EN 81-76 unterstützt

Die Umsetzung der DIN EN 81-76 erfordert technisches Wissen sowie ein sicheres Gespür für Planung, Betrieb und Wartung. GüDe Aufzugtechnik begleitet Sie von der ersten Bewertung bis zur fertigen Anlage. Dabei achten wir auf eine einfache Umsetzung, eine saubere Dokumentation und eine abgestimmte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, von Sachverständigen bis zur Feuerwehr.

Unsere Leistungen für Ihre Evakuierungsaufzüge:

  • Prüfung bestehender Aufzüge auf Umrüstbarkeit
  • Beratung zu Gebäudeklassen A, B und C nach DIN EN 81-76
  • Planung und Realisierung geeigneter technischer Maßnahmen
  • Begleitung bei Umbauten, TÜV-Prüfungen und Abstimmungen zum Brandschutz

Ihr Vorteil mit GüDe

  • Über 2.000 erfolgreich betreute Kunden
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Ob Umbau, Neubau oder Entwicklung eines Konzepts: Bei GüDe erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand, inklusive fachlicher Beratung, geprüfter Technik und zuverlässiger Betreuung im Alltag.

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DIN EN 81-76 – Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Evakuierungsaufzug nach DIN EN 81-76?

Ein Evakuierungsaufzug nach DIN EN 81-76 ist ein Personen- oder Lastenaufzug, der im Notfall zur Evakuierung genutzt werden darf, zum Beispiel bei einem Brand. Im Unterschied zu herkömmlichen Aufzügen ist er baulich, technisch und organisatorisch so ausgestattet, dass eine Nutzung auch unter Gefahrenbedingungen möglich ist.

Dürfen Evakuierungsaufzüge im Brandfall genutzt werden?

Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen, allerdings nur dann, wenn der Aufzug nach DIN EN 81-76 ausgestattet und im Evakuierungskonzept vorgesehen ist. Aufzüge ohne diese Ausstattung dürfen weiterhin nicht im Brandfall betrieben werden.

Welche Aufgabe hat die EN 81-73 im Zusammenhang mit der DIN EN 81-76?

Die EN 81-73 beschreibt das Verhalten von Aufzügen im Brandfall und legt fest, dass Aufzüge in eine definierte Haltestelle fahren und außer Betrieb gehen. Die DIN EN 81-76 erweitert diesen Rahmen und erlaubt die gezielte Nutzung eines Aufzugs zur Evakuierung, wenn zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt sind.

Müssen bestehende Gebäude ihre Aufzüge anpassen?

Nein, es besteht keine allgemeine Pflicht zur Nachrüstung. Eine Anpassung ist dann erforderlich, wenn der Betreiber den Aufzug bewusst zur Evakuierung einsetzen möchte oder neue Nutzungskonzepte dies sinnvoll erscheinen lassen.

Ab wann ist die DIN EN 81-76 in Deutschland relevant?

Die Norm DIN EN 81-76:2026-01 ist seit Januar 2026 gültig. Sie gilt vor allem für neue Aufzugsanlagen mit geplanter Evakuierungsfunktion. Bei Neubauten und größeren Umbauten kann sie Teil der bauaufsichtlichen Vorgaben werden, vor allem bei barrierefreien Evakuierungskonzepten.

Worin liegt der Unterschied zur früheren Technischen Spezifikation?

Die frühere Spezifikation CEN/TS 81-76 war unverbindlich und diente als Orientierung. Die DIN EN 81-76 ist eine gültige europäische Norm mit klaren Vorgaben und kann je nach Projekt, Gebäudeart und Nutzung verbindlich eingesetzt werden.

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